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Innere Sicherheit

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Seite 64<br />

dächtigen das Gesamtgeschehen der polizeilich registrierten Gewaltkriminalität nur geringfügig beeinflusst<br />

haben. Ihr Anteil an allen Tatverdächtigen lag in dem Untersuchungszeitraum maximal bei 1,5%. In<br />

Anbetracht der marginalen Bedeutung, die diese beiden Gruppen von Nichtdeutschen für die Entwicklung<br />

der Gewaltkriminalität haben, wurden sie in der Tabelle 2.1-13 nicht gesondert erfasst.<br />

Die bis 1993 eingetretene Zunahme der absoluten Zahlen beruht aber auch, wie Schaubild 2.1-5 in Verbindung<br />

mit Tabelle 2.1-13 deutlich macht, teilweise darauf, dass die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer,<br />

die als Tatverdächtige der Gewaltkriminalität registriert wurden, zwischen 1984 und 1999 um fast<br />

die Hälfte zugenommen hat. Da aber die Gesamtzahl aller registrierten Tatverdächtigen noch etwas stärker<br />

angestiegen ist, ist der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer an allen Tatverdächtigen von 9,4% auf<br />

8,9% gesunken.<br />

Zu dieser Teilgruppe der Nichtdeutschen liegen dank der vierteljährlich erfolgenden Erhebungen der<br />

Bundesanstalt für Arbeit Bevölkerungszahlen vor. Sie ermöglichen es, TVBZ zu berechnen und damit<br />

auch Veränderungen in den Bevölkerungszahlen zu berücksichtigen. Danach zeigt sich, dass die Quote<br />

der ausländischen Arbeitnehmer, die in der Zeit zwischen 1984 und 1993 als Tatverdächtige der Gewaltkriminalität<br />

registriert wurden, relativ konstant bei 0,5% lag. Bis 1997 ist sie dann auf 0,6% angestiegen<br />

und seitdem etwa gleich geblieben. Die TVBZ der ausländischen Arbeitnehmer liegt damit etwa auf dem<br />

Niveau, das sich für deutsche Jungerwachsene der Altersgruppe 18 bis 25 ergibt. Die TVBZ der nichtdeutschen<br />

Arbeitnehmer hat sich also im Vergleich von 1984 und 1999 nur in sehr begrenztem Maß<br />

erhöht hat . Im gleichen Zeitraum ist pro 100.000 der Wohnbevölkerung in den alten Ländern die Zahl der<br />

aufgeklärten Fälle von Gewaltkriminalität etwa doppelt so stark angestiegen. Dies kann als Indiz dafür<br />

gewertet werden, dass sich die mit einem Arbeitsplatz verbundene soziale Integration der ausländischen<br />

Arbeitnehmer und die Verfügbarkeit eines festen Einkommens stabilisierend auswirken. Gesicherte Erkenntnisse<br />

können freilich aus diesen Daten nicht abgeleitet werden, weil sie keinerlei Informationen zu<br />

Alters- und Geschlechtsstruktur der ausländischen Arbeitnehmer enthalten und weil zudem nicht kontrolliert<br />

werden kann, zu welchem Anteil es sich bei den Arbeitnehmern um Personen handelt, die sich nur<br />

saisonal als Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben.<br />

Noch problematischer ist eine Analyse der Kriminalitätsentwicklung für weitere in der PKS getrennt<br />

erfasste Tatverdächtigengruppen auf dem Hintergrund der Bevölkerungsstatistik. So ist davon auszugehen,<br />

dass die Kategorie etwa der Schüler und Studenten in der PKS, die auf den Aufenthaltsgrund der<br />

Tatverdächtigen abstellt, nicht vollständig mit den entsprechenden bevölkerungsstatistischen Kategorien<br />

übereinstimmt.<br />

2.1.7 Die Sanktionspraxis gegenüber erwachsenen Gewalttätern<br />

Kernpunkte<br />

♦ Die Sanktionspraxis gegenüber Gewalttätern ist im Verlauf der letzten 15 Jahre durch eine Abnahme<br />

der Geldstrafe gekennzeichnet, der ein starker Anstieg der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen<br />

gegenüber steht. Unbedingte Freiheitsstrafen waren bis 1990 zunächst zurückgegangen, sind aber<br />

seitdem mit zunehmender Häufigkeit angeordnet worden. Auch die Dauer der Freiheitsstrafe hat seit<br />

1990 zugenommen. Die Quote der Freisprüche ist mit etwa 10% höher als im Durchschnitt aller<br />

Strafverfahren, blieb aber seit 1984 unverändert.<br />

♦ Der verstärkte Einsatz der unbedingten Freiheitsstrafe ist vor allem gegenüber Körperverletzungsdelikten<br />

und Tötungsdelikten zu beobachten, schwächer ausgeprägt auch gegenüber der Vergewaltigung.<br />

Leicht rückläufige Zahlen zur Häufigkeit und Dauer des Freiheitsentzuges ergeben sich dagegen<br />

bei Angeklagten der Raubdelikte. Beides ist möglicherweise auf Veränderungen in der Zusammensetzung<br />

der Angeklagten zurückzuführen.<br />

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