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Innere Sicherheit

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PSB Seite 173<br />

2.5.6 Prävention von Korruption<br />

2.5.6.1 Prävention durch Maßnahmen außerhalb des Strafrechts<br />

Prävention setzt eine Ursachenanalyse voraus. Die Ursachen der Korruption sind empirisch indes nicht<br />

gesichert. Vermutet wird ein Bündel von Entstehungsbedingungen, die sich nur teilweise kurzfristig ändern<br />

lassen. Als mutmaßliche Ursachen gelten vielfach eine Veränderung gesellschaftlicher und individueller<br />

Wertorientierungen, Regelungsdichte und Normenflut, die zu "informellen" Erledigungen führen,<br />

unzulängliche Fach- und Dienstaufsicht, personelle Bündelung von Entscheidungs-, Durchführungs- und<br />

Kontrollfunktionen. 563<br />

Im Hinblick auf diese Ursachen sind die Möglichkeiten des Strafrechts zur Bekämpfung von Korruption<br />

begrenzt. Mit Prävention, der ohnedies der Vorrang vor Repression gebührt, können diese Ursachen mit<br />

mehr Aussicht auf Erfolg angegangen werden. Repression und Kontrolle, so wird weiter eingewandt,<br />

führten zu mehr Bürokratie und damit "zur Fortpflanzung bürokratieimmanenter Korruptionspotentiale".<br />

564 Das Potential primärer und sekundärer, insbesondere also wertbasierter und organisationsbezogener/situativer<br />

Prävention 565 sollte deshalb stärker genutzt werden. Zu diesen Ansätzen außerhalb des<br />

Strafrechts zählen vor allem: 566<br />

- Stärkung der Ethik des öffentlichen Dienstes, der (Sekundär-)Tugenden von Moral, Loyalität und<br />

Pflichtbewusstsein, der sozialethischen Missbilligung von Korruption. Dies kann und soll durch Aufklärungsarbeit,<br />

Aus- und Fortbildung, Leitbilder und Ethik-Codizes 567 unterstützt werden. Dies wird<br />

freilich konterkariert, wenn die Führungseliten ihrer Vorbildfunktion nicht entsprechen.<br />

- Administrative Maßnahmen, durch die Organisationen und Entscheidungsprozesse in Wirtschaft und<br />

Verwaltung so ausgestaltet werden, dass sie möglichst wenig korruptionsanfällig sind. 568 Vorgeschlagen<br />

(und teilweise verwirklicht) wurden z. B. Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe; personale<br />

Trennung von Leistungsausschreibung und Zuschlagserteilung, Personalrotation auf korruptionsanfälligen<br />

Positionen, insbesondere bei den Auftragsvergebern, 569 klare Regelungen in Verwaltung und<br />

Wirtschaft hinsichtlich der Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie für Sponsoring. 570<br />

- Behördenübergreifende Prüf- oder Arbeitsgruppen, die die Aufgabe haben, Mängel und Schwächen<br />

in den bestehenden behördlichen Strukturen aufzudecken und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.<br />

- Bestellung von Korruptionsbeauftragten, die Hinweise von außen entgegennehmen und ihnen nachgehen<br />

sollen; Sensibilisierung für die Früherkennung korruptiver Verstrickungen anhand eines Indikatorenrasters.<br />

571<br />

- Zeitlich befristeter Ausschluss von Firmen, die der Korruption überführt worden sind, von Vergabeverfahren,<br />

Exportkreditvergabe und Subventionen; Einrichtung eines zentralen Korruptionsregisters.<br />

563 Zusammenfassend vgl. DÖLLING, D, 1996, C 30 ff.; MISCHKOWITZ, R. u. a., 2000, S. 202 ff.<br />

564 OHLEMACHER, T., 1998, S. 129.<br />

565 Zu dieser Differenzierung vgl. unten Kap. 4.<br />

566 Vgl. die Zusammenstellungen der Maßnahmen bei DÖLLING, D., 1996, C 44 ff. und die diesen Vorschlägen weitgehend folgenden<br />

Beschlüsse des 61. DJT (in NJW 1996, S. 2995); HETTINGER, M., 1996; MISCHKOWITZ, R. u. a., 2000, S. 338 ff.;<br />

OSTENDORF, H., 1999b; SCHAUPENSTEINER, W. J., 1995, S. 100 ff.<br />

567 Vgl. hierzu den "Code of Ethics" der American Society for Public Administration; abgedruckt bei SOMMERMANN, K.-P., 1998,<br />

S. 303 ff.<br />

568 Zum Stand der auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen und zum Stand der Umsetzung vgl. die Antworten der Bundesregierung<br />

"Administrative Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption" vom 15.4.1998 (BT-Drs. 13/10412) und "Korruptionsprävention"<br />

vom 25.7.2000 (BT-Drs. 14/3933).<br />

569 Vgl. z. B. die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 17.6.1998, BAnZ<br />

Nr. 127, S. 9665.<br />

570 Hierzu die Hinweise und Empfehlungen der KOORDINIERUNGSGRUPPE KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG,<br />

2000, S. 17 ff.<br />

571 Vgl. hierzu MISCHKOWITZ, R. u. a., 2000, S. 288 ff.

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