Unipolare Depression Langfassung - Versorgungsleitlinien.de
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H 3.7.2.3 Krisenmanagement<br />
Die Klärung und Regelung <strong>de</strong>r aktuellen Krisensituation umfasst:<br />
� Herstellung einer tragfähigen Beziehung, Klärung <strong>de</strong>s aktuellen Anlasses und <strong>de</strong>r Notwendigkeit<br />
akuter psychopharmakotherapeutischer Maßnahmen (siehe Kapitel H 3.7.5 „Krisenintervention und<br />
spezifische Psychotherapien“);<br />
� Zulassen von Trauer, Wut und Angst;<br />
� Erkennen von Suizidalität, z. B. bei einem aktuell bestehen<strong>de</strong>n Konflikt (z. B. schwere<br />
Partnerschaftsproblematik) bzw. in psychopathologischem Kontext (tiefe <strong>de</strong>pressive<br />
Herabgestimmtheit, Wahnsymptomatik, schwere Hoffnungslosigkeit);<br />
� Klärung <strong>de</strong>r „sichern<strong>de</strong>n Fürsorge“: Vermei<strong>de</strong>n von Alleinsein, Einbeziehung positiv erlebter<br />
Bezugspersonen und Beziehungspflege als konstante Begleiter durch die aktuelle Krise im Sinne<br />
von „Kommunikationen und Kontrolle“, ggf. Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Krisendiensten für suizidale Menschen;<br />
� Klärung <strong>de</strong>s adäquaten Behandlungssettings (ambulante, ggf. unter Einbezug ambulanter<br />
psychiatrischer Pflege [APP], teilstationäre o<strong>de</strong>r stationäre Behandlung; Einweisung freiwillig/nach<br />
Unterbringungsgesetz in stationäre Behandlung; Veranlassung indizierter medizinischer<br />
Versorgung) (siehe Kapitel H 3.1.4„);<br />
� nach internistischer/chirurgischer Erstversorgung bei Suizidversuch konsiliarische Abklärung durch<br />
einen entsprechend qualifizierten Facharzt;<br />
� weitere Hilfsmöglichkeiten aktiv klären und planen;<br />
� psychotherapeutisch orientierte Krisenintervention: Beginn sofort (Gespräch/Beziehung), Erkennen<br />
<strong>de</strong>s Anlasses/Auslösers;<br />
� Verbündung mit <strong>de</strong>m Patienten gegen Existenzangst, Verlustangst, Hilflosigkeitsgefühle, usw.<br />
H 3.7.2.4 Therapieplanung nach <strong>de</strong>r Akutsituation<br />
Zur konkreten Therapieplanung auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r <strong>de</strong>pressiven Störung und unter Umstän<strong>de</strong>n<br />
vorliegen<strong>de</strong>r komorbi<strong>de</strong>r psychischer Störungen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Suizidalität gehören<br />
folgen<strong>de</strong> Punkte [14]:<br />
� Klärung und Besprechung <strong>de</strong>r weiteren Therapie (ambulant o<strong>de</strong>r stationär);<br />
� Behandlung <strong>de</strong>r Grundstörung (psychische Störung/Krise; hier <strong>de</strong>pressive Störung) nach <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Regeln von Psychopharmakotherapie (siehe Kapitel H 3.3 und Kapitel H 3.7.4),<br />
Psychotherapie (siehe Kapitel H 3.4 und Kapitel H 3.7.5) und psychotherapeutischer<br />
Basisbehandlung (siehe Kapitel H 3.4 „Psychotherapie“);<br />
� Planung und Beginn von Psychopharmakotherapie und/o<strong>de</strong>r Psychotherapie unter<br />
Berücksichtigung von Suizidalität.<br />
H 3.7.3 Indikationen für eine stationäre Therapie<br />
Zur Entscheidung, einen suizidalen Patienten ambulant behan<strong>de</strong>ln zu können o<strong>de</strong>r eine<br />
Klinikeinweisung (freiwillig o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Unterbringungsgesetz) vornehmen zu müssen, gibt es<br />
bislang nur wenig empirische Daten. Die Indikationsstellung für eine ambulante o<strong>de</strong>r stationäre<br />
Therapie stützt sich auf eine klinische Entscheidung, wobei die individuelle Sicherheit <strong>de</strong>s<br />
Patienten das Hauptaugenmerk besitzt [1144-1151]. Faktoren, die stark nahe legen, dass eine<br />
Klinikaufnahme notwendig ist, sind:<br />
� die Notwendigkeit einer medizinischen Versorgung nach einem Suizidversuch;<br />
� die Notwendigkeit eines intensiven psychiatrischen Managements (z. B. bei Vorliegen<br />
psychotischer Symptome o<strong>de</strong>r einer therapieresistenten <strong>Depression</strong>);<br />
� mangeln<strong>de</strong> Absprachefähigkeit;<br />
� die Etablierung einer tragfähigen therapeutischen Beziehung und eine Krisenintervention gelingen<br />
nicht und die betroffene Person bleibt trotz initialer Intervention suizidal;<br />
� die betroffene Person verfügt über ungenügen<strong>de</strong> psychosoziale Unterstützung für eine ambulante<br />
Behandlung.<br />
Eine Studie von van <strong>de</strong>r San<strong>de</strong> et al. (1997) [1152] hat gezeigt, dass kurze stationäre Aufenthalte (ein-<br />
bis vier Tage) das Suizidrisiko eines Patienten nicht reduzieren. Auch wenn kurzzeitige Therapien<br />
bzw. Aufenthalte nicht ausreichend sind, um die <strong>de</strong>r Suizidalität zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> psychische<br />
Störung zu behan<strong>de</strong>ln, sind sie Bestandteil eines weiter gehen<strong>de</strong>n Risikomanagementplans für eine<br />
chronisch suizidale Person im Sinne einer Krisenintervention.<br />
© 2009 165