Innere Sicherheit
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Seite 42<br />
Folgen für Opfer gewesen sind, so wäre die Zuordnung zur Kategorie der Gewaltdelikte in Anbetracht der<br />
individuell stark variierenden Bewertungsmaßstäbe mit beträchtlichen Unsicherheiten behaftet. Die Polizei<br />
ist in diesem Stadium ihrer Ermittlungsarbeit auf routinemäßig abzuwickelnde Arbeitsabläufe angewiesen.<br />
Es erscheint deshalb durchaus nachvollziehbar, dass man sich im Hinblick auf die statistische<br />
Registrierung a priori für eine Auswahl bestimmter Straftatbestände entschieden hat. Die Nachteile dieses<br />
juristischen Gewaltbegriffes werden im Interesse einer pragmatisch handhabbaren Lösung in Kauf genommen.<br />
Die Eingrenzung der Gewaltdefinition auf die oben genannten Delikte bedeutet, und dessen sollte man<br />
sich bewusst sein, eine Beschränkung auf einen Teilbereich der personenbezogenen Gewalt. 1999 wurden<br />
insgesamt 186.655 Gewaltvorfälle polizeilich registriert. Dies sind 228 Fälle bezogen auf 100.000 der<br />
Wohnbevölkerung. 209.471 Personen waren als Opfer betroffen, davon waren etwa 70% männlichen<br />
Geschlechts. 6,5% der Opfer waren Kinder unter 14 Jahren, weitere 15,4% waren Jugendliche zwischen<br />
14 und 18 Jahren, 12% waren Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren und mit 58,6% stellen die<br />
Erwachsenen zwischen 21 und 60 Jahren die Hauptgruppe der Opfer, wiewohl sie in Relation zu ihrem<br />
Bevölkerungsanteil damit unterrepräsentiert sind. Ältere Menschen ab 60 Jahre haben an den Opfern der<br />
Gewaltkriminalität einen Anteil von lediglich 6,3%. Die Aufklärungsquote lag bei 72,9%. Von den Tatverdächtigen<br />
waren 88,4% männlich. 56,3% waren Erwachsene ab 21 Jahre. Jugendliche (21,7%) und<br />
Heranwachsende (15,9%) sind unter den Tatverdächtigen überrepräsentiert. Kinder stellen einen Anteil<br />
von 6,1% der Tatverdächtigen, Nichtdeutsche Tatverdächtige machen einen Anteil von 37,7% aus. In<br />
3,4% der Gewaltvorfälle war mit einer Schusswaffe gedroht worden, in 1,6% geschossen.<br />
Der Anteil der Gewaltkriminalität an den ca. 6,5 Millionen polizeilich registrierten Straftaten des Jahres<br />
1999 beträgt 3%. Würde man auch die einfache Körperverletzung hinzurechnen, läge die Quote bei 9%.<br />
Tabelle 2.1-1 informiert über die Zusammensetzung der Straftaten, die in der PKS dem Oberbegriff Gewaltkriminalität<br />
zugeordnet werden. Es wird erkennbar, dass die im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses<br />
stehenden Tötungsdelikte nur 1,5% der insgesamt erfassten Gewalttaten ausmachen. Der Anteil der<br />
Vergewaltigung liegt mit 4,1% nur wenig höher. Bei drei Fünftel der erfassten Fälle von Gewaltkriminalität<br />
handelt es sich um gefährliche/schwere Körperverletzungen. Etwa ein Drittel waren im Jahr 1999<br />
Raubdelikte.<br />
Tabelle 2.1-1: Polizeilich registrierte Gewaltkriminalität 1999 nach Deliktsgruppen<br />
Straftat Fälle davon Versuche<br />
in % von N<br />
Gewaltkriminalität 186.655 12,7%<br />
- Mord/Totschlag, Tötung a. Verl.<br />
Anteil an Gewalt<br />
- Vergewaltigung*<br />
Anteil an Gewalt<br />
- Raubdelikte<br />
Anteil an Gewalt<br />
- gef./schwere Körperverletzung<br />
Anteil an Gewalt<br />
2.851<br />
1,5%<br />
7.565<br />
4,1%<br />
61.420<br />
32,9%<br />
114.516<br />
61,4%<br />
* und besonders schwere Fälle der sexuellen Nötigung<br />
Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />
64,7%<br />
24,2%<br />
19,4%<br />
Bei der gefährlichen Körperverletzung ist ferner zu beachten, dass diese neben der Begehung "mittels<br />
einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs" vor allem auch die "gemeinschaftliche" Tatausübung<br />
umfasst. Damit gehören zu dieser Deliktsgruppe neben besonders brutalen Begehungsformen<br />
7,3%<br />
PSB