Innere Sicherheit
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Seite 202<br />
PSB<br />
(TDG) im Jahr 1997 sind Diensteanbieter für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, nur dann<br />
verantwortlich, wenn sie von den Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar<br />
ist, deren Nutzung zu verhindern. Inwieweit diese Software eine technische Möglichkeit darstellt, die es<br />
für Anbieter von Online-Diensten zumutbar macht, die Verbreitung von kinderpornografischem Bildmaterial<br />
zu verhindern, und ob Provider in Zukunft verpflichtet werden können, eine solche Scansoftware<br />
einzusetzen, ist noch nicht geklärt. Das TDG enthält bislang keine Verpflichtung des Dienstanbieters zur<br />
Durchsicht der auf seinem Server gespeicherten fremden Inhalte.<br />
Die Arbeit der Strafverfolgungs- und <strong>Sicherheit</strong>sbehörden wird auf dem Gebiet der Prävention durch die<br />
auf Initiative des Bundesministers des Innern im Februar 2000 ins Leben gerufene Task Force "Sicheres<br />
Internet" unterstützt. Ziel des aus Vertretern des Bundesministerium des Innern, des Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesamtes für <strong>Sicherheit</strong> in<br />
der Informationstechnik (BSI) und des Bundeskriminalamtes bestehenden Arbeitskreises ist es, durch<br />
sicherheitsbewussten Umgang mit dem Internet und durch den Einsatz von IT-Sicherungssystemen den<br />
kriminellen Missbrauch des Internets zu reduzieren. Bisher wurden zwei Maßnahmenkataloge zur Abwehr<br />
von DoS-Attacken und zum Schutz vor Computer-Viren erarbeitet und der Öffentlichkeit im Internet<br />
zur Verfügung gestellt. Um auf neue Bedrohungen reagieren zu können, werden diese Maßnahmenkataloge<br />
fortgeschrieben. Alle Interessierten sind aufgefordert, sich durch Beiträge an der Weiterentwicklung<br />
zu beteiligen (http:\www.bsi.de\taskforce\forum.htm).<br />
Mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium des Innern<br />
durchgeführten Initiative "Partnerschaft sichere Internet-Wirtschaft" sollen vor allem Wirtschaft und<br />
Industrie für einen bewussteren Umgang mit IT-<strong>Sicherheit</strong> sensibilisiert und gewonnen werden<br />
(www.sicherheit-im-internet.de).<br />
Parallel zu den staatlichen Aktivitäten und Initiativen auf nationaler Ebene existieren eine Vielzahl privatwirtschaftlicher<br />
Gremien und Organisationen, die sich mit Teilaspekten der <strong>Sicherheit</strong> im Internet,<br />
z. B. in Verbindung mit Online-Banking, E-Commerce oder Cybermoney 692 , beschäftigen sowie zahlreiche<br />
internationale Präventionsinitiativen zur Bekämpfung der Kriminalität im Internet, z. B. auf europäischer<br />
Ebene der Aktionsplan der Europäischen Union zur Förderung der sicheren Nutzung des Internets.<br />
2.7.5 Rechtliche Probleme der Strafverfolgung<br />
Verschleierung der Identität<br />
Straftätern stehen im Internet eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, ihre Identität bzw. ihre strafbare<br />
Handlung zu verschleiern. Der Straftäter nutzt das Angebot eines Internet-Providers für einen Internet-<br />
Zugang unter Angabe fiktiver oder falscher Personalien (Fake Accounts). Da eine Rechnungsgestellung,<br />
insbesondere im Rahmen von Werbeangeboten, u. U. erst recht spät erfolgt, kann die so gebildete Legende<br />
für einen entsprechenden Zeitraum aufrechterhalten werden. Alternativ ist auch die Nutzung öffentlicher<br />
und anonymer Internet-Zugänge (z. B. Internet-Cafe) möglich. Darüber hinaus stehen im Netz kostenlose<br />
und für jeden zugängliche Dienste zur Verfügung, die den Absender einer E-Mail, aber auch den<br />
WWW-Nutzer sehr effektiv verschleiern (Remailer).<br />
Bei Internet-Nutzung über einen kommerziellen Provider wird dem Benutzer temporär, d. h. für die Zeitdauer<br />
seiner Online-Sitzung, eine eindeutige Internet Protocol (IP)-Adresse zugewiesen. Im Netz kann<br />
ausschließlich diese IP-Adresse zur Identifikation herangezogen werden. Eine Zuordnung von IP-Adresse<br />
und Personalien kann nur mit Hilfe von Abrechnungsdaten des Providers erfolgen. Diese werden jedoch<br />
692 Unter Cybermoney versteht man im weiteren Sinne jegliche Art digitalen oder elektronischen Geldes, z. B. auch den Betrag,<br />
der auf einer Geldkarte gespeichert werden kann. Im engeren Sinne ist hiermit jedoch Netzgeld gemeint, also künstlich geschaffene<br />
Werteinheiten, mit denen Waren und Dienstleistungen im Internet bezahlt werden kann.