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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 62<br />

gewaltbereit einzuschätzende Personen aus verschiedenen Parteien und Organisationen -<br />

wie der NPD - sowie Personen ohne organisatorische Anbindung. Aus Rechtsgründen ist jedoch<br />

eine namentliche Auflistung dieser Personen im Rahmen der Beantwortung einer auch<br />

für die Öffentlichkeit bestimmten "Großen Anfrage" nicht möglich.<br />

"Wehrsportgruppen" im Sinne eines planmäßigen und gezielten Einübens von Waffengebrauch<br />

und der Ausbildung an Waffen sind der <strong>Landesregierung</strong> in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

nicht bekannt. Bei einer Neonazigruppierung ist jedoch auffällig, dass in ihr häufiger Geländespiele<br />

und militärähnliches Exerzieren wie "Antreten" erfolgen. Hierbei handelt es sich um<br />

die Neonaziszene im Rhein-Sieg-Kreis, die auch Anhänger in den angrenzenden Gebieten<br />

von Rheinland-Pfalz hat (siehe hierzu auch den Verfassungsschutzbericht 1999, S. 101, und<br />

den Verfassungsschutzbericht 2000). Bisher konnte allerdings bei dieser Neonazigruppierung<br />

keine erhöhte Militanz im Vergleich mit den übrigen Neonazigruppierungen in<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> festgestellt werden.<br />

1.11.2 Wie viele Personen sind in diesen Gruppierungen aktiv, organisiert oder gehören<br />

zum Kreis der potenziell ansprechbaren Personen im Umfeld?<br />

Eine Beantwortung dieser Frage entfällt, da sich aus den Ausführungen zur Frage 1.11.1 ergibt,<br />

dass der <strong>Landesregierung</strong> keine Wehrsportgruppen bekannt sind. Die bei der<br />

Beantwortung der Frage 1.11.1 genannte Neonazigruppierung besteht aus einem Kern von<br />

15 bis 20 Personen, die nach einer groben Schätzung weitere 20 bis 30 Personen im Umfeld<br />

ansprechen kann.<br />

1.11.3 Wie viele Personen verfügen nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden über<br />

welche Waffen und wie viele davon sind legal im Besitz von Waffenbesitzkarten oder<br />

Waffenscheinen?<br />

Den Erlaubnisbehörden ist lediglich der legale Waffenbestand für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong> bekannt, über den illegalen Waffenbestand liegen keine hinreichend präzisen Angaben<br />

vor.<br />

Waffenrechtliche Erlaubnisse erhält nur derjenige, der ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz<br />

von Waffen glaubhaft machen kann und zuverlässig ist. Die einzelnen Tatbestände des Negativkatalogs<br />

ergeben sich aus § 5 des Waffengesetzes. Die Erlaubnisbehörde prüft die<br />

Zuverlässigkeit, indem sie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholt<br />

und sich nach schwebenden Verfahren erkundigt.<br />

1.12 Rolle und Aktivitäten von Altnazis<br />

1.12.1 Welche Rolle in der rechtsextremistischen Szene in <strong>NRW</strong> spielen Altnazis wie<br />

etwa der bekannte Solinger Bauunternehmer Kissel oder der Alt-Neonazi Röder und<br />

andere?<br />

Die Verfassungsschutzbehörde des Landes <strong>NRW</strong> ist gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den<br />

Verfassungsschutz in <strong>NRW</strong> (VSG) nur berechtigt, Verhaltensweisen von Einzelpersonen, d.<br />

h. von Personen, die weder in eine Organisation eingebunden noch für eine Organisation tätig<br />

sind, zu beobachten, wenn die Verhaltensweisen auf Anwendung von Gewalt gerichtet<br />

oder aufgrund ihrer Wirkungsweise geeignet sind, ein Schutzgut der freiheitlichen demokratischen<br />

Grundordnung (aufgeführt in § 3 Abs. 4 VSG) erheblich zu beschädigen. Diese<br />

Voraussetzungen sind bei nicht an Organisationen angebundenen Alt-Nazis, d. h. Personen,<br />

die aufgrund ihres Lebensalters NS-Organisationen angehörten oder dort Funktionen innehatten<br />

und sich bis heute nicht von dieser Ideologie gelöst haben, in der Regel nicht<br />

gegeben. Daher ist eine Erfassung durch die Verfassungsschutzbehörde nicht zulässig. Hinsichtlich<br />

des ausdrücklich genannten Bauunternehmers Günter Kissel aus Solingen wird auf<br />

die Kleine Anfrage 2326 des ehemaligen MdL Appel und auf die Antwort der <strong>Landesregierung</strong><br />

vom 21.02.1994 - Drucksache 11/6749 - verwiesen. Kissel ist auch als Spender für<br />

rechtsextremistische Parteien bekannt geworden.<br />

Der in der Frage auf Bezug genommene Manfred Röder ist Gründer (1971) der neonazistischen<br />

"Deutschen Bürgerinitiative" (DBI). Diese umfasst heute nur noch wenige Personen<br />

und hat in <strong>NRW</strong> in jüngerer Vergangenheit keine größere Aktivitäten entfaltet. Manfred Rö-

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