Innere Sicherheit
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Seite 154<br />
PSB<br />
rate in den letzten zehn Jahren zurück; der Rückgang der Anklagerate in "besonderen Wirtschaftsstrafsachen"<br />
war freilich deutlich stärker. In Wirtschaftsstrafsachen wurden 1997 12%-Punkte weniger<br />
angeklagt als noch 1989, in allgemeinen Verfahren lediglich 6%-Punkte. Der Rückgang erfolgte<br />
in Wirtschaftsstrafsachen sowohl bei den Anklagen als auch bei den Anträgen auf Erlass eines Strafbefehls.<br />
Schaubild 2.4-1: Die Entwicklung der Sanktionskompetenz der Staatsanwaltschaft 1989-1997<br />
100%<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
1989 91 93 95 1997 1989 91 93 95 1997<br />
Wirtschaftsstrafsachen Allgemeine Strafsachen<br />
Einstellungen<br />
gemäß § 170II<br />
Einstellungen<br />
ohne Auflage<br />
Einstellungen<br />
mit Auflage<br />
Strafbefehl<br />
Anklage im<br />
weiteren Sinne<br />
Gebiet: Früheres Bundesgebiet *<br />
Summe der Ermittlungsverfahren insgesamt, die erledigt worden sind durch<br />
(1) Anklage i.w.S., d.h. durch Anklage vor dem Amts- oder Landgericht, einschließlich Antrag auf Durchführung eines objektiven<br />
Verfahrens/Sicherungsverfahrens, auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, auf vereinfachtes Jugendverfahren.<br />
(2) Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />
(3) Einstellung mit Auflage gem. § 153a StPO, § 45 Abs. 3 JGG, § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 1<br />
BtMG.<br />
(4) Einstellung ohne Auflage gem. §§ 153 Abs. 1 StPO, 153b Abs. 1 StPO, 153c StPO, 154 Abs. 1 StPO, 154b Abs. 1-3 StPO,<br />
154c StPO, 154d und e StPO, § 45 Abs. 1 und 2 JGG, (seit 1994) § 31a Abs. 1 BtMG.<br />
(5) Zurückweisung oder Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, Tod oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten.<br />
Datenquelle: Staatsanwaltschaftsstatistik.<br />
- Dieser Rückgang der Anklagerate wird nicht durch einen höheren Anteil von Einstellungen unter<br />
Auflagen ausgeglichen. Auch die Rate der unter Auflagen erfolgenden Einstellungen ist in "besonderen<br />
Wirtschaftsstrafsachen" geringer geworden. Seit 1995 liegt sie sogar geringfügig unter der vergleichbaren<br />
Rate bei "allgemeinen Verfahren".<br />
- Die Interventionsrate, d. h. der Anteil der Verfahren, die die StA unter Auflagen einstellt, in denen sie<br />
einen Strafbefehl beantragt oder Anklage erhebt, 470 ist in "besonderen Wirtschaftsstrafsachen" um<br />
15%-Punkte (1989: 50%; 1997: 35%) und damit deutlich stärker zurückgegangen als in "allgemeinen<br />
Verfahren" (1989: 48%, 1997: 42%).<br />
gen auf Erlass eines Strafbefehls an allen durch vorgenannte Erledigungsarten oder durch Einstellung unter Auflagen gem. Einstellung<br />
gem. § 153a StPO, § 45 Abs. 3 JGG, § 37 Abs. 1 BtMG bzw. § 38 Abs. 2 i.V.m. § 37 Abs. 1 BtMG, durch Einstellungen<br />
ohne Auflagen gem. §§ 153 Abs. 1 StPO, 153b Abs. 1 StPO, 153c StPO, 154 Abs. 1 StPO, 154b Abs. 1-3 StPO, 154c StPO,<br />
154d und e StPO, § 45 Abs. 1 und 2 JGG, § 31a Abs. 1 BtMG, oder durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO sowie wegen Tod<br />
oder Schuldunfähigkeit des Beschuldigten erledigten Verfahren.<br />
470<br />
Bezogen auf alle durch Anklage i.w.S./Strafbefehlsantrag, Einstellung gem. Opportunitätsvorschriften, § 170 Abs. 2 StPO<br />
erledigte Verfahren.