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Innere Sicherheit

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Seite 80<br />

Mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz vom 26.1.1998 wurden zahlreiche Veränderungen von Strafrahmen<br />

vorgenommen. 248 Im Hinblick auf den sexuellen Kindesmissbrauch wurde eine Ausdifferenzierung der<br />

Strafrahmen durch die neuen §§ 176a und 176b realisiert und dabei für erschwerte Fälle eine Erhöhung<br />

der Strafandrohung vorgenommen und insbesondere in § 176a Abs. 1 Nr. 4 für Rückfalltäter des einfachen<br />

sexuellen Kindesmissbrauchs gem. § 176 Abs. 1 und 2 StGB eine Erhöhung der Strafandrohung<br />

vorgesehen. Zudem wurde die Höchststrafe in § 184 Abs. 4 StGB von fünf auf zehn Jahre erhöht. 249<br />

Das zeitgleich dazu entstandene Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen<br />

Straftaten vom 26.1.1998 250 enthält eine Änderung fast aller in diesem Deliktsbereich einschlägigen Einzelgesetze<br />

mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Therapie für Sexualstraftäter zu erweitern, die Qualität<br />

von Prognosen für Entscheidungen über Strafaussetzungen zu verbessern und für Täter, bei denen weiterhin<br />

eine erhebliche Rückfallgefahr besteht, die Möglichkeiten der Sicherung und des Schutzes der Allgemeinheit<br />

zu verbessern. Dies betrifft im Schwerpunkt die zwingende Verlegung von Sexualstraftätern in<br />

die Sozialtherapie gem. § 9 StVollzG, die Möglichkeit der Therapieweisung ohne Zustimmung gem.<br />

§ 56c StGB, erhöhte Anforderungen für die nachträgliche Aussetzung von freiheitsentziehenden Strafen<br />

und Maßregeln (§§ 57 Abs. 1 StGB, 67 d Abs. 2 StGB und § 454 StPO) sowie Erweiterungen im Bereich<br />

der Anordnung und Dauer von Führungsaufsicht (§ 68 c Abs. 2 StGB) und Sicherungsverwahrung (§ 66<br />

Abs. 3 StGB). 251<br />

Mit dem Zeugenschutzgesetz vom 30.4.1998 wurde die Situation kindlicher Zeugen in wesentlichen<br />

Aspekten neu gestaltet mit dem Ziel, deren Belastung durch ein Strafverfahren zu reduzieren. 252 So wurde<br />

die Möglichkeit der Videoaufzeichnung von Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren geschaffen<br />

(§ 58a StPO), die bei Zeugen unter 16 Jahren durchgeführt werden soll. Handelt es sich um Opfer von<br />

Sexualdelikten kann nach dem neuen § 255a Abs. 2 StPO die Vernehmung in der Hauptverhandlung<br />

durch die Wiedergabe der per Video aufgezeichneten richterlichen Vernehmung ersetzt werden. Ferner<br />

wurde die Möglichkeit der audiovisuellen Simultanübertragung sowohl im Ermittlungsverfahren (§ 168c<br />

StPO) als auch in der Hauptverhandlung (§ 247a StPO) eingeführt. Außerdem wurden die Regelungen<br />

über den anwaltlichen Beistand für Zeugen verbessert. 253<br />

2.2.1.1 Kinder als Opfer sexueller Gewalt im Spiegel polizeilicher Daten<br />

Sexuelle Gewaltdelikte gegen Kinder sind in mehreren Straftatbeständen erfasst, die entweder altersunabhängig<br />

dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor gewaltsamen Übergriffen dienen 254 oder anknüpfend<br />

an bestimmte Schutzaltersgrenzen - ohne auf den Einsatz von Gewalt oder Nötigungsmitteln abzuheben<br />

- die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sichern sollen. 255 Sexualstraftaten<br />

gegen Kinder können von daher in recht verschiedenen Rubriken der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

(PKS) erfasst sein, 256 und nicht in allen Fällen ist in den polizeilichen Statistiken gesondert ausgewiesen,<br />

ob sich diese Delikte gegen Kinder richteten.<br />

248<br />

Vgl. dazu KREß, C., 1998.<br />

249<br />

Vgl. dazu auch DESSECKER, A., 1998.<br />

250<br />

Vgl. zustimmend dazu HAMMERSCHLAG, H. und O. SCHWARZ, 1998; skeptisch SCHÖCH, H., 1998; ablehnend EISENBERG, U.<br />

und A. HACKETHAL, 1998.<br />

251<br />

Für eine detaillierte Darstellung und Kommentierung vgl. DESSECKER, A., 2000a.<br />

252<br />

Vgl. dazu RIEß, P., 1998.<br />

253<br />

Vgl. dazu auch DÖLLING, D., 1999, S. 38 ff.<br />

254<br />

Z. B. §§ 177, 178 StGB.<br />

255<br />

Z. B. §§ 174, 176, 176a, 176b, 180, 180a Abs. 2, 182 StGB.<br />

256<br />

Vgl. BAURMANN, M., 1983; OSTENDORF, H., 1986; WALTER, M. und A. WOLKE, 1997.<br />

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