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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 45<br />

Anbieter werden je nach der Schwere des Rechtsverstoßes straf- und/oder ordnungsrechtliche<br />

Verfahren eingeleitet.<br />

In der Regel erwirkt die Bezirksregierung Düsseldorf als die für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong> zentral zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen<br />

des Mediendienstestaatsvertrags die Entfernung des Inhalts durch Hinweis auf die<br />

Rechtswidrigkeit des Angebots. Die Entfernung des Inhalts aus dem Internet beseitigt die<br />

ordnungsrechtliche Störung, das ordnungsrechtliche Verfahren wird hierdurch beendet.<br />

Im Rahmen ihrer Aktion „Kampf gegen den Rechtsextremismus im Internet“ ist die Bezirksregierung<br />

Düsseldorf mit dieser Vorgehensweise in den bis zum Ende des vergangenen<br />

Jahres bekannten vier Fällen nordrhein-westfälischer Content-Provider mit rechtsextremistischen<br />

Inhalten erfolgreich gewesen. Sollte sich ein Content-Provider weigern, das<br />

rechtswidrige Angebot zu entfernen, kann die Bezirksregierung Düsseldorf auf der Grundlage<br />

des Mediendienstestaatsvertrages unter anderem die Sperrung des Angebots verfügen.<br />

- Viele Anbieter rechtswidriger Inhalte bedienen sich der Rechner sogenannter Service-<br />

Provider (auch genannt Host-Provider), die Speicherplatz für fremde Inhalte anbieten. Da es<br />

einem Service-Provider faktisch kaum möglich ist, einen Überblick über die gespeicherten<br />

Seiten auf seinen Servern zu behalten, ist es nicht auszuschließen, dass auf den Rechnern<br />

nordrhein-westfälischer Service-Provider rechtswidrige Inhalte angeboten werden. Nach dem<br />

Mediendienstestaatsvertrag ist der Service-Provider von einer rechtlichen Verantwortlichkeit<br />

hierfür freigestellt, solange er keine Kenntnis von den Inhalten hat und es ihm technisch nicht<br />

möglich und nicht zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Da Service-Provider in der<br />

Regel keine Kenntnis von den auf ihren Servern gespeicherten rechtswidrigen Inhalten haben,<br />

ist die Nennung von Providern, die wissentlich rechtsextreme Angebote in das Internet<br />

einstellen, nicht möglich.<br />

In den bislang bekannt gewordenen Fällen reagierten die betroffenen Service-Provider auf<br />

Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf auf rechtswidrige fremde, auf ihren Servern gespeicherte<br />

Inhalte mit einer bereitwilligen und schnellen Entfernung aus den Datenspeichern.<br />

Im Rahmen der Aktion „Kampf gegen den Rechtsextremismus im Internet“ der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf hat sich eine Reihe von nordrhein-westfälischen Service-Providern bereit<br />

erklärt, die eigenen Server nach rechtsextremistischen Inhalten zu durchsuchen.<br />

- Die reinen Zugangsvermittler zum Internet (Access-Provider) sind nach dem Mediendienstestaatsvertrag<br />

für die rechtswidrigen Inhalte, zu denen sie den Zugang anbieten, nicht<br />

verantwortlich. Sie können jedoch nach dem Mediendienstestaatsvertrag auf ordnungsrechtlichem<br />

Wege zur Sperrung von Angeboten aufgefordert werden, wenn sich Maßnahmen<br />

gegenüber den Content- und Service-Providern als nicht durchführbar oder nicht erfolgversprechend<br />

herausgestellt haben. Das ordnungsrechtliche Einschreiten setzt voraus, dass der<br />

Zugangsvermittler von den Inhalten Kenntnis erlangt und eine Sperrung technisch möglich<br />

und zumutbar ist. Die ordnungsrechtliche Aufforderung kann gegebenenfalls im Wege des<br />

Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. In der Praxis der Bezirksregierung Düsseldorf ist<br />

bislang ein solcher Fall noch nicht vorgekommen.<br />

1.7.4 Welche Rolle spielt das Internet bei den Umsätzen von Verlagen, die in Deutschland<br />

verbotenes NS-Propagandamaterial international vertreiben und gibt es<br />

Erkenntnisse oder Schätzungen über den Umsatz dieser Verlage in <strong>NRW</strong>?<br />

Hierzu liegen der <strong>Landesregierung</strong> keine Erkenntnisse vor. Es kann nur allgemein vermutet<br />

werden, dass die zunehmende Verbreitung und Bedeutung des Internets sich auch in den<br />

jeweiligen Verlagsumsätzen widerspiegeln.<br />

1.7.5 Welche Gegenmaßnahmen trifft die <strong>Landesregierung</strong> <strong>NRW</strong> gegen rechtsextremistische<br />

Propaganda im Internet?<br />

Bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Propaganda im Internet ist zwischen repressiven<br />

und präventiven Maßnahmen zu unterscheiden.

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