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Innere Sicherheit

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Seite 42<br />

Folgen für Opfer gewesen sind, so wäre die Zuordnung zur Kategorie der Gewaltdelikte in Anbetracht der<br />

individuell stark variierenden Bewertungsmaßstäbe mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet. Die Polizei<br />

ist in diesem Stadium ihrer Ermittlungsarbeit auf routinemäßig abzuwickelnde Arbeitsabläufe angewiesen.<br />

Es erscheint deshalb durchaus nachvollziehbar, dass man sich im Hinblick auf die statistische<br />

Registrierung a priori für eine Auswahl bestimmter Straftatbestände entschieden hat. Die Nachteile dieses<br />

juristischen Gewaltbegriffes werden im Interesse einer pragmatisch handhabbaren Lösung in Kauf genommen.<br />

Die Eingrenzung der Gewaltdefinition auf die oben genannten Delikte bedeutet, und dessen sollte man<br />

sich bewusst sein, eine Beschränkung auf einen Teilbereich der personenbezogenen Gewalt. 1999 wurden<br />

insgesamt 186.655 Gewaltvorfälle polizeilich registriert. Dies sind 228 Fälle bezogen auf 100.000 der<br />

Wohnbevölkerung. 209.471 Personen waren als Opfer betroffen, davon waren etwa 70% männlichen<br />

Geschlechts. 6,5% der Opfer waren Kinder unter 14 Jahren, weitere 15,4% waren Jugendliche zwischen<br />

14 und 18 Jahren, 12% waren Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und mit 58,6% stellen die<br />

Erwachsenen zwischen 21 und 60 Jahren die Hauptgruppe der Opfer, wiewohl sie in Relation zu ihrem<br />

Bevölkerungsanteil damit unterrepräsentiert sind. Ältere Menschen ab 60 Jahre haben an den Opfern der<br />

Gewaltkriminalität einen Anteil von lediglich 6,3%. Die Aufklärungsquote lag bei 72,9%. Von den Tatverdächtigen<br />

waren 88,4% männlich. 56,3% waren Erwachsene ab 21 Jahre. Jugendliche (21,7%) und<br />

Heranwachsende (15,9%) sind unter den Tatverdächtigen überrepräsentiert. Kinder stellen einen Anteil<br />

von 6,1% der Tatverdächtigen, Nichtdeutsche Tatverdächtige machen einen Anteil von 37,7% aus. In<br />

3,4% der Gewaltvorfälle war mit einer Schusswaffe gedroht worden, in 1,6% geschossen.<br />

Der Anteil der Gewaltkriminalität an den ca. 6,5 Millionen polizeilich registrierten Straftaten des Jahres<br />

1999 beträgt 3%. Würde man auch die einfache Körperverletzung hinzurechnen, läge die Quote bei 9%.<br />

Tabelle 2.1-1 informiert über die Zusammensetzung der Straftaten, die in der PKS dem Oberbegriff Gewaltkriminalität<br />

zugeordnet werden. Es wird erkennbar, dass die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses<br />

stehenden Tötungsdelikte nur 1,5% der insgesamt erfassten Gewalttaten ausmachen. Der Anteil der<br />

Vergewaltigung liegt mit 4,1% nur wenig höher. Bei drei Fünftel der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität<br />

handelt es sich um gefährliche/schwere Körperverletzungen. Etwa ein Drittel waren im Jahr 1999<br />

Raubdelikte.<br />

Tabelle 2.1-1: Polizeilich registrierte Gewaltkriminalität 1999 nach Deliktsgruppen<br />

Straftat Fälle davon Versuche<br />

in % von N<br />

Gewaltkriminalität 186.655 12,7%<br />

- Mord/Totschlag, Tötung a. Verl.<br />

Anteil an Gewalt<br />

- Vergewaltigung*<br />

Anteil an Gewalt<br />

- Raubdelikte<br />

Anteil an Gewalt<br />

- gef./schwere Körperverletzung<br />

Anteil an Gewalt<br />

2.851<br />

1,5%<br />

7.565<br />

4,1%<br />

61.420<br />

32,9%<br />

114.516<br />

61,4%<br />

* und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung<br />

Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />

64,7%<br />

24,2%<br />

19,4%<br />

Bei der gefährlichen Körperverletzung ist ferner zu beachten, dass diese neben der Begehung "mittels<br />

einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche" Tatausübung<br />

umfasst. Damit gehören zu dieser Deliktsgruppe neben besonders brutalen Begehungsformen<br />

7,3%<br />

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