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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 136<br />

8 Kommunale Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus<br />

8.1 Welche Mittel wurden seit 1993 für die Kommunen in <strong>NRW</strong> zur Bekämpfung<br />

des Rechtsextremismus und Förderung der Toleranz jährlich (z.B. „Eine Mark<br />

gegen Rechts pro Einwohnerin und Einwohner“) zur Verfügung gestellt?<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> hat im Jahre 1993 in einem Sonderprogramm 17.509.866 DM aus Mitteln<br />

des Gemeindefinanzierungsgesetzes „zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens<br />

der deutschen und ausländischen Bürgerinnen und Bürger“ bereitgestellt. Jede Stadt oder<br />

Gemeinde des Landes erhielt einen Betrag in Höhe von 1,00 DM je Einwohner. Die Kommunen<br />

waren mit der Bereitstellung der Mittel gebeten worden, über ihre Projekte und<br />

Maßnahmen zu berichten.<br />

Im Jahr 2000 wurde im Rahmen des Aktionsprogramms der <strong>Landesregierung</strong> gegen den<br />

Rechtsextremismus ein weiteres gezieltes Förderprogramm für die Kommunen des Landes<br />

initiiert. Mit einem gemeinsamen Mittelzuweisungserlass des Innenministeriums und des Finanzministeriums<br />

vom 20.09.2000 stellte die <strong>Landesregierung</strong> den Kommunen insgesamt<br />

21.139.320 DM im Rahmen des Förderprogramms „Kommunen gegen Rechtsextremismus“<br />

zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden des Landes erhielten pauschal 1,00 DM je Einwohner<br />

und die Kreise einen Festbetrag von jeweils 100.000 DM.<br />

Die Zuweisungen sind zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kommunen gegen<br />

Rechtsextremismus einzusetzen. Dafür geeignete Initiativen, Projekte und Maßnahmen sollen<br />

durch das Förderprogramm des Landes unterstützt und initiiert werden. Über das<br />

organisatorische Verfahren, insbesondere über die Aufteilung der Mittel, entscheiden die<br />

Städte, Gemeinden und Kreise im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich.<br />

In der Mittelzuweisung wurden folgende Projekte oder Maßnahmen beispielhaft genannt:<br />

• Förderung von Maßnahmen und Projekten, die der Information über Gewalt und<br />

Rechtsextremismus und dessen Folgen dienen.<br />

• Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, die geeignet sind, Respekt vor kulturellen<br />

Traditionen Anderer und Toleranz zu fördern.<br />

• Förderung des Engagements und der Zivilcourage von Bürgerinnen und Bürgern<br />

und von Vereinigungen, Vereinen, Verbänden gegen den Rechtsextremismus, insbesondere<br />

durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen.<br />

8.2 Wie und wo wurden nach Informationen der <strong>Landesregierung</strong> die Mittel eingesetzt?<br />

Mit dem Förderprogramm zum friedlichen Zusammenleben der deutschen und ausländischen<br />

Bürgerinnen und Bürger aus 1993 wurde erstmals der Weg einer sog. pauschalierten<br />

Bewilligung beschritten. Bei der Bewilligung der Mittel wurde auf den Verwendungszweck<br />

hingewiesen und um eine Berichterstattung über die Verwendung der Gelder gebeten.<br />

Viele Städte und Gemeinden, aber auch Initiativen haben über ihre Aktivitäten berichtet. Diese<br />

Berichte sind ausgewertet worden. Die Auswertung ist im Jahre 1994 veröffentlicht und<br />

auch dem Landtag zugeleitet worden (Drs. 11/2883).<br />

Aus dieser Auswertung ergeben sich folgende Aktivitäten:<br />

Aktionswochen, Konzerte etc., Förderung von Begegnungsstätten, Sportfreizeiten; Sprachkurse,<br />

Filmprojekte, Literaturbeschaffung für Bibliotheken; Runde Tische, Info-Broschüren,<br />

Plakataktionen, Seminare; internationaler Jugendaustausch, Zuschüsse für Klassenfahrten,<br />

Schul- und Kindergartenprojekte; Jugendbetreuung, Flüchtlingsbetreuung.<br />

Bei dem Förderprogramm „Kommunen gegen Rechtsextremismus“ vom September 2000<br />

wurde als zeitlicher Rahmen für die Verwendung und den Einsatz der Gelder der Zeitraum<br />

bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2001 bestimmt. Bis dahin nicht im Rahmen der bestehenden<br />

Zweckbindung verausgabte Mittel sind an das Land zurückzuzahlen. Der Zeitrahmen<br />

berücksichtigt die verfahrensmäßigen Voraussetzungen für die Förderentscheidungen der

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