Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 105<br />
d)<br />
beruflichen und persönlichen Perspektiven sich eher abschrecken lassen, da sie<br />
mehr zu verlieren haben. Generell allerdings lässt sich sagen, dass sich der "harte<br />
Kern", der gerade bei kleinen und fanatisierten Gruppen allerdings sehr groß ist, sich<br />
von Verboten kaum beeindrucken lässt.<br />
Hinsichtlich der Gründung von Ersatzstrukturen von Aktivisten von verbotenen Organisationen<br />
sind die bisherigen Erfahrungen eher positiv. Der Versuch der Gründung<br />
oder Aufrechterhaltung von Ersatzstrukturen stellte eher – die allerdings auch vorkommende<br />
– Ausnahme dar. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist der<br />
ehemalige Bundesvorsitzende der 1992 verbotenen NF, der im November 1995 vom<br />
Landgericht Dortmund wegen Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts<br />
der NF zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt<br />
wurde. Einige ehemalige FAP-Mitglieder hat das Landgericht Dortmund am<br />
14.03.2000 wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu Haft- bzw. Bewährungsstrafen<br />
verurteilt; das Gericht sah es als erwiesen an, dass von diesen Personen<br />
unter der Bezeichnung "Kameradschaft Recklinghausen" die FAP auf regionaler Ebene<br />
weitergeführt worden war.