Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 87<br />
2 Repressive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in <strong>NRW</strong><br />
2.1 Fremdenfeindliche Aktivitäten - Welche fremdenfeindlichen Aktivitäten (Überfälle,<br />
Anschläge usw.) sind der <strong>Landesregierung</strong> im Zeitraum seit 1991 bis<br />
August 2000 bekannt geworden (mit der Bitte um eine genaue Auflistung der<br />
Straftaten je Jahr)?<br />
Dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt sind für den genannten Zeitraum die in der<br />
nachstehenden Tabelle aufgelisteten fremdenfeindlichen Straftaten gemeldet worden.<br />
Straftaten 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />
Gewalttaten *) 185 283 329 157 109 79 86 56 77 128<br />
Bedrohungen / Nötigungen<br />
159 276 552 180 95 70 56 38 33 28<br />
Verstöße gegen §§<br />
86, 86 a StGB<br />
Sachbe-<br />
schädigung<br />
Andere Delikte, z.B.<br />
Beleidigung, Volksverhetzung<br />
0 329 462 182 104 87 110 199 198 247<br />
188 414 246 94 46 31 34 21 18 21<br />
196 405 734 404 300 284 366 358 241 355<br />
Gesamt 728 1707 2323 1017 654 551 652 672 567 779<br />
*) Zu den Gewaltdelikten gehören Tötungsdelikte (einschließlich Versuche), Brand- und<br />
Sprengstoffdelikte, Körperverletzungsdelikte, Landfriedensbruchsdelikte<br />
2.2 Täterstatistik<br />
2.2.1 Wie viele Tatverdächtige wurden wegen fremdenfeindlicher und rechtsextremistischer<br />
Aktivitäten im Zeitraum Januar 1991 bis August 2000 festgenommen? Wie viele<br />
Ermittlungsverfahren wurden wegen rechtsextremistischer Aktivitäten im Zeitraum<br />
Januar 1991 bis August 2000 eingeleitet und bzw. mit einer Verurteilung abgeschlossen<br />
(bitte nach Straftaten aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden die<br />
Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten im Zeitraum Januar<br />
1991 bis August 2000 eingestellt?<br />
Die nordrhein-westfälische Justiz erfasst ebenso wie alle anderen Landesjustizverwaltungen<br />
seit 1992 für das Land Straftaten mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem und antisemitischem<br />
Hintergrund und meldet diese an das Bundesministerium der Justiz. Dort wird<br />
eine bundesweite Übersicht erstellt und den Ländern übersandt. Die Erfassung einschlägiger<br />
Delikte erfolgt dabei auf Bitten des Bundesministeriums der Justiz und in Absprache mit den<br />
Landesjustizverwaltungen nach einem bundesweit einheitlichen Erhebungsmuster. Vorgesehen<br />
ist eine Aufschlüsselung der Anzahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren lediglich nach<br />
Deliktsgruppen, nicht aber nach einzelnen Straftatbeständen. Erfasst wird daneben der Ausgang<br />
der Verfahren und die Anzahl der Haftbefehle, wobei allerdings nicht nach<br />
Straftatbeständen differenziert wird. Eine Nacherhebung mit dem Ziel, zur vollständigen Beantwortung<br />
der Fragen 2.2.1 den Zeitraum seit 1991 zu erfassen oder eine Aufschlüsselung<br />
nach den jeweils einschlägigen Strafnormen zu ermöglichen, ist aufgrund des Zeitablaufs<br />
und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nicht mehr möglich. Soweit an sonstige Freiheitsentziehungen<br />
(durch vorläufige Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen) wegen<br />
rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Aktivitäten zu denken ist, werden diese bei<br />
den Polizeibehörden nicht gesondert erfasst. Recherchen können darüber hinaus trotz erheblichen<br />
Arbeitsaufwandes, auch wegen datenschutzrechtlicher Löschungsfristen, nicht<br />
mehr zu einer lückenlosen Zusammenstellung führen.