Innere Sicherheit
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PSB Seite 267<br />
Neben den Daten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutzbericht wurden verschiedene wissenschaftliche<br />
Studien herangezogen. 871 Weitere amtliche Datengrundlagen gibt es nicht. Die Strafrechtspflegestatistiken<br />
informieren über die dem Verfahren bzw. der Aburteilung zugrunde liegenden Straftatbestände;<br />
eine Differenzierung danach, ob die Straftaten politisch motiviert waren, erfolgt nicht. Dies gilt<br />
nicht nur für den Nachweis von Taten und Tätern, sondern erst recht für den Nachweis der von den<br />
Straftaten betroffenen Opfer. Die Verwendung des Gewaltbegriffs in den wissenschaftlichen Studien,<br />
aber auch in den verschiedenen Polizeistatistiken ist uneinheitlich. So werden in der PKS-S, anders als in<br />
den verschiedenen Dunkelfeldstudien zur Jugendkriminalität, "einfache Körperverletzung" nicht in die<br />
Sammelkategorie Gewaltdelikte mit aufgenommen, während in der KPMD-S nicht nur einfache Körperverletzungsdelikte,<br />
sondern darüber hinaus auch andere Delikte wie Nötigung, Eingriffe in den Bahn-,<br />
Schiff- und Straßenverkehr etc. unter den Gewaltbegriff subsumiert werden und diesen entsprechend<br />
ausdehnen. Auch in den verschiedenen wissenschaftlichen Studien zur Gewalt und Kriminalität Jugendlicher,<br />
etwa im Bereich der Schule, wird häufig mit einem ausgeweiteten Gewaltbegriff gearbeitet, wenn<br />
etwa Formen psychischer und verbaler Herabsetzung mit zu den Gewalthandlungen gezählt werden.<br />
2.10.2.2 Polizeiliche Staatsschutzstatistiken und Datenprobleme<br />
2.10.2.2.1 Aussagen zu Opfern politisch motivierter Gewalt<br />
Eine kontinuierlich geführte polizeiliche Statistik mit Angaben zu Opfern rechtsorientierter Gewalt existiert<br />
derzeit nur unvollständig. Von daher ist eine Darstellung der Entwicklung der Opferzahlen, basierend<br />
auf offiziellen Statistiken, derzeit nur bedingt möglich. Aus diesem Grunde bestehen aktuell Diskrepanzen<br />
zwischen der journalistischen und der polizeilichen Darstellung der veröffentlichten Zahlen der Todesopfer<br />
als Folge rechter und fremdenfeindlicher Gewalt. In Bezug auf Tötungsdelikte und Todesopfer<br />
besteht die Notwendigkeit, Angaben über Opfer losgelöst von Straftatbeständen zu erfassen. Entsprechende<br />
Umsetzungsmaßnahmen werden derzeit in den Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister<br />
und -senatoren der Länder und des Bundes (IMK) diskutiert und teilweise bereits praktiziert. Aufgrund<br />
der bisherigen defizitären Praxis bei der Erfassung des Ausmaßes und der Opfer rechtsextremistischer<br />
und fremdenfeindlicher Angriffe wurde mit Wirkung vom 01.01.2001 vereinbart, rechtsorientierte<br />
Straftaten als politisch motivierte Kriminalität zu erfassen. Zudem wurde eine Erfassungsmöglichkeit<br />
unter dem Oberbegriff "Hasskriminalität" geschaffen, die als spezielle Untergruppe "fremdenfeindliche"<br />
und "antisemitische" Straftaten erfasst. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass mit den zentralen Erfassungskriterien<br />
der politisch motivierten Tat alle erhebungsrelevanten Sachverhalte im gesamten Bundesgebiet<br />
aufgrund einheitlicher, klarer Kriterien erfasst, bewertet und dem Bundeskriminalamt durch die<br />
zuständigen Polizeidienststellen der Länder im Rahmen eines bundesweit abgestimmten Verfahrens gemeldet<br />
werden.<br />
2.10.2.2.2 Straftatenstatistik: Hellfeld- und Dunkelfeldproblematik<br />
In den polizeilichen Statistiken spiegeln sich nur die bekannt gewordenen und polizeilich registrierten<br />
Straftaten wider. Diese stellen aber nur einen Teil des Gesamtphänomens politisch motivierter Kriminalität,<br />
wie der fremdenfeindlichen, rechtsextremistischen und antisemitischen Straftaten, dar. Die Anzeigebereitschaft<br />
der Bevölkerung oder der Opfer, die polizeilichen Kontrollen und viele andere Faktoren<br />
beeinflussen aber das Hellfeld, d. h. die Anzahl der polizeilich registrierten Straftaten ganz erheblich. Wie<br />
bei anderen Delikten muss auch bei Staatsschutzdelikten die absolute Zahl der rechtsextremistischen,<br />
fremdenfeindlichen und antisemitischen Straftaten als wesentlich höher angesehen werden, als sie in den<br />
polizeilichen Statistiken aufscheint. Wie die Relationen zwischen Hell- und Dunkelfeld aussehen und in-<br />
871 Vgl. die Studien von WILLEMS, H., 1993 und Willems, H. u. a., 1994; und ihre Wiederholung durch WAHL, K., 1997 f.; sowie<br />
die Expertisen von MLETZKO, M., Gewaltdiskurs in links- und rechtsextremistischen Szenen und Aufschaukelung von links- und<br />
rechtsextremistischer Gewalt, 2000; und von HILL, P., Einstellungen zu politisch motivierter Gewalt und den politisch ideologischen<br />
Hintergründen, 2000, für diesen Bericht.