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Innere Sicherheit

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Seite 58<br />

Risiko der Täter, als Tatverdächtige ermittelt zu werden, von 66,4% auf 72,3% erhöht hat. Ferner hat in<br />

dieser Zeit die Zahl der Tatverdächtigen leicht zugenommen, die in einer Gruppe agiert haben. Pro aufgeklärtem<br />

Fall wurden 1993 in den alten Ländern 1,22 Tatverdächtige registriert, 1999 waren es 1,25 Tatverdächtige.<br />

Beides hat offenkundig dazu beigetragen, dass sich für die Jahre 1994 bis 1999 für 14- bis<br />

unter 21-Jährige ein besonders steiler Anstieg der TVBZ zeigt.<br />

Die Daten der Strafverfolgungsstatistik vermitteln ein ähnliches Gesamtbild, wie es sich oben bereits zu<br />

den Tatverdächtigen und Opfern ergeben hat. Die Zahl der ab 21-jährigen Erwachsenen, die pro 100.000<br />

der Altersgruppe wegen einer Gewalttat angeklagt oder verurteilt wurden, hat sich in dem Untersuchungszeitraum<br />

kaum verändert. Völlig anders stellt sich dagegen die Entwicklung bei den 14- bis 21-<br />

Jährigen dar. Die Zahl der Jugendlichen und Heranwachsenden, die wegen einer Gewalttat angeklagt<br />

bzw. verurteilt wurden, hat sich pro 100.000 der Altersgruppe zwischen 1984 und 1998 um das 2,2fache<br />

erhöht. Der Abstand zwischen den TVBZ und den Verurteiltenzahlen (VBZ) ist vor allem bei den 14- bis<br />

unter 21-Jährigen seit Ende der achtziger Jahre angewachsen. 1984 überstieg die TVBZ der Jugendlichen<br />

und Heranwachsenden die Verurteiltenzahlen dieser Altersgruppe um das 2,9fache, 1998 dagegen um das<br />

3,4fache. Bei den ab 21-Jährigen ist dieser Trend einer wachsenden Diskrepanz zwischen TVBZ und<br />

VBZ auch festzustellen.<br />

Tabelle 2.1-10: Tatverdächtige, Angeklagte und Verurteilte der Gewaltkriminalität<br />

bei 14- bis unter 21-Jährigen und Erwachsenen, alte Länder 1984 und 1998*<br />

14 bis unter 21 Jahre Erwachsene 21 Jahre<br />

HZ Relation zu VBZ HZ Relation zu VBZ<br />

1984 1998 1984 1998 1984 1998 1984 1998<br />

Gewaltkriminalität TVBZ 383,5 970,2 2,9 3,4 137,8 155,5 4,3 5,0<br />

ABZ 185,5 415,0 1,4 1,4 46,1 45,0 1,5 1,4<br />

VBZ 133,2 287,7 1,0 1,0 31,7 31,2 1,0 1,0<br />

Raubdelikte TVBZ 104,4 313,3 2,3 2,6 22,9 26,4 3,0 3,3<br />

ABZ 51,7 158,7 1,1 1,3 9,1 10,0 1,2 1,3<br />

VBZ 45,7 120,3 1,0 1,0 7,6 8,0 1,0 1,0<br />

gef./ schwere Körperverl. TVBZ 277,2 678,0 3,4 4,2 106,2 119,0 5,3 6,0<br />

ABZ 125,6 247,2 1,6 1,5 32,0 30,7 1,6 1,6<br />

VBZ 80,5 159,9 1,0 1,0 20,1 19,7 1,0 1,0<br />

Mord/ Totschlag TVBZ 5,9 9,1 2,9 3,9 5,1 4,3 3,3 3,0<br />

ABZ 2,2 2,7 1,1 1,2 1,9 1,8 1,2 1,2<br />

VBZ 2,0 2,3 1,0 1,0 1,5 1,4 1,0 1,0<br />

Vergewaltigung TVBZ 12,8 17,7 2,8 3,9 7,4 8,0 3,4 4,8<br />

ABZ 5,6 5,7 1,2 1,3 2,8 2,0 1,3 1,2<br />

VBZ 4,6 4,5 1,0 1,0 2,2 1,6 1,0 1,0<br />

* 1998 einschließlich Gesamtberlin<br />

Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Strafverfolgungsstatistik.<br />

Die Staatsanwälte haben demnach offenbar zunehmend Anlass dazu gesehen, Verfahren wegen einer<br />

nicht ausreichenden Beweislage oder wegen geringer Schuld einzustellen oder zwar Anklage zu erheben,<br />

aber dann wegen eines weniger schweren strafrechtlichen Vorwurfs. Bei den Gerichten setzt sich diese<br />

Reduzierung des Tatvorwurfs bei einem beachtlichen Teil der Fälle weiter fort. Die Zahl der wegen Gewaltdelikten<br />

Angeklagten liegt bei beiden Altersgruppen um ca. 40-50% über der Zahl der entsprechend<br />

dem staatsanwaltschaftlichen Schuldvorwurf Verurteilten. Insoweit hat sich jedoch seit 1984 nur wenig<br />

verändert.<br />

Im Hinblick auf die verschiedenen Delikte bzw. Deliktgruppen der Gewaltkriminalität zeigt sich, dass<br />

1998 dieser Trend zur Reduzierung des polizeilichen Tatvorwurfs bei den qualifizierten Körperverletzungsdelikten<br />

und der Vergewaltigung beider Altersgruppen sowie den Tötungsdelikten der Jugendlichen<br />

PSB

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