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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 98<br />

Rechtsextremismus in seiner Bedeutung für die Tätigkeit der Justiz untersucht. Dabei ging<br />

es neben fachspezifischen Themen, wie etwa den Bedingungen und der Sinnhaftigkeit von<br />

Parteiverboten oder der Problematik rechtsextremistischen Gedankenguts im Internet, auch<br />

um die Entstehungsgründe von Fremdenfeindlichkeit und pädagogische Möglichkeiten der<br />

Einwirkungen insbesondere auf jugendliche Straftäter aus dem rechtsextremen Spektrum.<br />

Auch in der Ausbildung der Beamtenanwärter/innen erfolgt an der Justizvollzugsschule <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

eine intensive Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in<br />

Deutschland sowie mit rechtsextremistischen Strömungen in der Gesellschaft auf der Grundlage<br />

von aktuellen Vorfällen.<br />

Allen Angehörigen des Justizministeriums ist darüber hinaus der Gemeinsame Aufruf gegen<br />

Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus der Arbeitgeber von Bund,<br />

Ländern und Gemeinden sowie der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vom<br />

25.10.2000 zugeleitet worden; in diesem Aufruf wird an alle Beschäftigten im öffentlichen<br />

Dienst appelliert, ihre Initiativen unter dem Dach des "Bündnisses für Demokratie und Toleranz<br />

– gegen Extremismus und Gewalt" einzubringen.<br />

Schließlich ist auf den Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe der <strong>Landesregierung</strong> zum<br />

Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus zu verweisen, der auch den nachgeordneten<br />

Behörden zur Kenntnis gebracht wurde.<br />

Außerdem haben Gerichte und Behörden ihrerseits entsprechende Zeichen (z. B. Veranstaltungen,<br />

Aufrufe) gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus gesetzt.<br />

Zur Frage nach Maßnahmen der <strong>Landesregierung</strong> gegen sexistische Übergriffe wird auf das<br />

Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigungsschutzgesetz)<br />

hingewiesen. Dieses wurde den Beschäftigten bekanntgegeben und in<br />

der Praxis umgesetzt. Auch gibt es entsprechende Fortbildungsangebote zum Umgang mit<br />

dem Problem "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz".<br />

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der modellhaft vom Ministerium für Arbeit und<br />

Soziales, Qualifikation und Technologie geförderten Antidiskriminierungsprojekte (s. Antwort<br />

zu Frage 10.2) sind in einem auf sechs Monate begrenzten Zeitraum insgesamt 167 Fälle erfasst<br />

und ausgewertet worden, in denen Ausländerinnen und Ausländer bzw. Angehörige<br />

ethnischer Minderheiten Hilfe und Unterstützung nachfragten, weil sie sich diskriminiert fühlten.<br />

Insgesamt sechzig dieser Fälle waren dem Bereich "Behörden und öffentliche<br />

Einrichtungen" zuzuordnen. Die Registrierung und Dokumentation der gemeldeten Diskriminierungsfälle<br />

stützte sich im Wesentlichen auf die Informationen, die durch die Betroffenen<br />

im Rahmen der Einzelfallberatung zugetragen wurden. Die erfassten Fälle spiegeln insofern<br />

nur die Erfahrungen im Rahmen des Modellprojekts wider und sind nicht repräsentativ. Auch<br />

lassen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung nicht ohne Weiteres Rückschlüsse<br />

auf minderheiten- oder fremdenfeindliche Ursachen der gemeldeten Fälle zu. Sie sind aber<br />

ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Übergang zwischen Problemen in der interkulturellen<br />

Kommunikation und fremdenfeindlichem Handeln im Erleben der Betroffenen häufig fließend<br />

ist. Vor diesem Hintergrund ist es in mehreren Modellprojekten zu Kooperationen mit unterschiedlichen<br />

Behörden gekommen, die die Konfliktlösung bzw. -vermeidung durch<br />

interkulturelle Qualifizierung der Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zum Ziel hatten.<br />

2.6.2 Wie bewertet die <strong>Landesregierung</strong> vor dem Hintergrund von Diskriminierungen<br />

auch durch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes die Einrichtung einer Beschwerdestelle,<br />

an die sich die Bürgerinnen und Bürger in solchen Fällen direkt wenden<br />

können?<br />

Soweit es sich um Vorfälle innerhalb der öffentlichen Verwaltung handelt, können Betroffene<br />

in derartigen Fällen die (Haupt-)Personalräte oder Vorgesetzte ansprechen. Darüber hinaus<br />

besteht eine Vielzahl von Stellen (z.B. Ausländerbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte),<br />

die auch von Personen außerhalb der Verwaltung angesprochen werden können.<br />

Die bisherigen Ergebnisse der modellhaft geförderten Antidiskriminierungsprojekte (s. Antwort<br />

zu Fragen 2.6.1 und 10.2) zeigen, dass das Phänomen "Diskriminierung" ernst zu

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