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Innere Sicherheit

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Seite 126<br />

PSB<br />

heraus und somit der angezeigte Diebstahl als einfach dar, so erfolgt eine Korrektur. Da sie nur nach<br />

Aufklärung möglich ist, wäre allerdings auch zu vermuten, dass sich unter den nicht-aufgeklärten schweren<br />

Diebstahlsfällen wohl auch etliche einfache befinden müssen. Wenn diese Überlegung trägt, muss das<br />

Zahlenverhältnis zwischen einfachen und schweren" Fahrraddiebstählen, das allgemein 1:6 beträgt, stärker<br />

der in der Nähe der Relation bei den aufgeklärten Fällen (1:2) vermutet werden. Die Polizei zeigt<br />

schwere Diebstähle, die sich nach Aufklärung als leicht erweisen, von Amts wegen als Betrug an. 395<br />

Ähnliche Korrekturerfordernisse der Einstufung könnten sich auch bei Wohnungseinbruch ergeben, weil<br />

hier die Aufklärungsraten extrem divergieren: bei einfachem Diebstahl aus der Wohnung 57%, bei Wohnungseinbruch<br />

18%. Indiziert wird, dass in angezeigten Einbuchsdiebstählen ein gewisser, allerdings<br />

nicht eindeutig bestimmbarer Anteil von Betrug zum Nachteil von Versicherungen enthalten ist, der im<br />

Dunkelfeld verbleibt.<br />

2.3.6 Vermögenskriminalität<br />

2.3.6.1 Betrugsdelikte<br />

Zur Vermögenskriminalität gehören insbesondere Betrugstatbestände sowie Veruntreuung und Unterschlagung.<br />

Konkursstraftaten sowie einige Betrugsvarianten werden in diesem Bericht im Kapitel Wirtschaftskriminalität<br />

erörtert.<br />

Die kriminologische Beschreibung stößt auf eigentümliche Probleme. Zwar wäre es leicht, die Häufigkeit<br />

einzelner Tatvarianten anzugeben. Deren Zahl steht aber in einem charakteristischen Missverhältnis zum<br />

verursachten Schaden. Jedes fünfte Betrugsdelikt war eine Leistungserschleichung. Der durch diese<br />

146.264 Fälle verursachte Schaden wird mit 7,8 Mio. DM angegeben; das sind 0,002% des durch Betrug<br />

insgesamt verursachten Schadens. Demgegenüber verursachten die mit 9.041 doch vergleichsweise wenigen<br />

Fälle von Anlagebetrug (0,01%) einen Schaden von 661,6 Mio. DM (entspricht 13,8% des registrierten<br />

Gesamtschadens bei Betrugsdelikten). Es ist deshalb nötig, Häufigkeit und Schadenssumme zugleich<br />

im Blick zu behalten (vgl. Tab.2.3-2).<br />

Die 717.333 Betrugsdelikte des Jahres 1999 haben mit 4,8 Mrd. DM einen höheren Schaden verursacht<br />

als alle 3,1 Mio. Diebstähle zusammen genommen (4,3 Mrd. DM). Schon daran wird das Gewicht dieser<br />

Taten deutlich, auch wenn die Schadensangaben im Stadium der polizeilichen Ermittlung insoweit Unsicherheiten<br />

aufweisen, als sie auf Schätzungen des Vermögensverlustes seitens der Geschädigten beruhen.<br />

Hier wird nur kursorisch auf einige Betrugskonstellationen eingegangen werden können.<br />

Noch fehlt das kriminologische Wissen, um die Frage zu beantworten, warum die Verbreitung von Betrugshandlungen<br />

steigt, während die Eigentumskriminalität sinkt. Dabei werden vermutlich ganz unterschiedliche<br />

Effekte wirksam sein. Einerseits ergeben sich durch die Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs<br />

neue Betrugsgelegenheiten. Andererseits könnte aber auch die Bereitschaft in der Bevölkerung<br />

zur Vermögensdeliktbegehung gewachsen sein. Aus Umfragen ist für Betrug zum Nachteil von<br />

Versicherungen eine zunehmende (selbstberichtete) Täterquote innerhalb der Bevölkerung festgestellt<br />

worden. Dabei spielen vor allem die Sparten Private Haftpflicht, Hausrat und Kfz-Teilkasko eine Rolle. 396<br />

Selbstberichtete Tatprävalenzen weisen eine Größenordnung von bis zu 7% der Befragten auf. Dennoch<br />

geht die wachsende registrierte Betrugskriminalität nur eingeschränkt auf Versicherungsbetrug zurück,<br />

weil die Versicherungen - auch angesichts der hohen Beweisanforderungen - nur relativ selten Anzeige<br />

erstatten.<br />

395 Vgl. KLAPPER, N., 1996, S. 41-43.<br />

396 Vgl. GFK MARKTFORSCHUNG, 1994, S. 6.

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