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Innere Sicherheit

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Seite 96<br />

wurden innerhalb dieser zehn Jahre erneut wegen einer Straftat verurteilt. Einschlägig rückfällig im Sinne<br />

einer erneuten Sexualstraftat zeigten sich indessen lediglich ca. 20%. Die Mehrzahl der Rückfälle betraf<br />

somit andere Straftaten, vorwiegend im Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte. Weitere Analysen<br />

wurden für die Täter schweren sexuellen Kindesmissbrauchs (N=73), die Täter von exhibitionistischen<br />

Handlungen (N=86) sowie Vergewaltigungstäter (N=168) durchgeführt. Tabelle 2.2.1-8 bietet eine<br />

für die verschiedenen Teilstichproben dieser Registerauswertung getrennte Übersicht. Als rückfallgefährdet<br />

erwiesen sich vor allem Personen, die 1987 wegen einer Straftat im Bereich des Exhibitionismus<br />

verurteilt wurden. Ansonsten ist das Vorliegen von einschlägigen Vorstrafen - analog zu den international<br />

vorliegenden Befunden - als entscheidendes Merkmal im Hinblick auf eine spätere erneute Rückfälligkeit<br />

hervorzuheben.<br />

Befunde aus Aktenauswertungen komplettieren das Bild im Hinblick auf Prädiktoren einer einschlägigen<br />

Rückfälligkeit: Neben den Vorstrafen sind frühe psychiatrische Auffälligkeit, Suchtprobleme oder Gewalttätigkeiten<br />

in der Herkunftsfamilie relevant. Ferner ist bei jüngeren Tätern die Rückfallgefahr erhöht.<br />

Im Hinblick auf die Tatbegehung und das Opfer zeigten sich Personen, die Kinder ohne Körperkontakte,<br />

fremde Kinder oder (auch) Jungen als Opfer missbrauchten, als stärker rückfallgefährdet. 314 Diese Studie<br />

ist allerdings mit der Einschränkung zu betrachten, dass nicht entdeckte Sexualdelinquenz nicht berücksichtigt<br />

werden konnte.<br />

Tabelle 2.2.1-8: Rückfallraten von Sexualstraftätern<br />

Täter sexuellen Kindesmissbrauchs gem. § 176 StGB a.F.<br />

(Zufallsstichprobe von N=103 Fälle aus allen Fällen des Jahres 1987)<br />

Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 56,3%<br />

einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 18,5%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 51,5%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 20,4%<br />

Täter sexuellen Kindesmissbrauchs in einem schweren Fall gem. § 176 III StGB a.F.<br />

(Totalerhebung aller Fälle des Jahres 1987; n=73)<br />

Frühere Verurteilung wegen Sexualdelikt nach BZR 15,0%<br />

Rückfälligkeit mit Sexualdelikt 12,3%<br />

Täter von Exhibitionismus oder Erreg. öff. Ärgernisses gem. §§ 183, 183a StGB a.F.<br />

(Zufallsstichprobe von N=86 Fällen aus 1987)<br />

Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 77,9%<br />

einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 48,8%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 81,4%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 54,7%<br />

Täter einer Vergewaltigung gem. § 177 StGB a.F.<br />

(Zufallsstichprobe von N=168 Fällen aus 1987)<br />

Vorstrafen nach BZR (alle Delikte) 73,2%<br />

einschlägige Vorstrafen wegen Sexualdelikt 18,5%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (alle Delikte) 60,1%<br />

Rückfälligkeit bis 1996 (Sexualdelikt) 13,7%<br />

Datenquelle: BLOCK, P. und P. HOCH, 1997; EGG, R., 1999b, 2000.<br />

Eine im Hinblick auf diese Dunkelfeldproblematik besonders aufschlussreiche Untersuchung wurde in<br />

Deutschland von BEIER vorgelegt. 315 Es handelt sich um eine Nachuntersuchung an 510 in der Zeit von<br />

1945 bis 1981 begutachteten Sexualstraftätern der Geburtsjahrgänge 1915 bis 1945. Für alle diese Fälle<br />

wurden die vorliegenden psychiatrischen Gutachten ausgewertet und eine Auswertung der Eintragungen<br />

314 Vgl. EGG, R., 1999a, 1999b, 2000a.<br />

315 Vgl. BEIER, K. M., 1995, 1997.<br />

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