Innere Sicherheit
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Seite 96<br />
wurden innerhalb dieser zehn Jahre erneut wegen einer Straftat verurteilt. Einschlägig rückfällig im Sinne<br />
einer erneuten Sexualstraftat zeigten sich indessen lediglich ca. 20%. Die Mehrzahl der Rückfälle betraf<br />
somit andere Straftaten, vorwiegend im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte. Weitere Analysen<br />
wurden für die Täter schweren sexuellen Kindesmissbrauchs (N=73), die Täter von exhibitionistischen<br />
Handlungen (N=86) sowie Vergewaltigungstäter (N=168) durchgeführt. Tabelle 2.2.1-8 bietet eine<br />
für die verschiedenen Teilstichproben dieser Registerauswertung getrennte Übersicht. Als rückfallgefährdet<br />
erwiesen sich vor allem Personen, die 1987 wegen einer Straftat im Bereich des Exhibitionismus<br />
verurteilt wurden. Ansonsten ist das Vorliegen von einschlägigen Vorstrafen - analog zu den international<br />
vorliegenden Befunden - als entscheidendes Merkmal im Hinblick auf eine spätere erneute Rückfälligkeit<br />
hervorzuheben.<br />
Befunde aus Aktenauswertungen komplettieren das Bild im Hinblick auf Prädiktoren einer einschlägigen<br />
Rückfälligkeit: Neben den Vorstrafen sind frühe psychiatrische Auffälligkeit, Suchtprobleme oder Gewalttätigkeiten<br />
in der Herkunftsfamilie relevant. Ferner ist bei jüngeren Tätern die Rückfallgefahr erhöht.<br />
Im Hinblick auf die Tatbegehung und das Opfer zeigten sich Personen, die Kinder ohne Körperkontakte,<br />
fremde Kinder oder (auch) Jungen als Opfer missbrauchten, als stärker rückfallgefährdet. 314 Diese Studie<br />
ist allerdings mit der Einschränkung zu betrachten, dass nicht entdeckte Sexualdelinquenz nicht berücksichtigt<br />
werden konnte.<br />
Tabelle 2.2.1-8: Rückfallraten von Sexualstraftätern<br />
Täter sexuellen Kindesmissbrauchs gem. § 176 StGB a.F.<br />
(Zufallsstichprobe von N=103 Fälle aus allen Fällen des Jahres 1987)<br />
Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 56,3%<br />
einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 18,5%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 51,5%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 20,4%<br />
Täter sexuellen Kindesmissbrauchs in einem schweren Fall gem. § 176 III StGB a.F.<br />
(Totalerhebung aller Fälle des Jahres 1987; n=73)<br />
Frühere Verurteilung wegen Sexualdelikt nach BZR 15,0%<br />
Rückfälligkeit mit Sexualdelikt 12,3%<br />
Täter von Exhibitionismus oder Erreg. öff. Ärgernisses gem. §§ 183, 183a StGB a.F.<br />
(Zufallsstichprobe von N=86 Fällen aus 1987)<br />
Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 77,9%<br />
einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 48,8%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 81,4%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 54,7%<br />
Täter einer Vergewaltigung gem. § 177 StGB a.F.<br />
(Zufallsstichprobe von N=168 Fällen aus 1987)<br />
Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 73,2%<br />
einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 18,5%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 60,1%<br />
Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 13,7%<br />
Datenquelle: BLOCK, P. und P. HOCH, 1997; EGG, R., 1999b, 2000.<br />
Eine im Hinblick auf diese Dunkelfeldproblematik besonders aufschlussreiche Untersuchung wurde in<br />
Deutschland von BEIER vorgelegt. 315 Es handelt sich um eine Nachuntersuchung an 510 in der Zeit von<br />
1945 bis 1981 begutachteten Sexualstraftätern der Geburtsjahrgänge 1915 bis 1945. Für alle diese Fälle<br />
wurden die vorliegenden psychiatrischen Gutachten ausgewertet und eine Auswertung der Eintragungen<br />
314 Vgl. EGG, R., 1999a, 1999b, 2000a.<br />
315 Vgl. BEIER, K. M., 1995, 1997.<br />
PSB