Innere Sicherheit
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PSB Seite 111<br />
Schaubild 2.3-1: Diebstahls- und Vermögensdelikte im Bundesgebiet 1987-1999*<br />
Häufigkeitszahlen<br />
3.500,0<br />
3.000,0<br />
2.500,0<br />
2.828,0<br />
2.625,4<br />
2.450,3 2.464,8<br />
2.574,1<br />
2.897,1<br />
3.143,7<br />
2.922,7<br />
2.842,2<br />
2.581,2<br />
2.396,0<br />
2.191,3<br />
1.962,9 1.982,7<br />
1.830,5 1.848,3<br />
1.830,7<br />
1.734,4<br />
1.697,7 1.697,6<br />
1.877,4 2.014,7<br />
1.907,6 1.917,5<br />
2.000,0<br />
1.859,5<br />
1.804,9<br />
1.500,0<br />
1.000,0<br />
500,0<br />
0,0<br />
753,1<br />
775,1<br />
830,6<br />
753,2 751,7<br />
809,9<br />
853,4<br />
923,4<br />
981,4 1.021,3<br />
1.054,8 1.095,9 1.114,1<br />
87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99<br />
Jahr<br />
Diebstahl ohne<br />
erschwerende<br />
Umstände (3***)<br />
* 1987 bis 1992 alte Länder, davon 1991 und 1992 einschließlich Gesamtberlin; seit 1993 Deutschland<br />
Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />
Diebstahl unter<br />
erschwerdenden<br />
Umständen (4***)<br />
Vermögens- und<br />
Fälschungsdelikte<br />
(5000)<br />
2.3.2 Opferdaten<br />
Diebstahl ist eines jener Delikte, dessen Erfolg davon abhängt, dass es unbeobachtet durchgeführt werden<br />
kann. Im Gegensatz dazu fügen Täter von Gewalthandlungen - oder genereller: von Kontaktdelikten - in<br />
direkter Konfrontation dem Opfer Schaden zu. Misslingt beim Diebstahl die Verheimlichung, wird also<br />
das Tatgeschehen bemerkt, kann der Diebstahl oft verhindert, zumindest aber der Täter später leichter<br />
identifiziert werden. Erfolgreiche Diebstähle bleiben nicht selten unerkannt; eine nicht mehr auffindbare<br />
Sache kann z. B. als verloren gelten, obwohl sie in Wirklichkeit gestohlen wurde. Keineswegs jeder Diebstahlsverdacht<br />
führt zur Anzeige. Oft geschieht dies nur, weil Versicherungen sonst keinen Ersatz leisten<br />
würden. Durch die Anzeige wird der Versicherung gegenüber der Schadensfall nachgewiesen. Weniger<br />
steht das Interesse an der Bestrafung des Täters im Vordergrund. Auch ist weitgehend bekannt, dass die<br />
Aufklärung bei schwerem Diebstahl selten, nämlich bestenfalls in jedem siebten Fall gelingt (1999: 14%).<br />
Vor allem bei schweren Diebstählen von Fahrrädern (7%) und aus Kraftfahrzeugen (10%) wird selten ein<br />
Täter identifiziert. Bei Autodiebstahl (22%) und Wohnungseinbruch (18%) sind die Chancen etwas besser.<br />
Die relativ geringe Aufklärungschance hält manche Opfer von einer Anzeige ab, insbesondere wenn<br />
keine Versicherungsleistung davon abhängt. Dies kann auch bei Bagatellschäden der Fall sein, wenn die<br />
Versicherungsbedingungen Selbstbeteiligung vorsehen. Die Entwicklung der registrierten Diebstahlsfälle<br />
ist daher wesentlich vom Umfang bestehender Versicherungen und Änderungen der Leistungsvoraussetzungen<br />
im Schadensfall abhängig.<br />
Inwieweit die zahlenmäßige Entwicklung des registrierten Diebstahls durch solche Einflüsse verzerrt ist,<br />
lässt sich - wenn die Opfer Privatpersonen sind - anhand von Viktimisierungsstudien abschätzen. In den<br />
neunziger Jahren wurden verschiedene Opferbefragungen bei repräsentativen Bevölkerungsstichproben<br />
durchgeführt, die mit den PKS-Daten für die Erhebungsjahre vorsichtig verglichen werden können. Solche<br />
Befragungen von Opfern erfassen - wie oben ausgeführt - nur natürliche Personen; Schädigungen von<br />
Organisationen (wie regelmäßig beim Ladendiebstahl oder Einbruch in Geschäfte und Lagerhallen, aber<br />
auch Diebstahl oder Unterschlagung von Autos der Verleihfirmen) sind ausgeklammert. Trotz gewisser<br />
methodischer Schwächen von Opferbefragungen sind sie geeignet zu überprüfen, inwieweit registrierte<br />
Diebstahlsraten durch Anzeigeverzicht reduziert sind, und ob in der PKS festgestellte Trends auf reale<br />
Diebstahlsentwicklungen oder Modifikationen der Anzeigebereitschaft zurückgehen. Bei solchen Ver-