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Innere Sicherheit

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Seite 254<br />

PSB<br />

Bei den gewerblichen bzw. geschäftsähnlichen Strukturen zeichnet sich ein breites Spektrum der Tarnung<br />

illegaler Geschäfte ab. Es kann grob unterschieden werden zwischen Fällen, in denen die Täter solche<br />

Strukturen eigens für kriminelle Zwecke (neu) errichten, sich bereits vorhandener, vorher legal genutzter<br />

Strukturen bedienen oder aber gewerbliche Strukturen nur dazu nutzen, eine legale Einkommensquelle<br />

vorzutäuschen, z. B. gegenüber den Strafverfolgungs- oder Fiskalbehörden, ohne dass tatsächlich eine<br />

Verflechtung zwischen legaler und illegaler Tätigkeit vorliegt.<br />

Bezüglich Einschüchterung und Gewalt dominierte die Betonung der Gewaltbereitschaft, beispielsweise<br />

durch ständiges Tragen einer Schusswaffe; danach kamen einfache und schwere Körperverletzungen, am<br />

Ende die konkrete Ankündigung, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, oder in seltenen Fällen auch<br />

vollendete Tötungsdelikte. Diejenigen dominanten Tatverdächtigen und insbesondere Führungspersonen,<br />

die sich eine "Gewaltreputation" gesichert hatten, konnten ihre Ziele fast regelmäßig ohne konkrete Gewaltanwendung<br />

erreichen, sich also beispielsweise echte oder auch nur vermeintliche Kontrahenten gefügig<br />

machen.<br />

Die "Einflussnahmen" waren überwiegend subtiler Art und bauten auf (ggf. gezielt angebahnten) persönlichen<br />

Kontakten im Geschäftsleben, im Freizeitbereich oder auch im Nachbarschaftsleben auf. 842 Strafrechtlich<br />

relevante Korruptionshandlungen ließen sich selten aufdecken: In 15 der OK-Verfahren konnten<br />

insgesamt zwei Fälle der Vorteilsgewährung, 172 Bestechungsdelikte, 30 Fälle der Vorteilsannahme und<br />

207 Fälle von Bestechlichkeit herausgearbeitet werden. 843<br />

2.9.6 Überwachung und Verfolgung der Organisierten Kriminalität in Deutschland<br />

sowie grenzüberschreitende Koordination und Kooperation in Europa<br />

Im Jahr 1999 waren insgesamt 2743 Ermittlungsbeamte (d. h. im Schnitt 3,4 Beamte in einem Ermittlungsverfahren)<br />

zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität eingesetzt. Die Zahlen steigen seit Einführung<br />

der Lagedarstellung OK kontinuierlich. Die Ermittlungen begannen in rund 4% auf Grund eines<br />

anonymen Hinweises, in rund 29% auf Grund einer Anzeige an die Behörden; bei 40% bildeten bereits<br />

anderweitig vorhandene polizeiliche Erkenntnisse den Anlass der Ermittlungen. In kriminologischer Perspektive<br />

waren also insgesamt 73% der Verfahren reaktiv in Gang gekommen. Die rund 27% pro-aktiven<br />

Ermittlungen verteilten sich auf spezifische Vorgangs- und Verfahrensauswertungen, auf Vorfeldermittlungen<br />

und auf die aktive Beschaffung von Feld-Informationen durch den Einsatz von Informanten oder<br />

Vertrauenspersonen. Rund 33% der 7.777 Tatverdächtigen wurden im Laufe der Ermittlungen festgenommen,<br />

gegen rund 26% erließen die Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl.<br />

Über den weiteren Verlauf der Verfahren bei der Justiz und den endgültigen "Ertrag" im Vergleich<br />

von Einstellungen des Verfahrens gegenüber Anklagen, sodann im Vergleich von Einstellungen,<br />

Freisprüchen und Verurteilungen durch die Gerichte, und schließlich mit Blick auf die Strafen, ist auf<br />

Bundesebene nichts bekannt. 844<br />

Seit Beginn der Lageerhebungen ist ein stetiger Anstieg der Dauer der Ermittlungsverfahren festzustellen.<br />

Insbesondere aus dem Umstand, dass bei einer Teilbetrachtung diejenigen Verfahren, die auf zeitintensive<br />

und aufwändige Strukturermittlungen ausgerichtet sind, die relativ längsten Ermittlungszeiten zu verzeichnen<br />

haben, lässt sich schließen, dass es den Strafverfolgungsbehörden, wie oben bereits erwähnt,<br />

842 Besonders strittig ist immer wieder das Ausmaß von Schutzgelderpressungen, insbesondere im Gastgewerbe. Zu den Einschätzungen,<br />

die sehr stark divergieren, und zu den Problemen einer speziellen empirischen Studie unter ausländischen Gastwirten<br />

vgl. OHLEMACHER, T., 1998 und 2000 (hier insbesondere S. 202 ff.).<br />

843 Zu Korruption siehe auch den Abschnitt 2.5 dieses Berichtes. Ein internationaler Überblick über die Korruptionsanfälligkeit<br />

verschiedener Staaten bzw. Gesellschaften gibt zuletzt KILLIAS, M. und D. RIBEAUD, 1999. Zu Einschätzungen bezüglich der<br />

relativen Bedeutung Organisierter Kriminalität in diesem Bereich in Deutschland bei Behörden vgl. besonders MISCHKOWITZ, R.<br />

u. a., 2000, insbesondere S. 359 ff.<br />

844 Auf Landesebene findet man entsprechende Informationen, allerdings nicht immer in engem datenmäßigen Bezug zwischen<br />

polizeilichem und justiziellem Teil, in den so bezeichneten "Gemeinsamen Lagebildern" (s.o. FN 53).

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