Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 81<br />
Eindeutiger bestimmt und damit zahlenmäßig in groben Zügen erfasst werden können die<br />
Personen der Skinhead-Szene, die durch rechtsextremistisch motivierte Straftaten (u. a.<br />
Verwenden von NS-Symbolik, Volksverhetzung, Gewalttaten gegen ausländische Mitbürger)<br />
auffällig wurden, in neonazistischen "Kameradschaften" eine Gruppenzugehörigkeit fanden<br />
bzw. als Mitglieder und Mobilisierungspotential für rechtsextremistische Organisationen - wie<br />
für die NPD - bekannt wurden.<br />
Der Umstand, dass sich rechtsextremistisch orientierte Skinheads mitunter auch in Neonaziund<br />
gelegentlich auch in NPD-Kreisen (andere rechtsextremistische Organisationen spielen<br />
kaum eine Rolle) bewegen, erschwert in vielen Fällen eine Zuordnung. Diese Überschneidungen<br />
- verschiedentlich bewegen sich Personen in allen 3 Bereichen (Skinhead-, Neonazi-<br />
Szene und NPD) gleichermaßen - machen eine eindeutige Zuordnung gelegentlich sogar<br />
unmöglich. Die in den jährlichen Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik "Mitglieder in<br />
extremistischen Organisationen" genannten "Doppelmitgliedschaften" betreffen nicht zuletzt<br />
den Skinheadbereich mit seinen Überschneidungen hinsichtlich der Neonazi-Szene und partiell<br />
auch der NPD. Zudem ist es kein seltener Fall, dass eine Person zunächst primär der<br />
Skinhead-Szene zuzurechnen ist, sich im Laufe seiner Entwicklung später dann vorrangig<br />
als Neonazi oder sogar NPD-Mitglied darstellt. Die hier genannte Zahl von 550 bezieht sich<br />
auf solche Personen, die primär als rechtsextremistische Skinheads anzusehen sind, was<br />
gelegentliche Kontakte zu Neonazikreisen oder der NPD nicht ausschließt. Auch sind hierunter<br />
nicht Personen erfasst, die (mittlerweile) primär als Neonazi oder NPD-Mitglied<br />
anzusehen sind, gleichwohl aber noch über enge Kontakte zur Skinhead-Szene verfügen<br />
und sich gelegentlich noch in ihr bewegen. Zudem sind bei der Zahl von 550 nicht die Personen<br />
enthalten, die sich gleichermaßen und regelmäßig in verschiedenen Bereichen bewegen<br />
und bei denen daher eine eindeutige Zuordnung nicht erfolgen kann. Rechnet man diese<br />
Personengruppe hinzu, ist von einer Zahl von ungefähr 700 Personen auszugehen. Zudem<br />
muss bei rechtsextremistischen Skinheads auch noch eine gewisse Dunkelziffer bisher nicht<br />
Polizei oder Verfassungsschutz bekannt gewordenen Personen angenommen werden. Auch<br />
unterliegt die Skinhead-Szene großen Fluktuationen, was die Benennung einer präzisen Zahl<br />
weiter erschwert.<br />
Zur Unschärfe, eine bestimmte Personenzahl nennen zu können, trägt auch der Umstand<br />
bei, dass Skinheads, die in der Öffentlichkeit szenetypisch auftreten, nicht unbedingt dem<br />
rechtsextremistischen Potential zugeordnet werden können, anderseits durchaus Skins diesem<br />
Potential zugeordnet werden müssen, ohne dass sie als Skinheads augenscheinlich<br />
erkennbar sind.<br />
All die genannten Faktoren machen deutlich, dass die hier genannte Zahlen von 550 bzw.<br />
700 nur als grobe Schätzung anzusehen ist, die mit zahlreichen Unsicherheitsfaktoren behaftet<br />
ist.<br />
1.17.2 Welche Straftaten aus ihrem Umkreis wurden von 1991 bis August 2000 bekannt?<br />
Für den Zeitraum von 1991 bis 1997 kann das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt<br />
keine Aussage treffen, da eine entsprechend detaillierte Erfassung vor 1998 nicht erfolgt ist.<br />
In der Zeit vom 01.01.1998 bis zum 31.12.2000 wurden dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt<br />
insgesamt 136 Straftaten gemeldet, bei denen Skinheads als Tatverdächtige<br />
ermittelt werden konnten. Dabei handelte es sich um ein Tötungsdelikt, 4 Landfriedensbrüche,<br />
25 Körperverletzungen, 6 Sachbeschädigungen, 60 Delikte gemäß § 86 StGB<br />
(Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) und § 86 a StGB<br />
(Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), 234 Volksverhetzungen<br />
und 6 sonstige Straftaten.<br />
1.17.3 Sind Verbindungen zu den "Hammerskins" oder den "Blood & Honour"-<br />
Skinheads bekannt? Gibt oder gab es diese Gruppierungen auch in <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong>?<br />
Die "Hammer-Skins" sind eine Strömung innerhalb der rechtsextremistischen Skinhead-<br />
Szene. Ziel dieser 1986 in Dallas/Texas gegründeten – sich selbst als elitär verstehenden –