Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 167<br />
10.16 Welche Spielräume kann das Land <strong>NRW</strong> dabei von sich aus nutzen?<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> verfolgt das Ziel, die Migrantinnen und Migranten in <strong>NRW</strong> über ihre<br />
Einbürgerungsmöglichkeiten offensiv zu informieren. Dafür wird seit dem 01.02.97 das Projekt<br />
"Aktionsbüro Einbürgerung" (ABE) beim Paritätischen <strong>NRW</strong> in Bochum vom MASQT<br />
gefördert.<br />
Das Aktionsbüro erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:<br />
• Umfassende Information der Migrantenbevölkerung über das Einbürgerungsrecht<br />
und das Einbürgerungsverfahren, auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.,<br />
• Unterstützung der Einbürgerungsaktivitäten örtlicher Organisationen und Einrichtungen,<br />
• Erstellung und Verbreitung von mehrsprachigen Informationsmaterialien zum Thema<br />
Einbürgerung,<br />
• Einzelberatung und Hilfestellung in Einbürgerungsfragen.<br />
Infolge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kommt der Arbeit des "Aktionsbüros Einbürgerung"<br />
eine erhöhte Bedeutung zu. Die zahlreichen Änderungen machen es erforderlich,<br />
die Migrantenbevölkerung durch eine gezielte Informationsarbeit in die Lage zu versetzen,<br />
die jeweils richtige Entscheidung für sich zu treffen.<br />
Das Landeszentrum für Zuwanderung <strong>NRW</strong> hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesetzesreform<br />
eine umfangreiche Aktion zur Information und Motivation der Betroffenen gestartet.<br />
Dazu gehört u.a. die Herausgabe einer Broschüre, die über die neue Rechtslage und insbesondere<br />
über die nachträgliche Einbürgerung von ausländischen Kindern unter 10 Jahren<br />
informiert. Der Text ist in insgesamt 7 Sprachen im Internetangebot des Landeszentrums<br />
einsehbar.<br />
Die vom Land geförderte Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen<br />
(LAGA <strong>NRW</strong>) und ihre Mitglieder betreiben ebenfalls seit Anfang des Jahres in vielen<br />
Städten und Gemeinden Aufklärungsarbeit zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht. Auch deren<br />
Einsatz hat sicherlich dazu beigetragen, dass in den Kommunen die<br />
Einbürgerungsgebühren für das zweite und weitere Kind einer Familie gesenkt wurden. Darüber<br />
hinaus hat die LAGA gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband hierzu ein<br />
Informationsblatt und ein Plakat herausgegeben. Das Landeszentrum für Zuwanderung und<br />
die LAGA werden ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen. Für die praktische, verwaltungsmäßige<br />
Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im ersten Jahr nach dessen Inkrafttreten<br />
war der Entwurf der Bundesregierung für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift maßgeblich,<br />
die in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> als vorläufige Regelung für verbindlich erklärt worden ist. Nunmehr<br />
gilt die mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />
zum Staatsangehörigkeitsrecht. Diese seit dem 1. Februar d. J. in Kraft befindliche bundesweit<br />
maßgebliche Regelung gibt den Ländern die Möglichkeit, bei der Gesetzesanwendung<br />
in einigen Punkten unterschiedlich verfahren zu können. <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> wird hierbei<br />
alle vorhandenen Spielräume zugunsten der Ausländerinnen und Ausländer nutzen, die an<br />
einer Einbürgerung interessiert sind, und damit an seiner bisherigen, einbürgerungsfreundlichen<br />
Verwaltungspraxis festhalten.<br />
Im Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften werden die staatsbürgerschaftsrechtlichen<br />
Belange im gerade verabschiedeten und Mitte des Jahres 2001 in Kraft<br />
tretenden Lebenspartnerschaftsgesetz in Artikel 3, § 1, bundeseinheitlich durch eine Gleichstellung<br />
mit Ehegatten geregelt. Erfahrungen hierzu, auch zu etwaigen Spielräumen des<br />
Landes <strong>NRW</strong>, liegen demgemäß für den Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />
noch nicht vor.