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Innere Sicherheit

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PSB Seite 43<br />

undifferenziert auch die jugendtypischen Konstellationen bei Raufhändeln unter Gruppen Jugendlicher.<br />

Diese sind im Regelfall gerade nicht durch besonders gefährliche Tatintentionen oder Tatausführungen<br />

gekennzeichnet.<br />

Zu beachten ist, dass es sich bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten zu fast zwei Drittel um versuchte<br />

Tatbegehungen handelt. Auch bei Vergewaltigung und Raubdelikten fällt der Versuchsanteil mit etwa<br />

einem Viertel bzw. einem Fünftel relativ hoch aus. Nur zu den gefährlichen/schweren Körperverletzungen<br />

ergibt sich mit 7% eine sehr niedrige Versuchsquote. Zu beachten ist außerdem, dass auf der Ebene<br />

der Polizei gerade im Bereich der Gewaltkriminalität im Hinblick auf die strafrechtliche Einordnung eine<br />

Tendenz besteht, von der gravierenderen rechtlichen Wertung auszugehen und mithin den Schweregrad<br />

zu überschätzen. 159 Dies ist bei den Versuchsdelikten zudem stärker ausgeprägt als im Falle vollendeter<br />

Tatbestände. Das konnte für Raub 160 , Vergewaltigung 161 und Tötungsdelikte auch insofern empirisch<br />

gezeigt werden, als dass die rechtliche Qualifikation auf Ebene der Polizei nur zu einem sehr geringen<br />

Anteil im Gerichtsurteil Bestätigung fand. So wurden beispielsweise von den vollendeten Tötungsdelikten<br />

46% auch auf der Gerichtsebene entsprechend der polizeiliche Ausgangsdefinition bewertet. Bei den<br />

versuchten Tötung belief sich dieser Anteil hingegen nur auf 16%. 162<br />

Eine Konsequenz dieser Zusammensetzung der als Gewaltkriminalität registrierten Straftaten liegt auf der<br />

Hand. Die Dominanz der gefährlichen/schweren Körperverletzung und der Raubdelikte führt dazu, dass<br />

sich selbst starke Veränderungen in der Häufigkeit der anderen Gewalttaten in der Gesamtzahl der registrierten<br />

Fälle von Gewaltkriminalität kaum niederschlagen. Sollten beispielsweise die polizeilich registrierten<br />

Tötungsdelikte und Vergewaltigungen innerhalb der nächsten zehn Jahre jeweils um die Hälfte<br />

zurückgehen, die Raubdelikte und gefährlichen/schweren Körperverletzungen sich aber jeweils um 5%<br />

erhöhen, dann hätte die Zahl der insgesamt registrierten Gewalttaten immer noch um etwa 2% zugenommen.<br />

Die Tatsache, dass die beiden für die Bürger bedrohlichsten Formen der Gewaltkriminalität drastisch<br />

abgenommen haben, würde bei einer Konzentration auf die Gesamtzahl der polizeilich registrierten<br />

Gewaltkriminalität völlig in den Hintergrund treten. Es erscheint deshalb nötig, bei Längsschnittanalysen<br />

auch auf die Entwicklung einzelner Gewaltarten einzugehen.<br />

2.1.2 Regionale Unterschiede der polizeilich registrierten Gewaltkriminalität 1999<br />

Kernpunkte<br />

♦ Die polizeilichen Daten zeigen ein deutliches Stadt-Land-Gefälle der Gewaltbelastung. Dieser Unterschied<br />

ist allerdings aus mehreren Gründen überzeichnet. So ist zu beachten, dass ein beachtlicher<br />

Anteil der Opfer und Täter seinen Wohnsitz nicht in der Stadt hat. Die Gewaltvorfälle, an denen sie<br />

beteiligt sind, erscheinen zwar in der polizeilichen Statistik, die involvierten Personen werden jedoch<br />

nicht als Stadtbewohner in der Bevölkerungsstatistik erfasst, mit der Konsequenz, dass die Häufigkeitszahlen<br />

für Städte überhöht erscheinen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass in Großstädten auch<br />

die Anzeigebereitschaft höher ausfällt.<br />

♦ Nach der PKS besteht ein Nord-Süd-Gefälle der Gewaltbelastung. Dieses beruht im Westen<br />

Deutschlands primär auf starken Unterschieden der jeweiligen Anteile der ländlichen bzw. großstädtischen<br />

Bevölkerung. Eine gewichtige Rolle spielt ferner die in Norddeutschland höhere Anzeigebereitschaft.<br />

Im Osten Deutschlands fällt das Nord-Süd-Gefälle der Gewaltbelastung weit stärker aus als<br />

im Westen. Hier spielen auch erhebliche Unterschiede der sozioökonomischen Rahmenbedingungen<br />

eine wichtige Rolle.<br />

159 Vgl. Kapitel 1, dort FN 85.<br />

160 Vgl. FÖRSTER, H.-J., 1986.<br />

161 Vgl. STEINHILPER, U., 1986.<br />

162 Vgl. SESSAR, K., 1981; s. a. Kapitel 1, FN 113.

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