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Innere Sicherheit

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PSB Seite 129<br />

nem Jahr zum anderen dramatisch ändern; z. B. halbierten sie sich im Jahr 1999 gegenüber 1998 für Erfurt,<br />

Oberhausen, Lübeck und Stuttgart und verdoppelten sich für Hagen oder Magdeburg. 400 In solchen<br />

Zahlensprüngen erweist sich der Charakter der Beförderungserschleichung als Kontrolldelikt: Wenn die<br />

Verkehrsbetriebe Kampagnen der Fahrscheinüberprüfung durchführen, steigt die registrierte Deliktbelastung<br />

teilweise drastisch.<br />

Von den bei Kontrollen entdeckten Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis wird das erhöhte Beförderungsentgelt<br />

verlangt; insofern entsteht den Betrieben durch die ertappten Täter tatsächlich kein Schaden.<br />

Wohl aber durch im Dunkelfeld verbleibende Taten, dessen Größe sich ungefähr durch Hochrechnung<br />

aus der Dichte der Kontrollen schätzen lässt. Kontrolliert werden etwa 2-3% der Beförderungsfälle; entsprechend<br />

können die entdeckten Fälle von Beförderungserschleichung in einer Relation von 1:33 bzw.<br />

1:50 hochgerechnet werden.<br />

Die Delikthäufigkeit ist in den neuen Ländern nur etwa halb so hoch wie im alten Bundesgebiet. Bei diesem<br />

Kontrolldelikt ist als Grund dafür in erster Linie an seltenere Überprüfungen zu denken. Nach Studien<br />

zur selbstberichteten Delinquenz ist im Osten tatsächlich von höherer Prävalenz auszugehen. 401<br />

Präventionskonzepte müssen wohl entweder auf Verdichtung der Kontrollen und damit erkennbare Erhöhung<br />

des Entdeckungsrisikos abstellen, oder auf technische Prävention bzw. Sichtkontrolle der Fahrscheine.<br />

402 Dass auch für Massenverkehrsmittel wie U- und S-Bahnen durch Wertmarkensysteme oder<br />

elektronische Zugangsschranken dieses Delikt relativ wirksam eingeschränkt werden kann, ist aus dem<br />

Ausland (z. B. den USA) bekannt.<br />

2.3.7 Strafverfolgung<br />

Jede zweite Aburteilung bzw. Verurteilung (ohne Straßenverkehrsdelikte) erfolgt in Deutschland wegen<br />

eines Deliktes der Fallgruppen Diebstahl und Unterschlagung bzw. Betrug und Untreue. Insofern ist kaum<br />

überraschend, dass die allgemeinen Darstellungen über die strafrechtlichen Reaktionen, die im dritten<br />

Abschnitt dieses Berichtes gegeben werden, im Wesentlichen auch für die Eigentums- und Vermögensdelikte<br />

zutreffen.<br />

Bedeutsam ist, dass die Verurteilungsziffern (berechnet auf 100.000 der jeweiligen deutschen Altersgruppe)<br />

bei Eigentumsdelikten seit dem Jahr 1996 leicht zugenommen haben. In den Altersgruppen unter 25<br />

Jahren ist diese Steigerung insbesondere bei einfachem Diebstahl erkennbar. Damit wird deutlich, dass<br />

die Strafverfolgung von Ladendiebstahl in jüngster Zeit intensiviert wurde. Bei sinkender Häufigkeitszahl<br />

der Eigentumsdelikte, aber steigender Aufklärungsrate bei Diebstahl der verschiedenen Varianten, impliziert<br />

eine wachsende Verurteilungsziffer eine erhöhte Kontrolldichte. Damit scheint die unterschiedliche<br />

kriminalpolitische Ausrichtung, die in einzelnen Ländern zu einer zurückhaltenden Reaktion bis hin zu<br />

formularmäßiger Verfahrenseinstellung bei Ersttätern vor allem des Ladendiebstahls neigte, in anderen<br />

dagegen zum Prinzip der "Null-Toleranz" auch im Bagatellbereich, tendenziell zugunsten der letzteren<br />

Position verschoben zu werden. Ob solche Ansätze präventiv wirksam sind, könnten detaillierte Untersuchungen<br />

zu Umfang und Effektivität klären. 403<br />

Bezüglich der Sanktionierung gilt: Wegen Diebstahl und Unterschlagung wurden im Jahre 1998 auf jugendliche<br />

und heranwachsende Verurteilte, soweit letztere nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verurteilt<br />

wurden, in ganz ähnlicher Relation wie bei den Straftaten insgesamt die Sanktionen des Jugendrechts<br />

400<br />

Vgl. BUNDESKRIMINALAMT, Polizeiliche Kriminalstatistik 1999, Tabelle 176, S. 192.<br />

401<br />

Vgl. KREUZER, A. u. a., 1993.<br />

402<br />

Vgl. VAN ANDEL, H., 1992, S. 154 f.<br />

403<br />

So wird z. B. der Modellversuch „Soforteinbehalt“ im Bereich der Polizeidirektion Nürnberg von der Kriminologischen<br />

Zentralstelle Wiesbaden vergleichend untersucht.

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