Innere Sicherheit
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Seite 126<br />
PSB<br />
heraus und somit der angezeigte Diebstahl als einfach dar, so erfolgt eine Korrektur. Da sie nur nach<br />
Aufklärung möglich ist, wäre allerdings auch zu vermuten, dass sich unter den nicht-aufgeklärten schweren<br />
Diebstahlsfällen wohl auch etliche einfache befinden müssen. Wenn diese Überlegung trägt, muss das<br />
Zahlenverhältnis zwischen einfachen und schweren" Fahrraddiebstählen, das allgemein 1:6 beträgt, stärker<br />
der in der Nähe der Relation bei den aufgeklärten Fällen (1:2) vermutet werden. Die Polizei zeigt<br />
schwere Diebstähle, die sich nach Aufklärung als leicht erweisen, von Amts wegen als Betrug an. 395<br />
Ähnliche Korrekturerfordernisse der Einstufung könnten sich auch bei Wohnungseinbruch ergeben, weil<br />
hier die Aufklärungsraten extrem divergieren: bei einfachem Diebstahl aus der Wohnung 57%, bei Wohnungseinbruch<br />
18%. Indiziert wird, dass in angezeigten Einbuchsdiebstählen ein gewisser, allerdings<br />
nicht eindeutig bestimmbarer Anteil von Betrug zum Nachteil von Versicherungen enthalten ist, der im<br />
Dunkelfeld verbleibt.<br />
2.3.6 Vermögenskriminalität<br />
2.3.6.1 Betrugsdelikte<br />
Zur Vermögenskriminalität gehören insbesondere Betrugstatbestände sowie Veruntreuung und Unterschlagung.<br />
Konkursstraftaten sowie einige Betrugsvarianten werden in diesem Bericht im Kapitel Wirtschaftskriminalität<br />
erörtert.<br />
Die kriminologische Beschreibung stößt auf eigentümliche Probleme. Zwar wäre es leicht, die Häufigkeit<br />
einzelner Tatvarianten anzugeben. Deren Zahl steht aber in einem charakteristischen Missverhältnis zum<br />
verursachten Schaden. Jedes fünfte Betrugsdelikt war eine Leistungserschleichung. Der durch diese<br />
146.264 Fälle verursachte Schaden wird mit 7,8 Mio. DM angegeben; das sind 0,002% des durch Betrug<br />
insgesamt verursachten Schadens. Demgegenüber verursachten die mit 9.041 doch vergleichsweise wenigen<br />
Fälle von Anlagebetrug (0,01%) einen Schaden von 661,6 Mio. DM (entspricht 13,8% des registrierten<br />
Gesamtschadens bei Betrugsdelikten). Es ist deshalb nötig, Häufigkeit und Schadenssumme zugleich<br />
im Blick zu behalten (vgl. Tab.2.3-2).<br />
Die 717.333 Betrugsdelikte des Jahres 1999 haben mit 4,8 Mrd. DM einen höheren Schaden verursacht<br />
als alle 3,1 Mio. Diebstähle zusammen genommen (4,3 Mrd. DM). Schon daran wird das Gewicht dieser<br />
Taten deutlich, auch wenn die Schadensangaben im Stadium der polizeilichen Ermittlung insoweit Unsicherheiten<br />
aufweisen, als sie auf Schätzungen des Vermögensverlustes seitens der Geschädigten beruhen.<br />
Hier wird nur kursorisch auf einige Betrugskonstellationen eingegangen werden können.<br />
Noch fehlt das kriminologische Wissen, um die Frage zu beantworten, warum die Verbreitung von Betrugshandlungen<br />
steigt, während die Eigentumskriminalität sinkt. Dabei werden vermutlich ganz unterschiedliche<br />
Effekte wirksam sein. Einerseits ergeben sich durch die Ausweitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs<br />
neue Betrugsgelegenheiten. Andererseits könnte aber auch die Bereitschaft in der Bevölkerung<br />
zur Vermögensdeliktbegehung gewachsen sein. Aus Umfragen ist für Betrug zum Nachteil von<br />
Versicherungen eine zunehmende (selbstberichtete) Täterquote innerhalb der Bevölkerung festgestellt<br />
worden. Dabei spielen vor allem die Sparten Private Haftpflicht, Hausrat und Kfz-Teilkasko eine Rolle. 396<br />
Selbstberichtete Tatprävalenzen weisen eine Größenordnung von bis zu 7% der Befragten auf. Dennoch<br />
geht die wachsende registrierte Betrugskriminalität nur eingeschränkt auf Versicherungsbetrug zurück,<br />
weil die Versicherungen - auch angesichts der hohen Beweisanforderungen - nur relativ selten Anzeige<br />
erstatten.<br />
395 Vgl. KLAPPER, N., 1996, S. 41-43.<br />
396 Vgl. GFK MARKTFORSCHUNG, 1994, S. 6.