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Innere Sicherheit

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Seite 94<br />

Insgesamt ist also beim sexuellen Kindesmissbrauch auf Basis der Aktenanalysen zwar eine vergleichsweise<br />

geringe Quote der Eröffnung von Hauptverfahren zu konstatieren. Die Daten dieser Analysen<br />

lassen jedoch in Kombination mit den Erkenntnissen aus den Strafverfolgungsstatistiken keine Anhaltspunkte<br />

für eine Reduzierung der Strafverfolgungsintensität im Laufe der neunziger Jahre erkennen.<br />

2.2.1.3.3 Die strafrechtliche Sanktionierung<br />

Hinsichtlich der Sanktionspraxis bieten die Daten der Strafverfolgungsstatistik Aufschluss. Im Folgenden<br />

sind die entsprechenden Befunde der Jahre 1984, 1993 und 1998 für Verfahren gegen Personen ab 21<br />

Jahre dargestellt. Bei den erwachsenen Tätern sexuellen Kindesmissbrauchs ist danach, parallel zum<br />

Anstieg der Angeklagten, auch ein leichter Zuwachs der letztendlich auch Verurteilten sowie ein Anstieg<br />

der Freiheitsstrafen, insbesondere auch der Anteile der nicht zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen,<br />

zu konstatieren (von 22% im Jahr 1984 auf 24% im Jahr 1998). Ferner hat sich auch die Rate derer, die zu<br />

Freiheitsstrafen von über einem Jahr verurteilt wurden, deutlich erhöht (von 373 Fälle, was 25% der<br />

Abgeurteilten im Jahr 1983 entspricht, auf 932 Fälle in 1998, was 39% der Abgeurteilten entspricht).<br />

Mithin hat sich die durchschnittliche Dauer der ausgeurteilten Freiheitsstrafen in dieser Zeit erhöht.<br />

Tabelle 2.2.1-7: Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs Angeklagte und Verurteilte ab 21 Jahre,<br />

alte Länder, 1984, 1993 und 1998*<br />

1984 1993 1998<br />

Anzahl % der Anzahl % der Anzahl % der<br />

Abgeurteilten<br />

Abgeurteilten<br />

Abgeurteilten<br />

Abgeurteilte 1.510 100,0% 2.076 100,0% 2.364 100,0%<br />

Verurteilte 1.239 82,1% 1.711 82,4% 2.001 84,6%<br />

darunter Freiheitsstrafe<br />

962 63,7% 1.300 62,6% 1.596 67,5%<br />

davon ohne Strafaussetzung<br />

Höhe der Freiheitsstrafen<br />

325 21,5% 399 19,2% 576 24,4%<br />

unter 6 Monate 83 5,5% 62 3,0% 94 4,0%<br />

6 Monate 74 4,9% 111 5,4% 120 5,1%<br />

6-9 Monate 164 10,9% 165 8,0% 171 7,2%<br />

9-12 Monate 268 17,8% 253 12,2% 279 11,8%<br />

1-2 Jahre 237 15,7% 453 21,8% 527 22,3%<br />

2-5 Jahre 130 8,6% 229 11,0% 335 14,2%<br />

mehr als 5 Jahre 6 0,4% 27 1,3% 70 3,0%<br />

Anmerkung: Vor 1998 § 176 Abs. 1-5 StGB; ab 1998 §§ 176 Abs. 1-3, 176a, 176b StGB<br />

* 1998 einschließlich Gesamtberlin<br />

Datenquelle: Strafverfolgungsstatistik.<br />

Diese Entwicklung ist auch bei den jüngeren Tätern unter 21 Jahren festzustellen, hier aber hinsichtlich<br />

der freiheitsentziehenden Jugendstrafe erwartungsgemäß auf einem wesentlich niedrigeren Niveau. Dabei<br />

ist zu beachten, dass bei den jüngeren Tätern wesentlich häufiger kein Hauptverfahren stattfindet, weshalb<br />

- trotz der speziell in dieser Altersgruppe steigenden Zahlen registrierter Täterverdächtiger - die<br />

Anzahl der Angeklagten rückläufig ist. Sofern es jedoch zu einer Verurteilung kommt, steigt von 1983 bis<br />

1998 auch hier der Anteil der längeren Jugendstrafen an. So wurden 1984 insgesamt 416 Personen unter<br />

21 Jahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagt. Von diesen wurden 22% zu einer Jugend- oder<br />

Freiheitsstrafe verurteilt. Im Jahr 1998 wurden 327 Personen wegen dieses Deliktes angeklagt. Die Quote<br />

der zur Jugend- oder Freiheitsstrafe Verurteilten lag mit 35% deutlich höher. Auf der Ebene der Gerichte<br />

deutet sich von daher gegenüber erwachsenen wie auch jugendlichen Tätern sexueller Gewalt gegen<br />

PSB

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