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Innere Sicherheit

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PSB Seite 111<br />

Schaubild 2.3-1: Diebstahls- und Vermögensdelikte im Bundesgebiet 1987-1999*<br />

Häufigkeitszahlen<br />

3.500,0<br />

3.000,0<br />

2.500,0<br />

2.828,0<br />

2.625,4<br />

2.450,3 2.464,8<br />

2.574,1<br />

2.897,1<br />

3.143,7<br />

2.922,7<br />

2.842,2<br />

2.581,2<br />

2.396,0<br />

2.191,3<br />

1.962,9 1.982,7<br />

1.830,5 1.848,3<br />

1.830,7<br />

1.734,4<br />

1.697,7 1.697,6<br />

1.877,4 2.014,7<br />

1.907,6 1.917,5<br />

2.000,0<br />

1.859,5<br />

1.804,9<br />

1.500,0<br />

1.000,0<br />

500,0<br />

0,0<br />

753,1<br />

775,1<br />

830,6<br />

753,2 751,7<br />

809,9<br />

853,4<br />

923,4<br />

981,4 1.021,3<br />

1.054,8 1.095,9 1.114,1<br />

87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99<br />

Jahr<br />

Diebstahl ohne<br />

erschwerende<br />

Umstände (3***)<br />

* 1987 bis 1992 alte Länder, davon 1991 und 1992 einschließlich Gesamtberlin; seit 1993 Deutschland<br />

Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik.<br />

Diebstahl unter<br />

erschwerdenden<br />

Umständen (4***)<br />

Vermögens- und<br />

Fälschungsdelikte<br />

(5000)<br />

2.3.2 Opferdaten<br />

Diebstahl ist eines jener Delikte, dessen Erfolg davon abhängt, dass es unbeobachtet durchgeführt werden<br />

kann. Im Gegensatz dazu fügen Täter von Gewalthandlungen - oder genereller: von Kontaktdelikten - in<br />

direkter Konfrontation dem Opfer Schaden zu. Misslingt beim Diebstahl die Verheimlichung, wird also<br />

das Tatgeschehen bemerkt, kann der Diebstahl oft verhindert, zumindest aber der Täter später leichter<br />

identifiziert werden. Erfolgreiche Diebstähle bleiben nicht selten unerkannt; eine nicht mehr auffindbare<br />

Sache kann z. B. als verloren gelten, obwohl sie in Wirklichkeit gestohlen wurde. Keineswegs jeder Diebstahlsverdacht<br />

führt zur Anzeige. Oft geschieht dies nur, weil Versicherungen sonst keinen Ersatz leisten<br />

würden. Durch die Anzeige wird der Versicherung gegenüber der Schadensfall nachgewiesen. Weniger<br />

steht das Interesse an der Bestrafung des Täters im Vordergrund. Auch ist weitgehend bekannt, dass die<br />

Aufklärung bei schwerem Diebstahl selten, nämlich bestenfalls in jedem siebten Fall gelingt (1999: 14%).<br />

Vor allem bei schweren Diebstählen von Fahrrädern (7%) und aus Kraftfahrzeugen (10%) wird selten ein<br />

Täter identifiziert. Bei Autodiebstahl (22%) und Wohnungseinbruch (18%) sind die Chancen etwas besser.<br />

Die relativ geringe Aufklärungschance hält manche Opfer von einer Anzeige ab, insbesondere wenn<br />

keine Versicherungsleistung davon abhängt. Dies kann auch bei Bagatellschäden der Fall sein, wenn die<br />

Versicherungsbedingungen Selbstbeteiligung vorsehen. Die Entwicklung der registrierten Diebstahlsfälle<br />

ist daher wesentlich vom Umfang bestehender Versicherungen und Änderungen der Leistungsvoraussetzungen<br />

im Schadensfall abhängig.<br />

Inwieweit die zahlenmäßige Entwicklung des registrierten Diebstahls durch solche Einflüsse verzerrt ist,<br />

lässt sich - wenn die Opfer Privatpersonen sind - anhand von Viktimisierungsstudien abschätzen. In den<br />

neunziger Jahren wurden verschiedene Opferbefragungen bei repräsentativen Bevölkerungsstichproben<br />

durchgeführt, die mit den PKS-Daten für die Erhebungsjahre vorsichtig verglichen werden können. Solche<br />

Befragungen von Opfern erfassen - wie oben ausgeführt - nur natürliche Personen; Schädigungen von<br />

Organisationen (wie regelmäßig beim Ladendiebstahl oder Einbruch in Geschäfte und Lagerhallen, aber<br />

auch Diebstahl oder Unterschlagung von Autos der Verleihfirmen) sind ausgeklammert. Trotz gewisser<br />

methodischer Schwächen von Opferbefragungen sind sie geeignet zu überprüfen, inwieweit registrierte<br />

Diebstahlsraten durch Anzeigeverzicht reduziert sind, und ob in der PKS festgestellte Trends auf reale<br />

Diebstahlsentwicklungen oder Modifikationen der Anzeigebereitschaft zurückgehen. Bei solchen Ver-

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