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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 105<br />

d)<br />

beruflichen und persönlichen Perspektiven sich eher abschrecken lassen, da sie<br />

mehr zu verlieren haben. Generell allerdings lässt sich sagen, dass sich der "harte<br />

Kern", der gerade bei kleinen und fanatisierten Gruppen allerdings sehr groß ist, sich<br />

von Verboten kaum beeindrucken lässt.<br />

Hinsichtlich der Gründung von Ersatzstrukturen von Aktivisten von verbotenen Organisationen<br />

sind die bisherigen Erfahrungen eher positiv. Der Versuch der Gründung<br />

oder Aufrechterhaltung von Ersatzstrukturen stellte eher – die allerdings auch vorkommende<br />

– Ausnahme dar. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist der<br />

ehemalige Bundesvorsitzende der 1992 verbotenen NF, der im November 1995 vom<br />

Landgericht Dortmund wegen Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts<br />

der NF zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt<br />

wurde. Einige ehemalige FAP-Mitglieder hat das Landgericht Dortmund am<br />

14.03.2000 wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Haft- bzw. Bewährungsstrafen<br />

verurteilt; das Gericht sah es als erwiesen an, dass von diesen Personen<br />

unter der Bezeichnung "Kameradschaft Recklinghausen" die FAP auf regionaler Ebene<br />

weitergeführt worden war.

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