Innere Sicherheit
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Seite 172<br />
PSB<br />
stellung von besonderen Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Pkw) oder sonstigen geldwerten Vorteilen 554 , um<br />
die u. U. hochdotierte angebliche Nebenbeschäftigung des Ehepartners, um das weit überzahlte Gutachten.<br />
555 "Es handelt sich hierbei also um Zuwendungen, die schwer zu bewerten und geldmäßig zu beziffern<br />
sind." 556<br />
Verlässliche Zahlen über materielle Schäden bei Bund und Ländern infolge Korruption liegen nicht vor.<br />
Die Bundesregierung vertrat deshalb 1995 die Auffassung: "Schätzungen wären rein spekulativ." 557 Die in<br />
der Literatur z. T. genannten Zahlen über materielle Schäden in Höhe von 10-12 Mrd. DM 558 sind in hohem<br />
Maße spekulativ. Im Lagebericht Korruption 1996 wurde ein Schaden von 52 Mio. DM angegeben,<br />
was freilich mit vielen Unwägbarkeiten der Messung belastet ist. 559 Es handelt sich im besten Fall um<br />
Hochrechnungen auf der Basis von Erkenntnissen aus bekannt gewordenen Fällen. Schätzungen gehen<br />
z. B. für den Bereich der Submissionsabsprachen davon aus, dass der Anteil der korruptionsbelasteten<br />
Baumaßnahmen der öffentlichen Hand zwischen 40% und 60% liegen und der Preisüberhöhungseffekt<br />
zwischen 25% und 30% betragen könnte. Daraus sollen für die öffentliche Bauwirtschaft jährlich Schäden<br />
von 5-10 Mrd. DM 560 , nach manchen Autoren sogar von "nahezu 30 Mrd. DM" 561 , entstehen. Diese<br />
Schätzungen weisen damit das grundlegende Defizit auf, dass über das Dunkelfeld nichts bekannt ist.<br />
Durch die pflichtwidrige Handlung des Vorteilnehmers wird nicht nur der jeweilige Dienstherr geschädigt.<br />
Weitere Schäden werden darin gesehen, dass Korruption den Leistungswettbewerb verzerrt und<br />
seriöse Mitbewerber entweder verdrängt (bis hin zur Geschäftsaufgabe) oder dazu veranlasst, ebenfalls<br />
korruptiv zu werden (Sog- und Spiralwirkung). Die Innovationsbereitschaft wird gemindert, wenn nicht<br />
die Qualität und der Preis über den Verkaufserfolg entscheidet, sondern die Höhe der Bestechungssumme.<br />
2.5.5.2 Immaterielle Schäden<br />
Noch gravierender als die materiellen Schäden sollen die immateriellen Schäden sein. Diese werden darin<br />
gesehen, dass Korruption in der öffentlichen Verwaltung die "Grundwerte des demokratischen und sozialen<br />
Rechtsstaates" verletze, das "Ethos des öffentlichen Dienstes" gefährde, das "Vertrauen der Bürger in<br />
den Staat" beeinträchtige und "Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsgefühl der Bürger" erschüttere.<br />
562<br />
Umfrageergebnisse bestätigen dies insofern, als, wie eingangs erwähnt, ein erheblicher Teil der Bürgerinnen<br />
und Bürger der Auffassung sind, in Deutschland gebe es Bestechungen in ganz erheblichem Umfange.<br />
Damit wird freilich ein Meinungsbild gemessen, das in hohem Maße durch die Medien beeinflusst ist.<br />
Insofern ist, wenn es ihn denn geben sollte, der Vertrauensverlust auch eine Folge von dramatisierenden<br />
Berichten in den Medien.<br />
554<br />
In BUNDESKRIMINALAMT, 1999c, S. 33, wird z. B. der Fall eines Polizeibeamten geschildert, der in einem Bordell regelmäßig<br />
sexuelle Dienste von Prostituierten in Anspruch nahm und als Gegenleistung bei seinen Kontrollen die Beschäftigung illegaler<br />
Prostituierter duldete und die Bordellbetreiber vor Kontrollen seiner Kollegen warnte.<br />
555<br />
Mit dem 13. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9.9.1997<br />
(BGBl. I, 2294) wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auch die Ausübung von Nebentätigkeiten<br />
eingeschränkt und einer stärkeren Kontrolle unterworfen.<br />
556<br />
AHLF, E.-H., 1998, S. 17.<br />
557<br />
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage...Beteiligung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen an Korruptionsdelikten<br />
vom 28.3.1995 (BT-Drs. 13/1020), S. 4.<br />
558<br />
Vgl. AHLF, E.-H., 1998, S. 24 m. w. N.<br />
559<br />
Vgl. ebenda, 1998, S. 24.<br />
560<br />
Vgl. die Nachweise bei DÖLLING, D., 1996, C 25 f.<br />
561<br />
MÜLLER, R., WABNITZ, H. und T. JANOVSKY, 1997, S. 258.<br />
562<br />
Vgl. DÖLLING, D., 1996, C 109. Ähnlich Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der<br />
Korruption (BR-Drs. 553/96) vom 16.8.1996, S. 15, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entwurf<br />
eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption u. a. (BR-Drs. 13/8079) vom 26.6.1997, S. 2.