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Innere Sicherheit

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PSB Seite 103<br />

demgegenüber sehr gering. Die Forschungslage ist als unbefriedigend zu bezeichnen. Zwar liegen Berichte<br />

von Praktikern in größerer Zahl vor, wissenschaftlich fundierte Analysen sind mit Ausnahme der<br />

Studie von KLEIBER und WILKE, die sich auf den Anfang der neunziger Jahre bezieht, aktuell nicht verfügbar.<br />

Vor dem Hintergrund der von politischer Seite mehrfach betonten nationalen und internationalen<br />

Relevanz dieses Problems sind hier vermehrte Forschungsbemühungen dringend geboten.<br />

2.2.1.6 Zusammenfassung und Ausblick<br />

In den neunziger Jahren hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen durchgeführt,<br />

deren erklärtes Ziel die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt waren. Die<br />

bislang vorliegenden Erkenntnisse aus Hell- und Dunkelfeldstudien zeigen dazu, dass dies zumindest<br />

nicht mit gestiegenen Fallzahlen im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder innerhalb Deutschlands<br />

zu begründen ist, eher ist hier von rückläufigen Zahlen auszugehen. Von daher ist an erster Stelle zu<br />

betonen, dass eine die Schutzinteressen der Bevölkerung und insbesondere der Kinder ernst nehmende<br />

Form des Umgangs mit diesem Problem auch darauf verwiesen ist, aufklärend im Hinblick auf die tatsächlichen<br />

Risiken zu wirken und nicht zusätzliche Befürchtungen zu schüren, die sich unter Umständen<br />

nachteilig auf Kinder auswirken könnten, beispielsweise in einer aus Angst motivierten Beschränkung<br />

ihrer Entfaltungsmöglichkeiten.<br />

Aber auch die nach bisherigem Kenntnisstand eher rückläufigen Zahlen für Vorfälle innerhalb der Bundesrepublik<br />

sind kein Anlass zur Bagatellisierung des Problems. Vor diesem Hintergrund sind jene Maßnahmen,<br />

die auf eine Verbesserung therapeutischer Angebote für Sexualstraftäter gerichtet sind, vor allem<br />

auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention und des Opferschutzes begrüßenswert. Die Realisierung der<br />

damit anvisierten Ziele macht es erforderlich, dass die Kapazitäten im Bereich der Sozialtherapie und der<br />

Versorgung mit ambulanten therapeutischen Angeboten auch tatsächlich bereitgestellt werden.<br />

Falsch wäre es, gerade in diesem Deliktsbereich unter der Perspektive knapper Ressourcen Opfer- und<br />

Täterinteressen als quasi antagonistisch zu betrachten. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung<br />

der Reformen und Neuerungen der vergangenen Jahre ist festzuhalten, dass eine möglichst erfolgreiche<br />

Behandlung nicht nur für den Täter, sondern vor allem auch für die Allgemeinheit und deren Schutzinteresse<br />

von zentraler Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Orientierung an den<br />

<strong>Sicherheit</strong>sinteressen der Allgemeinheit, die in den jüngsten Gesetzesreformen eine besondere Betonung<br />

erfahren hat, nicht dahingehend wirkt, dass die für eine effektive Behandlung und Therapie erforderlichen<br />

Entlassungsvorbereitungen und die Aussicht auf Strafrestaussetzungen, die ein wesentliches Element von<br />

Therapiemotivation darstellen, zu sehr zurückgedrängt werden.<br />

Es liegen zahlreiche internationale aber auch nationale Studien über die Behandlung von Sexualstraftätern<br />

vor, an die anknüpfend Behandlungsprogramme konzipiert und deren Wirksamkeit evaluiert werden<br />

sollten. 330 Dazu wird es neben den erforderlichen Angeboten auch entsprechende Ressourcen für eine<br />

begleitende Forschung geben müssen, da nur auf dieser Grundlage eine begründete Weiterentwicklung<br />

der Intervention erfolgreich initiiert werden kann.<br />

Ob die durch den Gesetzgeber vorgenommene Erhöhung der Strafrahmen im Bereich der Sexualdelikte<br />

gegen Kinder eine präventive Wirkung entfalten werden, erscheint indes zweifelhaft, insbesondere angesichts<br />

der nach allen vorliegenden Erkenntnissen geringen Anzeigequoten. Im Bereich des Opferschutzes<br />

wurden hingegen mit der Verbesserung der Situation kindlicher Zeugen wichtige Schritte in Richtung auf<br />

Vermeidung sekundärer Viktimisierungen getan. Was derzeit jedoch nicht ausreichend vorliegt, sind<br />

Untersuchungen zum Prozess der Bewältigung erlittener Schäden im Zusammenhang mit sexuellem<br />

Kindesmissbrauch und die Konzipierung daran anknüpfender helfender und unterstützender Maßnahmen<br />

330 Vgl. z. B. im Überblick LÖSEL, F., 1995, 1999.

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