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Innere Sicherheit

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PSB Seite 317<br />

Die Gruppen der Asylsuchenden und der Sonstigen überschneiden sich teilweise. Nach der Änderung des<br />

Asylrechts wuchs ab 1994 der Anteil der Sonstigen an den Tatverdächtigen, während der Anteil der Asylsuchenden<br />

zurückging. Geduldete abgelehnte Asylbewerber fluktuierten zu den Sonstigen. Die Lebenssituation<br />

wenigstens des Teils der Sonstigen, den geduldete abgelehnte Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge<br />

ausmachen, dürfte der der Asylbewerber entsprechen. Durchgängig weisen beide Gruppen einen<br />

überproportionalen Anteil an den Tatverdächtigen auf. Dies ist an einer detaillierten Aufgliederung für<br />

1999 erkennbar (vgl. Schaubild 2.11.1-5).<br />

Mit Blick auf die oben genannten Relationen ist der Anteil der Asylsuchenden, die nur etwa 5% der Ausländerpopulation<br />

ausmachen, und der Sonstigen an den Tatverdächtigen bemerkenswert hoch.<br />

2.11.1.7 Einzeldelikte mit großer Zuwandererbeteiligung<br />

Bei welchen Delikten Zuwanderer besonders hohe Belastungsquoten aufweisen, lässt sich nur im Vergleich<br />

mit Deutschen erkennen. Um Verzerrungen zu verringern, wäre es erforderlich, die Illegalen,<br />

Touristen/Durchreisenden und Stationierungsstreitkräfte auszuklammern. Wenn dies geschieht, ergeben<br />

sich bei Vergewaltigungen, Raubtaten, gefährlicher und schwerer Körperverletzung, Urkundenfälschung<br />

und Hehlerei sowie natürlich den Verstößen gegen Ausländerrecht fast durchgängig in den neunziger<br />

Jahren auffällige Mehrbelastungen im Vergleich zu Deutschen. 987 Würde man die Verstöße gegen das<br />

Ausländerrecht ausklammern, fielen die Mehrbelastungen noch stärker ins Auge. Urkundenfälschung<br />

wird oft begangen, um Entscheidungen über Aufenthaltsrechte zu beeinflussen; dadurch wird das Delikt<br />

in einem Maße zuwanderertypisch, dass zuweilen für Vergleiche mit Deutschen ebenso seine Ausklammerung<br />

angeregt wird wie die der Ausländerrechtsverstöße. 988 Bei den übrigen Delikten kann in begrenztem<br />

Maße polizeilich eine Überzeichnung gegeben sein. Hehlerei und Begünstigung sind Auffangdelikte,<br />

wenn Diebesgut bei Kontrollen gefunden wird, aber Diebstahl schwer nachweisbar ist. Insofern<br />

ist es als Kontrolldelikt nicht unabhängig von Polizeitätigkeit.<br />

Für die Gewaltdelikte wurde bereits oben im Vergleich mit der Strafverfolgungsstatistik auf eine gewisse<br />

Tendenz zur Überbewertung der strafrechtlichen Tatbestände hingewiesen. Gleichwohl rechtfertigt die<br />

Mehrbelastung eine detaillierte Untersuchung, bezogen auf bestimmte Zuwanderergruppen. Hinweise gibt<br />

die Erörterung der Schwerpunktthematik Jugendkriminalität in diesem Bericht. So scheint die statusunsichere<br />

Situation der Zuwanderung einen besonderen Druck zu schaffen, einerseits die Autoritätsansprüche<br />

des Vaters und Ehemannes mittels Gewalt durchzusetzen, andrerseits dennoch den Familienzusammenhalt<br />

nicht preiszugeben. 989 Auch könnte eine häufigere Neigung von Zuwanderergruppen zum Selbstschutz<br />

Waffen wie Messer zu tragen, bewirken, dass Körperverletzungen juristisch häufiger als gefährlich<br />

zu bewerten sind.<br />

Abgesehen von diesen Zusammenhängen erweist sich aber eine differenzierte Betrachtung nach Nationalität<br />

der Zuwanderer im Allgemeinen als unergiebig. Deliktarten weisen selten über mehrere Jahre hinweg<br />

die gleiche Verteilungstendenz auf, weil auch die jeweilige Abwanderungsquote aus den Herkunftsländern<br />

in Folge politischer Ereignisse variiert.<br />

Wo es konstantere Unterschiede gibt, lassen sie sich auf den spezifischen Aufenthaltsstatus zurückführen.<br />

So sind Zuwanderer aus ehemaligen Anwerbeländern in ihrem strafbaren Verhalten kaum verschieden<br />

von Deutschen. Allerdings weisen die Angehörigen der zweiten und dritten Generation aus diesen Zuwandererfamilien<br />

eine erhöhte Tendenz zu Gewalthandlungen auf. Asylbewerber begehen dagegen spezi-<br />

987 Vgl. REBMANN, M., 1998, S. 150 ff.<br />

988 Vgl. HARTUNG, H., 1996, S. 56.<br />

989 Vgl. STROBL, R., 1998, S. 173 f.

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