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Innere Sicherheit

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Seite 172<br />

PSB<br />

stellung von besonderen Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Pkw) oder sonstigen geldwerten Vorteilen 554 , um<br />

die u. U. hochdotierte angebliche Nebenbeschäftigung des Ehepartners, um das weit überzahlte Gutachten.<br />

555 "Es handelt sich hierbei also um Zuwendungen, die schwer zu bewerten und geldmäßig zu beziffern<br />

sind." 556<br />

Verlässliche Zahlen über materielle Schäden bei Bund und Ländern infolge Korruption liegen nicht vor.<br />

Die Bundesregierung vertrat deshalb 1995 die Auffassung: "Schätzungen wären rein spekulativ." 557 Die in<br />

der Literatur z. T. genannten Zahlen über materielle Schäden in Höhe von 10-12 Mrd. DM 558 sind in hohem<br />

Maße spekulativ. Im Lagebericht Korruption 1996 wurde ein Schaden von 52 Mio. DM angegeben,<br />

was freilich mit vielen Unwägbarkeiten der Messung belastet ist. 559 Es handelt sich im besten Fall um<br />

Hochrechnungen auf der Basis von Erkenntnissen aus bekannt gewordenen Fällen. Schätzungen gehen<br />

z. B. für den Bereich der Submissionsabsprachen davon aus, dass der Anteil der korruptionsbelasteten<br />

Baumaßnahmen der öffentlichen Hand zwischen 40% und 60% liegen und der Preisüberhöhungseffekt<br />

zwischen 25% und 30% betragen könnte. Daraus sollen für die öffentliche Bauwirtschaft jährlich Schäden<br />

von 5-10 Mrd. DM 560 , nach manchen Autoren sogar von "nahezu 30 Mrd. DM" 561 , entstehen. Diese<br />

Schätzungen weisen damit das grundlegende Defizit auf, dass über das Dunkelfeld nichts bekannt ist.<br />

Durch die pflichtwidrige Handlung des Vorteilnehmers wird nicht nur der jeweilige Dienstherr geschädigt.<br />

Weitere Schäden werden darin gesehen, dass Korruption den Leistungswettbewerb verzerrt und<br />

seriöse Mitbewerber entweder verdrängt (bis hin zur Geschäftsaufgabe) oder dazu veranlasst, ebenfalls<br />

korruptiv zu werden (Sog- und Spiralwirkung). Die Innovationsbereitschaft wird gemindert, wenn nicht<br />

die Qualität und der Preis über den Verkaufserfolg entscheidet, sondern die Höhe der Bestechungssumme.<br />

2.5.5.2 Immaterielle Schäden<br />

Noch gravierender als die materiellen Schäden sollen die immateriellen Schäden sein. Diese werden darin<br />

gesehen, dass Korruption in der öffentlichen Verwaltung die "Grundwerte des demokratischen und sozialen<br />

Rechtsstaates" verletze, das "Ethos des öffentlichen Dienstes" gefährde, das "Vertrauen der Bürger in<br />

den Staat" beeinträchtige und "Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsgefühl der Bürger" erschüttere.<br />

562<br />

Umfrageergebnisse bestätigen dies insofern, als, wie eingangs erwähnt, ein erheblicher Teil der Bürgerinnen<br />

und Bürger der Auffassung sind, in Deutschland gebe es Bestechungen in ganz erheblichem Umfange.<br />

Damit wird freilich ein Meinungsbild gemessen, das in hohem Maße durch die Medien beeinflusst ist.<br />

Insofern ist, wenn es ihn denn geben sollte, der Vertrauensverlust auch eine Folge von dramatisierenden<br />

Berichten in den Medien.<br />

554<br />

In BUNDESKRIMINALAMT, 1999c, S. 33, wird z. B. der Fall eines Polizeibeamten geschildert, der in einem Bordell regelmäßig<br />

sexuelle Dienste von Prostituierten in Anspruch nahm und als Gegenleistung bei seinen Kontrollen die Beschäftigung illegaler<br />

Prostituierter duldete und die Bordellbetreiber vor Kontrollen seiner Kollegen warnte.<br />

555<br />

Mit dem 13. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Zweites Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz) vom 9.9.1997<br />

(BGBl. I, 2294) wurde im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auch die Ausübung von Nebentätigkeiten<br />

eingeschränkt und einer stärkeren Kontrolle unterworfen.<br />

556<br />

AHLF, E.-H., 1998, S. 17.<br />

557<br />

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage...Beteiligung von Bediensteten der öffentlichen Verwaltungen an Korruptionsdelikten<br />

vom 28.3.1995 (BT-Drs. 13/1020), S. 4.<br />

558<br />

Vgl. AHLF, E.-H., 1998, S. 24 m. w. N.<br />

559<br />

Vgl. ebenda, 1998, S. 24.<br />

560<br />

Vgl. die Nachweise bei DÖLLING, D., 1996, C 25 f.<br />

561<br />

MÜLLER, R., WABNITZ, H. und T. JANOVSKY, 1997, S. 258.<br />

562<br />

Vgl. DÖLLING, D., 1996, C 109. Ähnlich Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der<br />

Korruption (BR-Drs. 553/96) vom 16.8.1996, S. 15, Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Entwurf<br />

eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption u. a. (BR-Drs. 13/8079) vom 26.6.1997, S. 2.

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