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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 87<br />

2 Repressive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus in <strong>NRW</strong><br />

2.1 Fremdenfeindliche Aktivitäten - Welche fremdenfeindlichen Aktivitäten (Überfälle,<br />

Anschläge usw.) sind der <strong>Landesregierung</strong> im Zeitraum seit 1991 bis<br />

August 2000 bekannt geworden (mit der Bitte um eine genaue Auflistung der<br />

Straftaten je Jahr)?<br />

Dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt sind für den genannten Zeitraum die in der<br />

nachstehenden Tabelle aufgelisteten fremdenfeindlichen Straftaten gemeldet worden.<br />

Straftaten 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Gewalttaten *) 185 283 329 157 109 79 86 56 77 128<br />

Bedrohungen / Nötigungen<br />

159 276 552 180 95 70 56 38 33 28<br />

Verstöße gegen §§<br />

86, 86 a StGB<br />

Sachbe-<br />

schädigung<br />

Andere Delikte, z.B.<br />

Beleidigung, Volksverhetzung<br />

0 329 462 182 104 87 110 199 198 247<br />

188 414 246 94 46 31 34 21 18 21<br />

196 405 734 404 300 284 366 358 241 355<br />

Gesamt 728 1707 2323 1017 654 551 652 672 567 779<br />

*) Zu den Gewaltdelikten gehören Tötungsdelikte (einschließlich Versuche), Brand- und<br />

Sprengstoffdelikte, Körperverletzungsdelikte, Landfriedensbruchsdelikte<br />

2.2 Täterstatistik<br />

2.2.1 Wie viele Tatverdächtige wurden wegen fremdenfeindlicher und rechtsextremistischer<br />

Aktivitäten im Zeitraum Januar 1991 bis August 2000 festgenommen? Wie viele<br />

Ermittlungsverfahren wurden wegen rechtsextremistischer Aktivitäten im Zeitraum<br />

Januar 1991 bis August 2000 eingeleitet und bzw. mit einer Verurteilung abgeschlossen<br />

(bitte nach Straftaten aufschlüsseln)? In wie vielen Fällen wurden die<br />

Ermittlungsverfahren wegen rechtsextremistischer Aktivitäten im Zeitraum Januar<br />

1991 bis August 2000 eingestellt?<br />

Die nordrhein-westfälische Justiz erfasst ebenso wie alle anderen Landesjustizverwaltungen<br />

seit 1992 für das Land Straftaten mit rechtsextremistischem, fremdenfeindlichem und antisemitischem<br />

Hintergrund und meldet diese an das Bundesministerium der Justiz. Dort wird<br />

eine bundesweite Übersicht erstellt und den Ländern übersandt. Die Erfassung einschlägiger<br />

Delikte erfolgt dabei auf Bitten des Bundesministeriums der Justiz und in Absprache mit den<br />

Landesjustizverwaltungen nach einem bundesweit einheitlichen Erhebungsmuster. Vorgesehen<br />

ist eine Aufschlüsselung der Anzahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren lediglich nach<br />

Deliktsgruppen, nicht aber nach einzelnen Straftatbeständen. Erfasst wird daneben der Ausgang<br />

der Verfahren und die Anzahl der Haftbefehle, wobei allerdings nicht nach<br />

Straftatbeständen differenziert wird. Eine Nacherhebung mit dem Ziel, zur vollständigen Beantwortung<br />

der Fragen 2.2.1 den Zeitraum seit 1991 zu erfassen oder eine Aufschlüsselung<br />

nach den jeweils einschlägigen Strafnormen zu ermöglichen, ist aufgrund des Zeitablaufs<br />

und des damit verbundenen Arbeitsaufwandes nicht mehr möglich. Soweit an sonstige Freiheitsentziehungen<br />

(durch vorläufige Festnahmen oder Ingewahrsamnahmen) wegen<br />

rechtsextremistischer oder fremdenfeindlicher Aktivitäten zu denken ist, werden diese bei<br />

den Polizeibehörden nicht gesondert erfasst. Recherchen können darüber hinaus trotz erheblichen<br />

Arbeitsaufwandes, auch wegen datenschutzrechtlicher Löschungsfristen, nicht<br />

mehr zu einer lückenlosen Zusammenstellung führen.

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