Innere Sicherheit
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PSB Seite 103<br />
demgegenüber sehr gering. Die Forschungslage ist als unbefriedigend zu bezeichnen. Zwar liegen Berichte<br />
von Praktikern in größerer Zahl vor, wissenschaftlich fundierte Analysen sind mit Ausnahme der<br />
Studie von KLEIBER und WILKE, die sich auf den Anfang der neunziger Jahre bezieht, aktuell nicht verfügbar.<br />
Vor dem Hintergrund der von politischer Seite mehrfach betonten nationalen und internationalen<br />
Relevanz dieses Problems sind hier vermehrte Forschungsbemühungen dringend geboten.<br />
2.2.1.6 Zusammenfassung und Ausblick<br />
In den neunziger Jahren hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von gesetzgeberischen Maßnahmen durchgeführt,<br />
deren erklärtes Ziel die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexueller Gewalt waren. Die<br />
bislang vorliegenden Erkenntnisse aus Hell- und Dunkelfeldstudien zeigen dazu, dass dies zumindest<br />
nicht mit gestiegenen Fallzahlen im Bereich der sexuellen Gewalt gegen Kinder innerhalb Deutschlands<br />
zu begründen ist, eher ist hier von rückläufigen Zahlen auszugehen. Von daher ist an erster Stelle zu<br />
betonen, dass eine die Schutzinteressen der Bevölkerung und insbesondere der Kinder ernst nehmende<br />
Form des Umgangs mit diesem Problem auch darauf verwiesen ist, aufklärend im Hinblick auf die tatsächlichen<br />
Risiken zu wirken und nicht zusätzliche Befürchtungen zu schüren, die sich unter Umständen<br />
nachteilig auf Kinder auswirken könnten, beispielsweise in einer aus Angst motivierten Beschränkung<br />
ihrer Entfaltungsmöglichkeiten.<br />
Aber auch die nach bisherigem Kenntnisstand eher rückläufigen Zahlen für Vorfälle innerhalb der Bundesrepublik<br />
sind kein Anlass zur Bagatellisierung des Problems. Vor diesem Hintergrund sind jene Maßnahmen,<br />
die auf eine Verbesserung therapeutischer Angebote für Sexualstraftäter gerichtet sind, vor allem<br />
auch unter dem Gesichtspunkt der Prävention und des Opferschutzes begrüßenswert. Die Realisierung der<br />
damit anvisierten Ziele macht es erforderlich, dass die Kapazitäten im Bereich der Sozialtherapie und der<br />
Versorgung mit ambulanten therapeutischen Angeboten auch tatsächlich bereitgestellt werden.<br />
Falsch wäre es, gerade in diesem Deliktsbereich unter der Perspektive knapper Ressourcen Opfer- und<br />
Täterinteressen als quasi antagonistisch zu betrachten. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung<br />
der Reformen und Neuerungen der vergangenen Jahre ist festzuhalten, dass eine möglichst erfolgreiche<br />
Behandlung nicht nur für den Täter, sondern vor allem auch für die Allgemeinheit und deren Schutzinteresse<br />
von zentraler Bedeutung ist. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass die Orientierung an den<br />
<strong>Sicherheit</strong>sinteressen der Allgemeinheit, die in den jüngsten Gesetzesreformen eine besondere Betonung<br />
erfahren hat, nicht dahingehend wirkt, dass die für eine effektive Behandlung und Therapie erforderlichen<br />
Entlassungsvorbereitungen und die Aussicht auf Strafrestaussetzungen, die ein wesentliches Element von<br />
Therapiemotivation darstellen, zu sehr zurückgedrängt werden.<br />
Es liegen zahlreiche internationale aber auch nationale Studien über die Behandlung von Sexualstraftätern<br />
vor, an die anknüpfend Behandlungsprogramme konzipiert und deren Wirksamkeit evaluiert werden<br />
sollten. 330 Dazu wird es neben den erforderlichen Angeboten auch entsprechende Ressourcen für eine<br />
begleitende Forschung geben müssen, da nur auf dieser Grundlage eine begründete Weiterentwicklung<br />
der Intervention erfolgreich initiiert werden kann.<br />
Ob die durch den Gesetzgeber vorgenommene Erhöhung der Strafrahmen im Bereich der Sexualdelikte<br />
gegen Kinder eine präventive Wirkung entfalten werden, erscheint indes zweifelhaft, insbesondere angesichts<br />
der nach allen vorliegenden Erkenntnissen geringen Anzeigequoten. Im Bereich des Opferschutzes<br />
wurden hingegen mit der Verbesserung der Situation kindlicher Zeugen wichtige Schritte in Richtung auf<br />
Vermeidung sekundärer Viktimisierungen getan. Was derzeit jedoch nicht ausreichend vorliegt, sind<br />
Untersuchungen zum Prozess der Bewältigung erlittener Schäden im Zusammenhang mit sexuellem<br />
Kindesmissbrauch und die Konzipierung daran anknüpfender helfender und unterstützender Maßnahmen<br />
330 Vgl. z. B. im Überblick LÖSEL, F., 1995, 1999.