03.12.2012 Aufrufe

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 113<br />

Die Beobachtung der Aktivitäten von Einzelpersonen an Universitäten und Fachhochschulen<br />

unterliegt in aller Regel ebenfalls nicht der Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes. Insoweit<br />

wird auf die Bestimmung des § 3 Abs. 3 VSG verwiesen, nach der die<br />

Handlungsweisen von Einzelpersonen nur bei Gewaltbezug oder bei erheblicher Gefährdung<br />

der im Verfassungsschutzgesetz (§3 Abs. 1) genannten Schutzgüter zulässig ist. Eine detailliertere<br />

Beantwortung dieser Frage ist daher nicht möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!