Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 114<br />
5 Jugendarbeit und Rechtsextremismus<br />
5.1 Welche Erkenntnisse liegen der <strong>Landesregierung</strong> über rechtsextreme/neonazistische<br />
Aktivitäten in Jugendeinrichtungen vor?<br />
Der <strong>Landesregierung</strong> liegen keine Erkenntnisse über rechtsextreme/neonazistische Aktivitäten<br />
in Jugendeinrichtungen vor. Hinsichtlich der Einstellungen von Jugendlichen zeigen<br />
allerdings Erfahrungsberichte der Jugendämter und der Landesjugendämter, dass die Zahl<br />
der Jugendlichen, die latent rechts orientiert sind oder mit rechten Ideologiefragmenten experimentieren,<br />
eher anwachsend ist. Folgende Phänomene werden für diese Gruppen<br />
Jugendlicher beschrieben:<br />
Sie erproben radikale Sprüche gegen andere ethnische Gruppen, zur Rechtfertigung<br />
des Nationalsozialismus, und andere rassistische und sexistische Aussagen;<br />
es wird mit Zeichen und Symbolen des Nationalsozialismus und der rechten Szene<br />
experimentiert;<br />
es gibt bei ihnen großes Interesse an rechtsextremer Musik und an Internetseiten<br />
mit rechtsextremen Inhalten;<br />
bei manchen Jugendlichen kommt es in der Zeit der Berufssuche zu ausländerfeindlichen<br />
Vorurteilen;<br />
Konflikte unter ethnischen Gruppierungen und Cliquen nehmen zu;<br />
es kommt zu allgemein-diffusen fremdenfeindlichen Äußerungen.<br />
5.2 Wo sieht die <strong>Landesregierung</strong> regionale Schwerpunkte rechtsextremer Jugendszenen<br />
im Land?<br />
Unter Jugendszenen im Sinne der Fragestellung werden solche Szenen verstanden, die sich<br />
zumindest ganz überwiegend aus Jugendlichen, d. h. aus Personen unter 18 Jahren, zusammensetzen.<br />
Der Verfassungsschutz besitzt hinsichtlich 16 bis 18jähriger nur sehr<br />
eingeschränkt die Befugnis zur Erfassung personenbezogener Daten, hinsichtlich unter<br />
16jähriger Personen besteht eine solche Befugnis überhaupt nicht (siehe diesbezüglich z. B.<br />
die Ausführungen zu Frage 1.1.3). Zudem setzt der Verfassungsschutz nur volljährige V-<br />
Leute ein, so dass detaillierte Einblicke in das Innenleben solcher Jugendszenen seitens des<br />
Verfassungsschutzes in aller Regel nicht bestehen. Bei zahlreichen solcher diffusen, teilweise<br />
nur schwach "anpolitisierten", Jugendszenen liegen auch die<br />
Beobachtungsvoraussetzungen des § 3 VSG nicht vor. Dies gilt insbesondere dann, wenn<br />
jedwede Organisationsstrukturen fehlen und politische Aktivitäten mit Außenwirkung weder<br />
intendiert sind noch erfolgen. Beim Verfassungsschutz liegen deshalb keine Übersichten über<br />
"rechtsextreme Jugendszenen" vor, präzise Angaben über regionale Schwerpunkte<br />
"rechtsextremer Jugendszenen" können daher nicht abgegeben werden.<br />
Nach grober Einschätzung gibt es "Jugendszenen" im weiteren Umfeld der in den Ausführungen<br />
zu Frage 1.2) genannten Kameradschaften und der dort ebenfalls genannten diffusen<br />
skin-orientierten Szenen. Gelegentlich kommt es bei Kameradschaften und den genannten<br />
diffusen Szenen sogar zu Vermischungen mit Jugendszenen. Generell lässt sich sagen,<br />
dass in fast allen großstädtischen und vielen kleinstädtischen Regionen Cliquen Jugendlicher<br />
existieren, deren diffuse Feindbilder teilweise denen rechtsextremistischer Provenienz<br />
entsprechen (s. hierzu auch die Ausführungen zu Frage 1.1.3 zu "Jugendszenen").<br />
Bei der Polizei werden solche "Jugendszenen" im Rahmen von strafverfolgender und gefahrenabwehrender<br />
Tätigkeiten bekannt. Eine zentrale Erfassung solcher auf lokaler und<br />
regionaler Ebene vorliegende Erkenntnisse im Hinblick auf rechtsextremistische Tendenzen<br />
erfolgt nicht, so dass auch aus dem Polizeibereich keine präzisen Schwerpunktbenennungen<br />
möglich sind.<br />
Auch im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit<br />
erfolgt keine zentrale Erfassung und Bewertung solcher "rechtsextremistischer<br />
Jugendszenen".