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Innere Sicherheit

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PSB Seite 95<br />

Kinder ein Anstieg der ausgeurteilten Strafen an. Sofern die sonstigen strafzumessungsrelevanten Tatsachen<br />

konstant sein sollten, was anhand der Strafverfolgungsstatistik so nicht im Detail geprüft werden<br />

kann, würde dies auf einen Anstieg der Strafhärte bei diesem Delikt hindeuten.<br />

2.2.1.3.4 Die Rückfälligkeit von Sexualstraftätern<br />

Den amtlichen Rechtspflegestatistiken ist nicht zu entnehmen, ob es sich bei wegen sexuellem Kindesmissbrauchs<br />

verurteilten Straftätern um eine besonders rückfallgefährdete Tätergruppe handelt. Zwar<br />

ergibt sich für sie eine nicht unerhebliche strafrechtliche Vorbelastung. Dies erlaubt jedoch keine Aussage<br />

über deliktsspezifische Rückfallwahrscheinlichkeiten. Wissenschaftliche Untersuchungen, mit denen sich<br />

diese Erkenntnislücke schließen ließen, sind zumindest im deutschsprachigen Raum relativ selten. Die<br />

vorliegenden Rückfall- und Behandlungsstudien waren lange Zeit auf sehr kleine und selektive Stichproben<br />

begrenzt und sind deshalb zum größten Teil kaum geeignet, verallgemeinerungsfähige Erkenntnisse<br />

über spätere Auffälligkeiten der wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilten Personen zu liefern. 309<br />

Aufschlussreich ist eine in Kanada durchgeführte Meta-Evaluation, in die 61 Rückfallstudien für den<br />

übergreifenderen Bereich der gesamten Sexualdelinquenz aus sechs Ländern einbezogen wurden, darunter<br />

allerdings keine Arbeit aus Deutschland. 310 Die Autoren berechneten für ca. 23.000 Sexualstraftäter<br />

eine einschlägige Rückfallquote (also ein neues Sexualdelikt) von 13,4%, wobei ein Zeitraum von vier bis<br />

fünf Jahren berücksichtigt wurde. Insgesamt ergab sich eine erneute Verurteilungsquote für jedes beliebige<br />

neue Delikt innerhalb dieses Zeitraums von 36,3%. In Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs betrug die<br />

einschlägige Rückfallquote 12,7%. Damit ist die Gefahr einschlägigen Rückfalls bei Sexualdelikten im<br />

Vergleich zu anderen Deliktsgruppen niedriger. 311 Allerdings wird kritisch auch darauf verwiesen, dass in<br />

dieser Meta-Analyse wie in den meisten Rückfallstudien keine Differentialtypologie der unterschiedlichen<br />

Arten sexueller Devianz innerhalb der verschiedenen groben Deliktskategorien vorgenommen wurde,<br />

was deren Aussagewert im Hinblick auf die Prognose von Rückfälligkeit einschränke. 312 Über Rückfallquoten<br />

hinaus wurden auch Merkmale der Erhöhung von Rückfallgefahr analysiert. Dazu zählen<br />

neben einigen biographischen Daten vor allem Art und Umfang einer kriminellen Vorbelastung sowie<br />

Aspekte der sexuellen Devianz. Niedriges Lebensalter, Zahl einschlägiger Vorstrafen, frühe psychiatrische<br />

Auffälligkeit, fremdes (außerfamiliäres) Opfer, männliches Opfer sowie primäres sexuelles Interesse<br />

an Kindern zeigten sich als prognostisch ungünstig im Hinblick auf eine spätere erneute Sexualdelinquenz.<br />

Indessen erwiesen sich Schichtzugehörigkeit, Bildungsstand, Umgang mit Alkohol- oder Drogen<br />

aber auch eigene Missbrauchserfahrungen in der Kindheit nicht als Variablen, mit denen eine spätere<br />

einschlägige Rückfälligkeit erklärt werden konnte.<br />

Für den deutschsprachigen Raum liegen erst seit kurzem aus den Rückfalluntersuchungen, die an der<br />

Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden durchgeführt werden, ausführlichere Erkenntnisse über die<br />

weitere Entwicklung von Sexualstraftätern vor, darunter auch über Personen, die wegen sexuellen Kindesmissbrauchs<br />

verurteilt wurden. 313<br />

Im Kern entsprechen die Befunde den Erkenntnissen der internationalen Forschung. Die Untersuchungen<br />

stützen sich auf Registerauswertungen von wegen Sexualdelikten verurteilten Straftätern aus dem Jahr<br />

1987, für die zehn Jahre nach der Verurteilung Auskünfte beim Bundeszentralregister wegen neuer<br />

Straftaten eingeholt wurden. Bei den Tätern sexuellen Kindesmissbrauchs handelt es sich überwiegend<br />

um Ersttäter (43,7%) oder nicht einschlägig vorbestrafte Personen (37,9%). Lediglich rund 18% waren<br />

bereits zuvor wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden. Etwa die Hälfte dieser Personen (51,5%)<br />

309 Vgl. EGG, R., 1999a, 1999b; BEIER, K. M., 1997, S. 22 m. w. N..<br />

310 Vgl. HANSON, R. K. und M. T. BUSSIÈRE, 1998.<br />

311 Vgl. LÖSEL, F., 1999a.<br />

312 Vgl. BEIER, K. M., 1997, S. 22.<br />

313 Vgl. EGG, R., 1999a, 1999b, 2000a; BLOCK, P. und P. HOCH, 1997; ELZ, J., 1999.

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