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Innere Sicherheit

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Seite 66<br />

Tabelle 2.1-14: Sanktions- und Verfahrenspraxis gegenüber erwachsenen Angeklagten (ab 21 Jahren)<br />

der Gewaltkriminalität, alte Länder 1984, 1990 und 1998 1)<br />

Gewaltkriminalität* 1984 1990 1998 90-98<br />

Angeklagte (Abgeurteilte) N 20.708 18.998 23.474 23,6%<br />

Freispruch** % von N 9,3% 9,5% 9,5%<br />

Verfahrenseinstellung *** % von N 22,1% 24,7% 21,5%<br />

Verurteilte % von N 68,6% 65,9% 69,0%<br />

Geldstrafen % von N 28,1% 29,4% 22,5%<br />

Freiheitsstrafe m. Bew. n 3.566 3.398 5.847 72,1%<br />

Freiheitsstrafe m. Bew. % von N 17,2% 17,9% 24,9%<br />

Freiheitsstrafe o. Bew. n 4.820 3.540 5.062 43,0%<br />

Freiheitsstrafe o. Bew. % von N 23,3% 18,6% 21,6%<br />

davon >= 3 Jahre FS n 1.939 1.349 2.047 51,7%<br />

davon >= 3 Jahre FS % von N 9,4% 7,1% 8,7%<br />

durchschn. Dauer der Haftjahre**** 3,9 3,7 3,9<br />

* errechnet aus gef./schw. KVL, Raub, Mord/Totschlag, Vergewaltigung<br />

** Bezieht sich auf das Allgemeine Strafrecht insgesamt (incl. Heranwachsende, auf die Allgemeines<br />

Strafrecht angewandt wurde)<br />

*** Einschl. sonstige Entscheidungen.<br />

**** Zur Ermittlung der Haftjahre wurde bei Angaben, die zwischen zwei Grenzwerten liegen, jeweils<br />

der Mittelwert zugrunde gelegt (also z.B. drei bis fünf Jahre entspricht vier Jahre); für Freiheitsstrafen<br />

von 5 und mehr Jahren wurden 10 Jahre als Mittel angesetzt<br />

1)<br />

1998 einschließlich Gesamtberlin<br />

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.<br />

Die Tabelle 2.1-15 zeigt für diese einzelnen Delikte bzw. Deliktgruppen ein unterschiedliches Bild. Bei<br />

den Tötungsdelikten hat sich von 1990 zu 1998 sowohl die Quote der zu unbedingten Freiheitsstrafe<br />

Verurteilten wie auch die durchschnittliche Dauer der Freiheitsstrafe jeweils um etwa ein Zehntel erhöht.<br />

Weit stärker fällt allerdings ins Gewicht, dass sich für die Angeklagten von qualifizieren Körperverletzungen,<br />

die fast zwei Drittel aller angeklagten Gewalttäter ausmachen, ein noch deutlicherer Wandel der<br />

Sanktionspraxis abzeichnet. Die Rate derer, die zu einer nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe<br />

verurteilt zu wurden, hat sich bei dieser Deliktsgruppe um etwa ein Viertel erhöht, die durchschnittliche<br />

Dauer der Freiheitsstrafen fast um ein Drittel.<br />

Bei der Vergewaltigung fällt im Vergleich von 1990 zu 1998, bei einer gleichbleibenden Anzahl der<br />

Angeklagten und einer nur geringen Zunahme der zu unbedingter Freiheitsstrafe Verurteilten, eine Steigerung<br />

der durchschnittlichen Dauer der verhängten Freiheitsstrafe auf.<br />

Gegenüber Raubdelikten hat in den neunziger Jahren sowohl die Quote der unbedingten Freiheitsstrafen<br />

wie deren durchschnittliche Dauer leicht abgenommen. Damit setzt sich in abgeschwächter Form ein<br />

Trend fort, der zwischen 1984 und 1990 sehr deutlich ausgeprägt war. Möglicherweise ist dies eine Folge<br />

einer sinkenden Tatschwere der Delikte. Auffallend ist jedenfalls, dass nach der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

der Anteil der Raubdelikte mit einer Schadenssumme von unter 25 DM seit 1984 stark angestiegen<br />

ist.<br />

PSB

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