Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 178<br />
pen (Personen, die aus politischen bzw. religiösen Gründen verfolgt wurden, Zwangsarbeiter,<br />
Zwangssterilisierte, Homosexuelle, Fahnenflüchtige, "Wehrkraftzersetzer", von durch<br />
Militärgerichten zum Tode verurteilten Personen). Von den insgesamt gestellten Beihilfeanträgen<br />
wurden 3.765 Anträge positiv entschieden (davon 99 Anträge mit einer laufenden<br />
monatlichen Beihilfe), 1.220 Anträge mussten abgelehnt werden, weil entweder die nach den<br />
Härterichtlinien <strong>NRW</strong> maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wurde, die Wohnsitzvoraussetzungen<br />
nicht erfüllt waren oder aber die Betroffenen bereits anderweitig<br />
Entschädigungsleistungen erhalten haben. In insgesamt 133 Fällen ist es aufgrund von Antragsrücknahmen<br />
bzw. Tod der Antragsteller nicht mehr zu einer Entscheidung gekommen.<br />
1.088 Anträge konnten noch nicht abschließend bearbeitet und entschieden werden, da zuvor<br />
die Entscheidungen über die vorrangig geltend zu machenden Ansprüche nach<br />
Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsregelungen des Bundes abzuwarten sind.<br />
Die Statistik macht deutlich, dass es mit der Einrichtung des Härtefonds gelungen ist, Opfergruppen<br />
zu erreichen, die im Rahmen gesetzlicher Entschädigungsverfahren in der<br />
Vergangenheit keine oder nur geringfügige Leistungen erhalten konnten.<br />
Die Erweiterung des im Rahmen des Härtefonds <strong>NRW</strong> antragsberechtigten Personenkreises<br />
ist entbehrlich, da die Härterichtlinien <strong>NRW</strong> von Anfang an allen Personengruppen, die von<br />
NS-Unrechtsmaßnahmen betroffen waren, ein Antragsrecht eingeräumt haben. Dabei wurde<br />
bei der Gründung des Fonds bewusst auf die Aufzählung bestimmter Opfergruppen verzichtet,<br />
um auch den sogenannten "vergessenen" Opfern, die im öffentlichen Bewusstsein keine<br />
oder kaum eine Rolle spielen, ein Antragsrecht einzuräumen.<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> beabsichtigt, die Härterichtlinien <strong>NRW</strong> im Jahr 2001 zu novellieren und<br />
das Verfahren zu erleichtern. So soll u. a. auf einen Stichtag bei der Wohnsitzvoraussetzung<br />
verzichtet werden. Außerdem sollen Überschreitungsbeträge bei der Einkommensberechnung<br />
bei laufenden monatlichen Beihilfen eingeführt werden.<br />
12.3 Welchen Stellenwert nimmt die Gedenkstättenarbeit in <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong> ein, in welcher Höhe wurden jährlich in den Haushalten 1995 bis<br />
2000 Mittel bereitgestellt, um wie viele Gedenkstätten und Projekte zu fördern<br />
und wie beurteilt die <strong>Landesregierung</strong> den Effekt dieser Arbeit?<br />
Die Erinnerungskultur und die Gedenkstätten im Land sind in den 90er Jahren in erheblichem<br />
Umfang aus den Mitteln der Städtebau- und der Kulturförderung unterstützt worden.<br />
Beispielsweise wurde der Umbau der Reste der Alten Synagoge in Wuppertal zur Begegnungs-,<br />
Mahn- und Gedenkstätte mit ca. 4 Mio. DM gefördert.<br />
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich 1995 im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet,<br />
die Gedenkstätten des Landes durch die Landeszentrale für politische Bildung „flankierend<br />
zu unterstützen“, vor allem durch die Förderung von pädagogischen Modellprojekten. Die<br />
<strong>Landesregierung</strong> hat daraufhin die Gedenkstättenförderung in ihr Arbeitsprogramm (1995-<br />
2000) aufgenommen (Projekt 340). Der Landtag <strong>NRW</strong> hat 1998 auf Antrag der Regierungsfraktionen<br />
hierzu den Antrag: „Gegen das Vergessen – die Landespolitik unterstützt die<br />
Arbeit der Gedenkstätten in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>“ (Drucksache 12/3134) erörtert und beschlossen.<br />
Mit den für die Gedenkstättenarbeit vorgesehenen Mittel bei der Landeszentrale<br />
für politische Bildung soll die Vielfalt der in örtlicher Trägerschaft betriebenen Gedenkstättenarbeit<br />
gestärkt und deren Koordination gefördert werden. Die <strong>Landesregierung</strong> hat hierzu<br />
seit 1996 Mittel im Haushalt bereitgestellt:<br />
Bereitgestellte Mittel Projekte Geförderte Gedenkstätten *)<br />
1996 90.000 2 2<br />
1997 90.000 5 3<br />
1998 240.000 20 9<br />
1999 240.000 15 7