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Innere Sicherheit

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Seite 266<br />

reslageberichte Staatsschutzkriminalität" des Bundeskriminalamtes. In ihnen werden die in der Bundesrepublik<br />

Deutschland polizeilich festgestellten und gemeldeten politisch motivierten Straftaten (einschließlich<br />

der Versuche) eines Jahres dokumentiert und bewertet. Anders als bei der PKS-S werden die Straftaten<br />

im Rahmen des KPMD-S aufgrund von polizeilichen Erstmeldungen erfasst und können daher sehr<br />

tatzeitnah dargestellt werden. Dies bedeutet andererseits natürlich eine höhere Unsicherheit bezüglich der<br />

gemeldeten Fälle, die sich aufgrund der weiteren polizeilichen Ermittlungsarbeit als Fehlmeldungen herausstellen<br />

können oder aber doch hinsichtlich der statistischen Kategorisierung nachträglich korrigiert<br />

werden müssen. Die Korrekturen werden jeweils für den tatsächlichen Zeitraum rückwirkend vollzogen.<br />

Bis Ende 1995 wurden extremistische Gewalttaten sowohl beim Bundeskriminalamt als auch beim Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz weitgehend unabhängig voneinander registriert. Dabei kam es aufgrund<br />

verschiedener Informationsquellen "zu teilweise unterschiedlichen Bewertungen und infolgedessen auch<br />

zu unterschiedlichen Fallzahlen. Zudem definierte das Bundesamt für Verfassungsschutz - anders als die<br />

polizeiliche Praxis - bis zu diesem Zeitpunkt auch ‚Sachbeschädigungen mit besonderer Gewaltanwendung‘<br />

als Gewalttat. Aus Gründen der Vereinheitlichung der statistischen Erfassung werden von Bundeskriminalamt<br />

und Bundesamt für Verfassungsschutz daher<br />

- seit 1996 ausschließlich Meldungen der sachbearbeitenden Polizeibehörden als Grundlage für die<br />

statistische Erfassung rechtsextremistisch motivierter Straftaten verwendet und<br />

- seit 1997 ‚Sachbeschädigungen mit besonderer Gewaltanwendung‘ einheitlich nicht mehr als Gewalttaten<br />

betrachtet.<br />

Um nach dieser Vereinheitlichung der statistischen Erfassung beim Bundeskriminalamt und beim Bundesamt<br />

für Verfassungsschutz eine Vergleichbarkeit rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten<br />

im Jahresrückblick zu gewährleisten, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Statistiken<br />

rückwirkend bis 1990 entsprechend korrigiert." 869<br />

Für die Informationen zu Strukturen, Aktionsweisen und Potentialschätzungen von extremistischen Gruppen<br />

(die in vielen Fällen auch als Tätergruppen politisch motivierter Kriminalität in Frage kommen)<br />

wurden die verschiedenen Verfassungsschutzberichte herangezogen. Von den Verfassungsschutzämtern<br />

werden als verfassungsfeindlich jene Bestrebungen angesehen, die sich gegen den Grundbestand der<br />

freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Dazu gehört die Achtung der im Grundgesetz festgelegten<br />

Menschenrechte, der Gewaltenteilung, der Volkssouveränität, der Unabhängigkeit der Gerichte,<br />

des Mehrparteienprinzips und des Rechts auf Bildung und Ausübung einer Opposition. 870<br />

Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Zahlen zu den rechts- und linksextremistischen<br />

Potentialen beruhen in der Regel auf der Auswertung von Mitgliederzahlen (bei den Parteien und Organisationen)<br />

sowie der Zählung und Schätzung von Gruppen und Gruppengrößen (im nichtorganisierten<br />

Bereich). Im rechtsextremistischen Bereich werden zur Ermittlung von Gewaltpotenzialen bekannte<br />

gewalttätige und gewaltbereite Gruppen (insbesondere Skinhead-Gruppen und Neonazis) hinsichtlich<br />

ihrer Mitgliederzahl geschätzt. Hinzugerechnet wird die Zahl der in den letzten beiden Jahren ermittelten<br />

rechtsextremistischen Gewalttäter (bei denen keine Organisations- oder Gruppenzugehörigkeit festgestellt<br />

wurde); sowie eine geschätzte durchschnittliche Täterzahl für die Delikte, die nicht aufgeklärt wurden.<br />

Weil einzelne, unbekannte Täter für mehrere Delikte in Frage kommen können, ist hier eine gewisse<br />

Unschärfe enthalten. Zur Ermittlung der linksextremistischen Gewaltpotenziale werden lediglich die<br />

Gruppengrößen geschätzt; Täter und Taten werden nicht explizit hinzugerechnet. Die Schätzungen sind<br />

hier auch aufgrund der stärkeren Abschottung der Gruppen schwieriger.<br />

PSB<br />

869 Information des Bundesministerium des Innern vom 17.10.2000.<br />

870 Zu einer umfassenden, aktuellen Bestimmung und Diskussion der Aufgaben und Bedeutung des Verfassungsschutzes siehe:<br />

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN (Hg.), 1998; JASCHKE, H. G., 1994.

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