Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 15<br />
die Unterstützung einer extremistischen Bestrebung bestehen und dies durch Anwendung<br />
von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen verfolgt wird. Einzelpersonen<br />
selbst dürfen nur erfasst werden, wenn ihre Aktivitäten auf Anwendung von Gewalt oder entsprechende<br />
Vorbereitungshandlungen gerichtet sind und es sich um Bestrebungen gegen<br />
die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt (§ 3 Abs. 1, Nr. 1, 3 und 4 VSG NW).<br />
Diese Voraussetzungen sind bei 16 bis 18jährigen Personen im Bereich des Rechtsextremismus<br />
häufig nicht gegeben.<br />
So hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz nur etwas mehr als 50 Personen dieser<br />
Altersgruppe aus dem Bereich Rechtsextremismus erfasst, die zum größten Teil der<br />
gewaltgeneigten, rechtsextremistisch orientierten Skinhead-Szene zuzurechnen sind. Von<br />
einer gewissen Dunkelziffer hinsichtlich 16 bis 18jähriger Personen ist daher insbesondere<br />
im Bereich der Skinhead-Szene, vereinzelt auch der Neonazi-Szene sowie der NPD/JN auszugehen.<br />
Gerade bei der NPD konnte in den letzten beiden Jahren ein verstärkter Zustrom<br />
sehr junger Leute - mitunter aus der Altersgruppe der 16 bis 18jährigen - beobachtet werden.<br />
Andere Bereiche außer den der genannten Skinhead- und Neonazi-Szene sowie der NPD<br />
spielen bei dieser Altersgruppe keine ins Gewicht fallende Rolle.<br />
Aber auch unter Einbeziehung dieser unbekannten Dunkelziffer dürfte sich der Anteil der 16<br />
bis 25jährigen Personen im organisierten Rechtsextremismus gegenüber der Altersgruppe<br />
der 18 bis 25jährigen nicht drastisch steigern. Er dürfte auch unter Einbeziehung der Dunkelziffer<br />
bei ca. 15 % bzw. knapp darüber liegen.<br />
Hinsichtlich der unter 16jährigen Personen liegen keine Zahlen vor, da vom Verfassungsschutz,<br />
aus dessen Beobachtungen die o. g. Zahlen stammen, unter 16jährige in keinem Fall<br />
erfasst werden dürfen. Insoweit kann nur die allgemeine Beobachtung wiedergegeben werden,<br />
dass das Einstiegsalter gerade in der Skinhead-Szene immer weiter abnimmt und<br />
immer jüngere Menschen - teilweise noch Kinder - als sog. "Babyskins" in die Szene hereinrutschen.<br />
Zudem ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche rechtsextremistisch "angehauchte"<br />
Jugendszenen ohne feste Strukturen und klare politische Ausrichtung nicht den gesetzlichen<br />
Voraussetzungen für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegen, so dass<br />
keine Zahlen verfügbar sind. Dies gilt auch dann, wenn in diesen Cliquen und Jugendszenen<br />
zum Teil dumpfe Vorurteile herrschen, die zumindest partiell rechtsextremistisch geprägten<br />
Feindbildern entsprechen.<br />
Hinzuweisen ist zudem darauf, dass der Anteil junger Menschen unter 26 Jahren bei den<br />
verschiedenen rechtsextremistischen Organisationen einschließlich des Bereichs der Neonazi-Szene<br />
und der rechtsextremistisch orientierten Skinhead-Szene sehr unterschiedlich ist.<br />
Die unterschiedlichen Altersstrukturen finden in der Antwort zu Frage 1.1.4 Berücksichtigung.<br />
Anhaltspunkte für den Grad der Einbindung junger Menschen zwischen 16 und 25 bzw. unter<br />
16 Jahren in rechtsextremistische Organisation geben auch die Ausführungen des Landeskriminalamts<br />
<strong>NRW</strong> hinsichtlich der Tatverdächtigen in diesen Personengruppen:<br />
Danach sind seit dem 01.01.1998 dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt insgesamt<br />
284 männliche und 34 weibliche Tatverdächtige, die erkennbar einer<br />
rechtsextremistischen Organisation angehören, gemeldet worden. Davon gehören 220<br />
männliche und 30 weibliche Personen der Altersgruppe der unter 25-jährigen sowie 14<br />
männliche und 3 weibliche Personen der Altersgruppe der unter 16-jährigen an.<br />
Der Anteil der Frauen im organisierten Rechtsextremismus inklusive des Neonazi- und Skinhead-Bereichs<br />
dürfte bei ca. 14 % liegen. Auch hier gibt es wie bei der Altersstruktur<br />
Differenzen zwischen den einzelnen Bereichen des Rechtsextremismus, doch sind hier die<br />
Differenzen bei Weitem nicht so gravierend wie bei der Altersstruktur. Näheres hinsichtlich<br />
des Frauenanteils in den unterschiedlichen Organisationen und Bereichen ist der Antwort zu<br />
1.14.2 zu entnehmen.