Innere Sicherheit
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Seite 266<br />
reslageberichte Staatsschutzkriminalität" des Bundeskriminalamtes. In ihnen werden die in der Bundesrepublik<br />
Deutschland polizeilich festgestellten und gemeldeten politisch motivierten Straftaten (einschließlich<br />
der Versuche) eines Jahres dokumentiert und bewertet. Anders als bei der PKS-S werden die Straftaten<br />
im Rahmen des KPMD-S aufgrund von polizeilichen Erstmeldungen erfasst und können daher sehr<br />
tatzeitnah dargestellt werden. Dies bedeutet andererseits natürlich eine höhere Unsicherheit bezüglich der<br />
gemeldeten Fälle, die sich aufgrund der weiteren polizeilichen Ermittlungsarbeit als Fehlmeldungen herausstellen<br />
können oder aber doch hinsichtlich der statistischen Kategorisierung nachträglich korrigiert<br />
werden müssen. Die Korrekturen werden jeweils für den tatsächlichen Zeitraum rückwirkend vollzogen.<br />
Bis Ende 1995 wurden extremistische Gewalttaten sowohl beim Bundeskriminalamt als auch beim Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz weitgehend unabhängig voneinander registriert. Dabei kam es aufgrund<br />
verschiedener Informationsquellen "zu teilweise unterschiedlichen Bewertungen und infolgedessen auch<br />
zu unterschiedlichen Fallzahlen. Zudem definierte das Bundesamt für Verfassungsschutz - anders als die<br />
polizeiliche Praxis - bis zu diesem Zeitpunkt auch ‚Sachbeschädigungen mit besonderer Gewaltanwendung‘<br />
als Gewalttat. Aus Gründen der Vereinheitlichung der statistischen Erfassung werden von Bundeskriminalamt<br />
und Bundesamt für Verfassungsschutz daher<br />
- seit 1996 ausschließlich Meldungen der sachbearbeitenden Polizeibehörden als Grundlage für die<br />
statistische Erfassung rechtsextremistisch motivierter Straftaten verwendet und<br />
- seit 1997 ‚Sachbeschädigungen mit besonderer Gewaltanwendung‘ einheitlich nicht mehr als Gewalttaten<br />
betrachtet.<br />
Um nach dieser Vereinheitlichung der statistischen Erfassung beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt<br />
für Verfassungsschutz eine Vergleichbarkeit rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten<br />
im Jahresrückblick zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Statistiken<br />
rückwirkend bis 1990 entsprechend korrigiert." 869<br />
Für die Informationen zu Strukturen, Aktionsweisen und Potentialschätzungen von extremistischen Gruppen<br />
(die in vielen Fällen auch als Tätergruppen politisch motivierter Kriminalität in Frage kommen)<br />
wurden die verschiedenen Verfassungsschutzberichte herangezogen. Von den Verfassungsschutzämtern<br />
werden als verfassungsfeindlich jene Bestrebungen angesehen, die sich gegen den Grundbestand der<br />
freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Dazu gehört die Achtung der im Grundgesetz festgelegten<br />
Menschenrechte, der Gewaltenteilung, der Volkssouveränität, der Unabhängigkeit der Gerichte,<br />
des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf Bildung und Ausübung einer Opposition. 870<br />
Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Zahlen zu den rechts- und linksextremistischen<br />
Potentialen beruhen in der Regel auf der Auswertung von Mitgliederzahlen (bei den Parteien und Organisationen)<br />
sowie der Zählung und Schätzung von Gruppen und Gruppengrößen (im nichtorganisierten<br />
Bereich). Im rechtsextremistischen Bereich werden zur Ermittlung von Gewaltpotenzialen bekannte<br />
gewalttätige und gewaltbereite Gruppen (insbesondere Skinhead-Gruppen und Neonazis) hinsichtlich<br />
ihrer Mitgliederzahl geschätzt. Hinzugerechnet wird die Zahl der in den letzten beiden Jahren ermittelten<br />
rechtsextremistischen Gewalttäter (bei denen keine Organisations- oder Gruppenzugehörigkeit festgestellt<br />
wurde); sowie eine geschätzte durchschnittliche Täterzahl für die Delikte, die nicht aufgeklärt wurden.<br />
Weil einzelne, unbekannte Täter für mehrere Delikte in Frage kommen können, ist hier eine gewisse<br />
Unschärfe enthalten. Zur Ermittlung der linksextremistischen Gewaltpotenziale werden lediglich die<br />
Gruppengrößen geschätzt; Täter und Taten werden nicht explizit hinzugerechnet. Die Schätzungen sind<br />
hier auch aufgrund der stärkeren Abschottung der Gruppen schwieriger.<br />
PSB<br />
869 Information des Bundesministerium des Innern vom 17.10.2000.<br />
870 Zu einer umfassenden, aktuellen Bestimmung und Diskussion der Aufgaben und Bedeutung des Verfassungsschutzes siehe:<br />
BUNDESMINISTERIUM DES INNERN (Hg.), 1998; JASCHKE, H. G., 1994.