Innere Sicherheit
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PSB Seite 149<br />
den. Komplexe Ermittlungsverfahren mit zahlreichen Einzelfällen führen also nicht nur bei der Fallzählung<br />
zu teilweise außergewöhnlich großen Schwankungen, sonder auch bei der Schadenserfassung. Diese<br />
ist deshalb nicht mehr als eine erste Orientierungsgröße.<br />
Unter diesen Einschränkungen zeigt die PKS (vgl. Tabelle 2.4-4), dass sich 1999 der Schaden bei sämtlichen<br />
in der PKS mit Schadenssummen zu erfassenden 3,7 Mio. Fällen auf rd. 20,4 Mrd. DM belief. 2,4%<br />
dieser Fälle waren der "Wirtschaftskriminalität" zuzuordnen; hierdurch wurden jedoch 61% aller Schäden<br />
verursacht, nämlich 12,5 Mrd. DM. Alle anderen Straftaten zusammen verursachten "nur" einen Schaden<br />
von 7,2 Mrd. DM.<br />
Wirtschaftskriminalität ist - im Vergleich zur klassischen Eigentumskriminalität - zu den schwereren<br />
Schadenskategorien hin verschoben, d. h., wenige Fälle verursachen hohe Schäden. Wie Tabelle 2.4-5<br />
zeigt, entfielen 1999 bei den nicht der Wirtschaftskriminalität zuzuordnenden Fälle 78% auf die Schadenskategorien<br />
bis zu 1.000 DM, bei Wirtschaftskriminalität lediglich 55%. Je höher die Schäden sind,<br />
um so stärker überwiegt der Anteil von Wirtschaftskriminalität. 450 Auf Schadenskategorien von mehr als<br />
50.000 DM pro Einzeldelikt entfielen bei Wirtschaftskriminalität 13%, bei allen anderen Delikten lediglich<br />
0,6%. Schäden in sechsstelliger Höhe sind allerdings auch bei Wirtschaftskriminalität die Ausnahme;<br />
1999 entfielen auf die Schadenskategorie von mehr als 100.000 DM lediglich 9% aller Fälle.<br />
Die Entwicklung der durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden (vgl. Tabelle 2.4-6) zeigt keinen<br />
eindeutigen Trend, und zwar auch nicht bei einer der Untergruppen. Die z. T. erheblichen Schwankungen<br />
werden offenbar durch einzelne Großverfahren verursacht. Dies ist Folge der bereits erwähnter Erfassungsregel,<br />
die Fall- und Schadenserfassung insgesamt dem Berichtsjahr zuschlagen, in dem das polizeiliche<br />
Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird.<br />
Tabelle 2.4-6: Aufgliederung polizeilich registrierter Fälle von Wirtschaftskriminalität nach dem durchschnittlichen<br />
Schaden pro vollendetem Fall 1994-1999<br />
Durchschnittlicher Schaden in Mio DM<br />
Wirtschafts- Betrug als<br />
i. Z. m. i. Z. m. BeteilikriminalitätWirtschaftsInsolvenz-<br />
im Anlage- u. WettbewerbsArbeitsvergungen u. Kapi-<br />
insgesamt straftatstraftaten Finanzbereich deliktehältnissentalanlagen SZ: 8930 8931 8932 8933 8934 8935 8936<br />
Jahr Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM Mio. DM<br />
1994 281.443 177.358 1.162.910 270.412 49.308 15.142 210.281<br />
1995 103.941 63.906 344.286 75.285 50.030 33.934 77.900<br />
1996 111.625 80.643 384.993 59.402 26.006 21.319 49.179<br />
1997 99.694 55.986 379.229 77.917 238.900 23.279 32.814<br />
1998 95.493 49.889 327.302 76.285 59.245 28.598 75.198<br />
1999 144.194 41.267 401.053 53.479 1.042.485 19.724 93.161<br />
Mittel 139.398 78.175 499.962 102.130 244.329 23.666 89.756<br />
Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />
Einen weiteren Anhaltspunkt über die durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden lieferte ferner<br />
die BWE für die Jahre 1974-1985. Auch sie zeigt einerseits, dass die in der öffentlichen Diskussion vermuteten<br />
Schäden um ein Mehrfaches höher angesetzt werden als die von der Staatsanwaltschaft regi-<br />
450 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Schadenserfassung bei Wirtschaftskriminalität eher zu der untersten Schadensgruppe<br />
hin verschoben ist. Denn bei nicht bezifferbarem Schaden wird ein ideeller Schaden von 1 DM registriert. Dies erklärt z. B. den<br />
hohen Anteil der Schadensklasse "1 bis unter 25 DM" bei Insolvenzstraftaten (47%).