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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 81<br />

Eindeutiger bestimmt und damit zahlenmäßig in groben Zügen erfasst werden können die<br />

Personen der Skinhead-Szene, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten (u. a.<br />

Verwenden von NS-Symbolik, Volksverhetzung, Gewalttaten gegen ausländische Mitbürger)<br />

auffällig wurden, in neonazistischen "Kameradschaften" eine Gruppenzugehörigkeit fanden<br />

bzw. als Mitglieder und Mobilisierungspotential für rechtsextremistische Organisationen - wie<br />

für die NPD - bekannt wurden.<br />

Der Umstand, dass sich rechtsextremistisch orientierte Skinheads mitunter auch in Neonaziund<br />

gelegentlich auch in NPD-Kreisen (andere rechtsextremistische Organisationen spielen<br />

kaum eine Rolle) bewegen, erschwert in vielen Fällen eine Zuordnung. Diese Überschneidungen<br />

- verschiedentlich bewegen sich Personen in allen 3 Bereichen (Skinhead-, Neonazi-<br />

Szene und NPD) gleichermaßen - machen eine eindeutige Zuordnung gelegentlich sogar<br />

unmöglich. Die in den jährlichen Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik "Mitglieder in<br />

extremistischen Organisationen" genannten "Doppelmitgliedschaften" betreffen nicht zuletzt<br />

den Skinheadbereich mit seinen Überschneidungen hinsichtlich der Neonazi-Szene und partiell<br />

auch der NPD. Zudem ist es kein seltener Fall, dass eine Person zunächst primär der<br />

Skinhead-Szene zuzurechnen ist, sich im Laufe seiner Entwicklung später dann vorrangig<br />

als Neonazi oder sogar NPD-Mitglied darstellt. Die hier genannte Zahl von 550 bezieht sich<br />

auf solche Personen, die primär als rechtsextremistische Skinheads anzusehen sind, was<br />

gelegentliche Kontakte zu Neonazikreisen oder der NPD nicht ausschließt. Auch sind hierunter<br />

nicht Personen erfasst, die (mittlerweile) primär als Neonazi oder NPD-Mitglied<br />

anzusehen sind, gleichwohl aber noch über enge Kontakte zur Skinhead-Szene verfügen<br />

und sich gelegentlich noch in ihr bewegen. Zudem sind bei der Zahl von 550 nicht die Personen<br />

enthalten, die sich gleichermaßen und regelmäßig in verschiedenen Bereichen bewegen<br />

und bei denen daher eine eindeutige Zuordnung nicht erfolgen kann. Rechnet man diese<br />

Personengruppe hinzu, ist von einer Zahl von ungefähr 700 Personen auszugehen. Zudem<br />

muss bei rechtsextremistischen Skinheads auch noch eine gewisse Dunkelziffer bisher nicht<br />

Polizei oder Verfassungsschutz bekannt gewordenen Personen angenommen werden. Auch<br />

unterliegt die Skinhead-Szene großen Fluktuationen, was die Benennung einer präzisen Zahl<br />

weiter erschwert.<br />

Zur Unschärfe, eine bestimmte Personenzahl nennen zu können, trägt auch der Umstand<br />

bei, dass Skinheads, die in der Öffentlichkeit szenetypisch auftreten, nicht unbedingt dem<br />

rechtsextremistischen Potential zugeordnet werden können, anderseits durchaus Skins diesem<br />

Potential zugeordnet werden müssen, ohne dass sie als Skinheads augenscheinlich<br />

erkennbar sind.<br />

All die genannten Faktoren machen deutlich, dass die hier genannte Zahlen von 550 bzw.<br />

700 nur als grobe Schätzung anzusehen ist, die mit zahlreichen Unsicherheitsfaktoren behaftet<br />

ist.<br />

1.17.2 Welche Straftaten aus ihrem Umkreis wurden von 1991 bis August 2000 bekannt?<br />

Für den Zeitraum von 1991 bis 1997 kann das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt<br />

keine Aussage treffen, da eine entsprechend detaillierte Erfassung vor 1998 nicht erfolgt ist.<br />

In der Zeit vom 01.01.1998 bis zum 31.12.2000 wurden dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt<br />

insgesamt 136 Straftaten gemeldet, bei denen Skinheads als Tatverdächtige<br />

ermittelt werden konnten. Dabei handelte es sich um ein Tötungsdelikt, 4 Landfriedensbrüche,<br />

25 Körperverletzungen, 6 Sachbeschädigungen, 60 Delikte gemäß § 86 StGB<br />

(Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86 a StGB<br />

(Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), 234 Volksverhetzungen<br />

und 6 sonstige Straftaten.<br />

1.17.3 Sind Verbindungen zu den "Hammerskins" oder den "Blood & Honour"-<br />

Skinheads bekannt? Gibt oder gab es diese Gruppierungen auch in <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong>?<br />

Die "Hammer-Skins" sind eine Strömung innerhalb der rechtsextremistischen Skinhead-<br />

Szene. Ziel dieser 1986 in Dallas/Texas gegründeten – sich selbst als elitär verstehenden –

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