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Unipolare Depression Langfassung - Versorgungsleitlinien.de

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Darüber hinaus richtet sie sich zusätzlich auch an:<br />

� die Vertragsverantwortlichen von „Strukturierten Behandlungsprogrammen“ und „Integrierten<br />

Versorgungsverträgen“ sowie<br />

� die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und an<strong>de</strong>re Herausgeber von Leitlinien, <strong>de</strong>ren<br />

Leitlinien ihrerseits die Grundlage für NVL bil<strong>de</strong>n.<br />

Bei dieser Leitlinie han<strong>de</strong>lt es sich – ebenso wie bei je<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren medizinischen Leitlinie – explizit nicht um<br />

eine Richtlinie im Sinne einer Regelung <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lns o<strong>de</strong>r Unterlassens, die von einer rechtlich<br />

legitimierten Institution konsentiert, schriftlich fixiert und veröffentlicht wur<strong>de</strong>, für <strong>de</strong>n Rechtsraum dieser<br />

Institution verbindlich ist und <strong>de</strong>ren Nichtbeachtung <strong>de</strong>finierte Sanktionen nach sich zieht [3; 4].<br />

Eine Leitlinie wird erst dann wirksam, wenn ihre Empfehlungen bei <strong>de</strong>r individuellen Patientenversorgung<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Sie muss vor ihrer Verwendung bei einem individuellen Behandlungsfall hinsichtlich<br />

ihrer Anwendbarkeit auf regionaler o<strong>de</strong>r lokaler Ebene überprüft und gegebenenfalls angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Entscheidung darüber, ob einer bestimmten Empfehlung gefolgt wer<strong>de</strong>n soll, muss unter<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r beim individuellen Patienten vorliegen<strong>de</strong>n Gegebenheiten und <strong>de</strong>r verfügbaren<br />

Ressourcen getroffen wer<strong>de</strong>n [3; 4].<br />

III. Zusammensetzung <strong>de</strong>s Leitlinien-Gremiums<br />

Das Leitliniengremium wur<strong>de</strong> multidisziplinär unter Beteiligung von Patienten- und<br />

Angehörigenvertretern zusammengesetzt (vgl.<br />

Abbildung 1). Der gemeinsamen Entwicklung <strong>de</strong>r S3-Leitlinie und <strong>de</strong>r NVL wur<strong>de</strong> in Form unterschiedlich<br />

zusammengesetzter Gremien (Untergruppen) Rechnung getragen. Die Aufteilung erwies sich dabei als für<br />

<strong>de</strong>n gesamten Erstellungsprozess hilfreich und zielführend. Über die grundsätzliche Organisationsstruktur<br />

wur<strong>de</strong> auf <strong>de</strong>m zweiten Treffen <strong>de</strong>r Konsensrun<strong>de</strong> abgestimmt.<br />

© 2009 14

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