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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 15<br />

die Unterstützung einer extremistischen Bestrebung bestehen und dies durch Anwendung<br />

von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. Einzelpersonen<br />

selbst dürfen nur erfasst werden, wenn ihre Aktivitäten auf Anwendung von Gewalt oder entsprechende<br />

Vorbereitungshandlungen gerichtet sind und es sich um Bestrebungen gegen<br />

die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt (§ 3 Abs. 1, Nr. 1, 3 und 4 VSG NW).<br />

Diese Voraussetzungen sind bei 16 bis 18jährigen Personen im Bereich des Rechtsextremismus<br />

häufig nicht gegeben.<br />

So hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz nur etwas mehr als 50 Personen dieser<br />

Altersgruppe aus dem Bereich Rechtsextremismus erfasst, die zum größten Teil der<br />

gewaltgeneigten, rechtsextremistisch orientierten Skinhead-Szene zuzurechnen sind. Von<br />

einer gewissen Dunkelziffer hinsichtlich 16 bis 18jähriger Personen ist daher insbesondere<br />

im Bereich der Skinhead-Szene, vereinzelt auch der Neonazi-Szene sowie der NPD/JN auszugehen.<br />

Gerade bei der NPD konnte in den letzten beiden Jahren ein verstärkter Zustrom<br />

sehr junger Leute - mitunter aus der Altersgruppe der 16 bis 18jährigen - beobachtet werden.<br />

Andere Bereiche außer den der genannten Skinhead- und Neonazi-Szene sowie der NPD<br />

spielen bei dieser Altersgruppe keine ins Gewicht fallende Rolle.<br />

Aber auch unter Einbeziehung dieser unbekannten Dunkelziffer dürfte sich der Anteil der 16<br />

bis 25jährigen Personen im organisierten Rechtsextremismus gegenüber der Altersgruppe<br />

der 18 bis 25jährigen nicht drastisch steigern. Er dürfte auch unter Einbeziehung der Dunkelziffer<br />

bei ca. 15 % bzw. knapp darüber liegen.<br />

Hinsichtlich der unter 16jährigen Personen liegen keine Zahlen vor, da vom Verfassungsschutz,<br />

aus dessen Beobachtungen die o. g. Zahlen stammen, unter 16jährige in keinem Fall<br />

erfasst werden dürfen. Insoweit kann nur die allgemeine Beobachtung wiedergegeben werden,<br />

dass das Einstiegsalter gerade in der Skinhead-Szene immer weiter abnimmt und<br />

immer jüngere Menschen - teilweise noch Kinder - als sog. "Babyskins" in die Szene hereinrutschen.<br />

Zudem ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche rechtsextremistisch "angehauchte"<br />

Jugendszenen ohne feste Strukturen und klare politische Ausrichtung nicht den gesetzlichen<br />

Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen, so dass<br />

keine Zahlen verfügbar sind. Dies gilt auch dann, wenn in diesen Cliquen und Jugendszenen<br />

zum Teil dumpfe Vorurteile herrschen, die zumindest partiell rechtsextremistisch geprägten<br />

Feindbildern entsprechen.<br />

Hinzuweisen ist zudem darauf, dass der Anteil junger Menschen unter 26 Jahren bei den<br />

verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen einschließlich des Bereichs der Neonazi-Szene<br />

und der rechtsextremistisch orientierten Skinhead-Szene sehr unterschiedlich ist.<br />

Die unterschiedlichen Altersstrukturen finden in der Antwort zu Frage 1.1.4 Berücksichtigung.<br />

Anhaltspunkte für den Grad der Einbindung junger Menschen zwischen 16 und 25 bzw. unter<br />

16 Jahren in rechtsextremistische Organisation geben auch die Ausführungen des Landeskriminalamts<br />

<strong>NRW</strong> hinsichtlich der Tatverdächtigen in diesen Personengruppen:<br />

Danach sind seit dem 01.01.1998 dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt insgesamt<br />

284 männliche und 34 weibliche Tatverdächtige, die erkennbar einer<br />

rechtsextremistischen Organisation angehören, gemeldet worden. Davon gehören 220<br />

männliche und 30 weibliche Personen der Altersgruppe der unter 25-jährigen sowie 14<br />

männliche und 3 weibliche Personen der Altersgruppe der unter 16-jährigen an.<br />

Der Anteil der Frauen im organisierten Rechtsextremismus inklusive des Neonazi- und Skinhead-Bereichs<br />

dürfte bei ca. 14 % liegen. Auch hier gibt es wie bei der Altersstruktur<br />

Differenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus, doch sind hier die<br />

Differenzen bei Weitem nicht so gravierend wie bei der Altersstruktur. Näheres hinsichtlich<br />

des Frauenanteils in den unterschiedlichen Organisationen und Bereichen ist der Antwort zu<br />

1.14.2 zu entnehmen.

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