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Innere Sicherheit

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PSB Seite 313<br />

- schließlich die Gruppe der nichtdeutschen 14- bis 21-jährigen männlichen Tatverdächtigen eine um<br />

das 1,9fache (21- bis 24-jährige männliche Tatverdächtige 1:2,1) höhere Belastung im Vergleich zur<br />

alters- und geschlechtsgleichen Gruppen der deutschen Tatverdächtigen aufweist. 972<br />

Wie dieser für eine alters- und geschlechtsgleiche Gruppe unter Kontrolle einiger statistischer Verzerrungsfaktoren<br />

vorgenommene Vergleich zeigt, weisen danach junge, männliche Zuwanderer - insgesamt<br />

gesehen - zwar eine deutlich höhere Belastung als die deutsche Vergleichsgruppe auf. Diese Belastung ist<br />

aber um ein Mehrfaches geringer als es der unkorrigierte Vergleich der Kriminalitätsbelastungszahlen<br />

suggeriert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch nach Kontrolle der statistischen Verzerrungsfaktoren<br />

keine völlig vergleichbaren Gruppen entstehen. Dazu müssten auch sozialstrukturelle Merkmale, insbesondere<br />

Merkmale der sozialen Lage, und die Dichte der sozialen Kontrolle berücksichtigt werden. Beispielsweise<br />

weist die Stadtbevölkerung (zu der Ausländer überproportional zählen) gegenüber der Landbevölkerung<br />

eine nahezu doppelt so hohe Kriminalitätsbelastung auf. Diesbezüglich enthält jedoch die<br />

PKS keine zur Kontrolle verwendbare Aufgliederung.<br />

2.11.1.4.3 Möglichkeiten und Grenzen besserer Vergleichbarkeit<br />

Angesichts dieser strukturellen Unterschiede läge es nahe, zum Vergleich der Kriminalitätsbelastung aus<br />

der deutschen Bevölkerung jene Untergruppe auszuwählen, die nach (niedrigerem) Durchschnittsalter,<br />

(größerem) Männeranteil, (niedrigerer) Schichtzugehörigkeit, (höherer) Arbeitslosigkeit und (häufigerer)<br />

Ansiedlung in Großstädten der Ausländerpopulation besser entsprechen würde. Eine solche Vergleichsgruppe<br />

steht aufgrund der in der PKS erfassten Daten nicht zur Verfügung. Es ist nur begrenzt möglich 973 ,<br />

die verzerrenden Einflussgrößen in Modellrechnungen zu korrigieren. 974 Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass in solchen Modellen wichtige Merkmale der Lebenssituation von Ausländern nicht berücksichtigt<br />

werden konnten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise Fremde in manchen Regionen<br />

Ausgrenzung und Diskriminierung erfahren. Gelegentlich weist ihre Wohnsituation Trends zur Segregation<br />

(Ghettoisierung) auf. Vor allem ergibt sich aus der Registrierung aller Ausländer eine zusätzliche<br />

Kontrolle, die einerseits bei Verstößen gegen das Ausländerrecht Anschlussermittlungen hinsichtlich<br />

weiterer Straftaten auslösen kann. Auch kann die Verfügbarkeit des Ausländerregisters als Fahndungshilfe<br />

bei der Ermittlung von Tatverdächtigen aufgrund von Anzeigen mit Personenbeschreibungen dienen.<br />

Eine eindeutige empirische Klärung des Zusammenhangs aller genannten Faktoren mit der Kriminalitätsrate<br />

steht allerdings noch aus; soweit ersichtlich, konnten bislang in keiner der Untersuchungen sämtliche<br />

Verzerrungsfaktoren, insbesondere hinsichtlich der sozialen Lage, berücksichtigt werden 975 .<br />

2.11.1.5 Strafverfolgung und Verurteilung durch Gerichte<br />

Bei der Gegenüberstellung der PKS mit der Strafverfolgungsstatistik ergab sich lange Zeit ein Schwund.<br />

Verschiedene Vergleichsstudien kamen zum Ergebnis, dass der Anteil der nichtdeutschen Zuwanderer an<br />

den Verurteilten geringer ist als ihr Anteil an den Tatverdächtigen. Die Reduktion der Quote durch<br />

Staatsanwaltschaft und Gericht wurde als Indiz gewertet, dass Ausländer häufiger angezeigt 976 bzw. von<br />

der Polizei als Täter verdächtigt werden 977 , dass bei ihnen oft wegen Bagatellen polizeilich ermittelt wird<br />

und dass Tatvorwürfe übertrieben hoch eingestuft werden. Die Korrektur durch Einstellungen der Verfahren<br />

gilt als eine Gegensteuerung. Vermutet wurde aber auch, dass Verfahrenseinstellungen bei Zuwande-<br />

972<br />

Schriftliche Mitteilung der Kriminologischen Forschungsgruppe der Bayerischen Polizei im Bayerischen Landeskriminalamt<br />

vom 10.10.2000.<br />

973<br />

So auch GEBAUER, M., 1998, S.583; REBMANN, M., 1998, S. 196.<br />

974<br />

Vgl. z. B. MANSEL, J., 1986; GEIßLER, R. und N. MARIßEN, 1990.<br />

975<br />

Vgl. REBMANN, M., 1998, S. 197.<br />

976<br />

Vgl. ebenda, S. 239.<br />

977<br />

Vgl. MANSEL, J., 1989, S. 277.

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