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Unipolare Depression Langfassung - Versorgungsleitlinien.de

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H 3.2.1.3 Psychotherapeutische Versorgung durch Psychologische<br />

Psychotherapeuten<br />

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen mit psychischen Störungen<br />

erfolgt zu einem beträchtlichen Anteil durch Psychologische Psychotherapeuten, die an <strong>de</strong>r<br />

kassenärztlichen Versorgung teilnehmen und von <strong>de</strong>n Patienten nicht nur über <strong>de</strong>n Hausarzt o<strong>de</strong>r<br />

eine Einrichtung <strong>de</strong>r stationären/teilstationären Versorgung, son<strong>de</strong>rn auch eigeninitiativ und als erste<br />

Anlaufstelle aufgesucht wer<strong>de</strong>n. Zum Tätigkeitsspektrum gehören auch die Differentialindikation und<br />

Durchführung <strong>de</strong>r Richtlinienpsychotherapie.<br />

Die Beantragung einer Richtlinienpsychotherapie seitens Psychologischer Psychotherapeuten<br />

erfor<strong>de</strong>rt einen ärztlichen Konsiliarbericht <strong>de</strong>r zu ggf. bestehen<strong>de</strong>n Kontraindikationen zu einer<br />

Psychotherapie o<strong>de</strong>r zu einer ggf. erfor<strong>de</strong>rlichen weiteren ärztlichen Behandlung Stellung nimmt.<br />

Die bestehen<strong>de</strong> Psychotherapeutendichte weist, wie bei <strong>de</strong>n Fachärzten, erhebliche regionale<br />

Schwankungen mit einem <strong>de</strong>utlichen West-Ost-Gefälle und einer hohen Psychotherapeutendichte in<br />

<strong>de</strong>n Ballungsgebieten auf. Bei <strong>de</strong>r psychotherapeutischen Behandlung solcher <strong>Depression</strong>en, bei<br />

<strong>de</strong>nen eine begleiten<strong>de</strong> psychopharmakologische Behandlung indiziert ist, kooperieren sie mit einem<br />

Facharzt (i. d. R. für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Nervenheilkun<strong>de</strong>) bzw. bei Patienten mit<br />

Komorbidität von <strong>Depression</strong>en und körperlichen Erkrankungen auch mit <strong>de</strong>m Hausarzt. In<br />

Deutschland sind ca. 12 280 Psychologische Psychotherapeuten nach <strong>de</strong>n Richtlinienverfahren<br />

Verhaltenstherapie (45 %), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (36 %), tiefenpsychologisch<br />

fundierte und analytische Psychotherapie (10 %) und analytische Psychotherapie (9 %)<br />

nie<strong>de</strong>rgelassen (KBV-Statistik, Stichtag: 31.12.2007). Psychologische Psychotherapeuten bieten<br />

psychotherapeutische Behandlungen auch in psychotherapeutischen Ambulanzen, teilstationären,<br />

stationären und rehabilitativen Einrichtungen und Beratungsstellen an.<br />

Die Behandlungsmaßnahmen umfassen neben einer psychopathologischen und<br />

psychotherapeutischen Differenzialdiagnostik, <strong>de</strong>r Aufklärung über die Krankheit und ihre<br />

Behandlungsmöglichkeiten, <strong>de</strong>r Klärung <strong>de</strong>r Wünsche und Präferenzen <strong>de</strong>r Patienten, vor allem die<br />

Anwendung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und -metho<strong>de</strong>n (gem.<br />

Psychotherapeutengesetz bzw. Richtlinienpsychotherapie).<br />

H 3.2.1.4 Leistungserbringer weiterer therapeutischer Maßnahmen<br />

Neben <strong>de</strong>n biologischen und psychotherapeutischen Verfahren sind psychosoziale Therapien die<br />

dritte Säule einer mo<strong>de</strong>rnen psychiatrischen Behandlung (vgl. [316]). Zentrales Ziel psychosozialer<br />

Therapien ist die weitgehen<strong>de</strong> Unabhängigkeit und Selbständigkeit in Alltag und Beruf. Im stationären<br />

und teilstationären Bereich sind Berufsgruppen, wie z. B. Ergotherapeuten, Sozialarbeiter usw.,<br />

integraler Bestandteil <strong>de</strong>s interdisziplinären Teams. Im ambulanten Bereich bestehen verschie<strong>de</strong>ne<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>r Finanzierung, die an unterschiedlichen Stellen (z. B. in <strong>de</strong>n Heilmittelrichtlinien)<br />

geregelt sind.<br />

Ergotherapeuten kommen für <strong>de</strong>pressive Patienten durch nicht genehmigungspflichtige<br />

Heilmittelverordnung seitens Haus- und Fachärzten zum Einsatz (Einzel- o<strong>de</strong>r Gruppentherapie).<br />

Insbeson<strong>de</strong>re die „psychisch-funktionelle Behandlung“ dient <strong>de</strong>r gezielten Therapie<br />

krankheitsbedingter Störungen <strong>de</strong>r psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und <strong>de</strong>r daraus<br />

resultieren<strong>de</strong>n Fähigkeitsstörungen. Im Regelfall können bis zu 40 Einheiten verordnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu <strong>de</strong>n psychosozialen Therapieverfahren zählt auch die Soziotherapie (vgl. Kapitel H 3.5.6.2).<br />

Soziotherapie ist eine <strong>de</strong>finierte ambulante Versorgungsleistung für Patienten mit schweren<br />

psychischen Störungen, die sie in die Lage versetzen soll, an<strong>de</strong>re medizinische Behandlungen in<br />

Anspruch zu nehmen. Soziotherapie in diesem Zusammenhang umfasst Trainings- und<br />

Motivationsmetho<strong>de</strong>n sowie Koordinierungsmaßnahmen und wird von vertraglich zugelassenen<br />

Personen erbracht. Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die Gesetzliche<br />

Krankenversicherung (GKV) sind eine fachärztliche Verordnung (Indikationsstellung nur durch<br />

Fachärzte für Psychiatrie bzw. Nervenheilkun<strong>de</strong>, initial Verordnung auch durch alle nie<strong>de</strong>rgelassenen<br />

Ärzte möglich) und eine Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse erfor<strong>de</strong>rlich. Grundlage ist<br />

§ 37a SGB V. Soziotherapie ist seit <strong>de</strong>m 1. Januar 2000 aufgrund einer individuellen medizinischen<br />

Notwendigkeit, die aus Diagnose, Schweregrad und Dauer <strong>de</strong>r Erkrankung sowie <strong>de</strong>n<br />

krankheitstypischen Fähigkeitsstörungen besteht, verordnungsfähig. Voraussetzungen sind eine<br />

positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit und die Erfor<strong>de</strong>rnis, dadurch Klinikaufenthalte zu vermei<strong>de</strong>n,<br />

© 2009 84

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