03.12.2012 Aufrufe

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 167<br />

10.16 Welche Spielräume kann das Land <strong>NRW</strong> dabei von sich aus nutzen?<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> verfolgt das Ziel, die Migrantinnen und Migranten in <strong>NRW</strong> über ihre<br />

Einbürgerungsmöglichkeiten offensiv zu informieren. Dafür wird seit dem 01.02.97 das Projekt<br />

"Aktionsbüro Einbürgerung" (ABE) beim Paritätischen <strong>NRW</strong> in Bochum vom MASQT<br />

gefördert.<br />

Das Aktionsbüro erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:<br />

• Umfassende Information der Migrantenbevölkerung über das Einbürgerungsrecht<br />

und das Einbürgerungsverfahren, auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.,<br />

• Unterstützung der Einbürgerungsaktivitäten örtlicher Organisationen und Einrichtungen,<br />

• Erstellung und Verbreitung von mehrsprachigen Informationsmaterialien zum Thema<br />

Einbürgerung,<br />

• Einzelberatung und Hilfestellung in Einbürgerungsfragen.<br />

Infolge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts kommt der Arbeit des "Aktionsbüros Einbürgerung"<br />

eine erhöhte Bedeutung zu. Die zahlreichen Änderungen machen es erforderlich,<br />

die Migrantenbevölkerung durch eine gezielte Informationsarbeit in die Lage zu versetzen,<br />

die jeweils richtige Entscheidung für sich zu treffen.<br />

Das Landeszentrum für Zuwanderung <strong>NRW</strong> hat unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesetzesreform<br />

eine umfangreiche Aktion zur Information und Motivation der Betroffenen gestartet.<br />

Dazu gehört u.a. die Herausgabe einer Broschüre, die über die neue Rechtslage und insbesondere<br />

über die nachträgliche Einbürgerung von ausländischen Kindern unter 10 Jahren<br />

informiert. Der Text ist in insgesamt 7 Sprachen im Internetangebot des Landeszentrums<br />

einsehbar.<br />

Die vom Land geförderte Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen<br />

(LAGA <strong>NRW</strong>) und ihre Mitglieder betreiben ebenfalls seit Anfang des Jahres in vielen<br />

Städten und Gemeinden Aufklärungsarbeit zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht. Auch deren<br />

Einsatz hat sicherlich dazu beigetragen, dass in den Kommunen die<br />

Einbürgerungsgebühren für das zweite und weitere Kind einer Familie gesenkt wurden. Darüber<br />

hinaus hat die LAGA gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband hierzu ein<br />

Informationsblatt und ein Plakat herausgegeben. Das Landeszentrum für Zuwanderung und<br />

die LAGA werden ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen. Für die praktische, verwaltungsmäßige<br />

Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts im ersten Jahr nach dessen Inkrafttreten<br />

war der Entwurf der Bundesregierung für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift maßgeblich,<br />

die in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> als vorläufige Regelung für verbindlich erklärt worden ist. Nunmehr<br />

gilt die mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

zum Staatsangehörigkeitsrecht. Diese seit dem 1. Februar d. J. in Kraft befindliche bundesweit<br />

maßgebliche Regelung gibt den Ländern die Möglichkeit, bei der Gesetzesanwendung<br />

in einigen Punkten unterschiedlich verfahren zu können. <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> wird hierbei<br />

alle vorhandenen Spielräume zugunsten der Ausländerinnen und Ausländer nutzen, die an<br />

einer Einbürgerung interessiert sind, und damit an seiner bisherigen, einbürgerungsfreundlichen<br />

Verwaltungspraxis festhalten.<br />

Im Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften werden die staatsbürgerschaftsrechtlichen<br />

Belange im gerade verabschiedeten und Mitte des Jahres 2001 in Kraft<br />

tretenden Lebenspartnerschaftsgesetz in Artikel 3, § 1, bundeseinheitlich durch eine Gleichstellung<br />

mit Ehegatten geregelt. Erfahrungen hierzu, auch zu etwaigen Spielräumen des<br />

Landes <strong>NRW</strong>, liegen demgemäß für den Bereich der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften<br />

noch nicht vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!