Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 11<br />
Vorbemerkung<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> teilt die in der Großen Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/DIE<br />
GRÜNEN zum Ausdruck kommende Besorgnis über die Entwicklung des Rechtsextremismus<br />
in Deutschland und somit auch in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>. Der Anstieg der<br />
rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straf- und Gewalttaten im abgelaufenen Jahr<br />
2000 in Deutschland zeigt, dass kein Anlass besteht, in den Anstrengungen zur Bekämpfung<br />
des Rechtsextremismus nachzulassen.<br />
Eine gesetzliche Definition des Begriffs Rechtsextremismus existiert nicht, ebensowenig eine<br />
in der soziologischen oder politologischen Wissenschaft anerkannte Definition. Hinzu kommt,<br />
dass der Rechtsextremismus kein einheitliches, ideologisch geschlossenes Phänomen ist,<br />
sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Strömungen, ideologischer Ausrichtungen und Organisationen<br />
umfasst.<br />
Nach Ansicht der <strong>Landesregierung</strong> ist eine Bestrebung extremistisch, wenn sie sich gegen<br />
die wesentlichen Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richtet, wie sie<br />
das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen konkretisiert hat. Wesentliches<br />
Element des Rechtsextremismus ist dabei die Ablehnung des Gleichheitsgrundsatzes und<br />
die Ablehnung der dem Grundgesetz zugrundeliegenden Vorstellung von der Gleichwertigkeit<br />
aller Menschen sowie der Unantastbarkeit der Menschenwürde.<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> hat in der Vergangenheit und auch jüngst mit der Verabschiedung des<br />
Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Rechtsextremismus deutlich gemacht, welch hohen<br />
Stellenwert sie der Bekämpfung des Rechtsextremismus beimisst. Sie unterstützt im Rahmen<br />
ihrer Möglichkeit alle Vorhaben, die diesem Anliegen dienlich sind. Dies gilt auch<br />
hinsichtlich des inzwischen eingeleiteten Verbotsverfahrens bezüglich der NPD. Die NPD als<br />
aggressivste der rechtsextremistisch geprägten Parteien fördert zumindest ein Klima, in dem<br />
Straf- und Gewalttaten gedeihen können. Einer Partei, die in besonders aggressiver Weise<br />
aktiv und beharrlich fremdenfeindliche, rassistische und gegen Minderheiten gerichtete Ressentiments<br />
fördert, sollte der legale Rahmen für ihre gegen die freiheitliche demokratische<br />
Grundordnung und die Menschenrechte gerichteten Aktivitäten entzogen werden. Die <strong>Landesregierung</strong><br />
ist sich dabei darüber im Klaren, dass ein Verbot der NPD nur ein Mosaikstein<br />
bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus sein kann. Erforderlich ist Nachhaltigkeit der<br />
Bekämpfung des Rechtsextremismus, das heißt ein langer Atem. Rechtsextremistische<br />
Einstellungs- und Orientierungsmuster reichen weit über den Bereich des organisierten<br />
Rechtsextremismus hinaus. Sie verschwinden nicht von heute auf morgen. Bei der Bekämpfung<br />
ist deshalb die gesamte Gesellschaft gefordert.<br />
Die Bekämpfung von Erscheinungsformen des Rechtsextremismus durch Polizei und Justiz,<br />
durch Anwendung der Strafgesetze und des Polizei- und Ordnungsrechts in allen seinen<br />
Ausprägungen ist nur der erste Schritt, um der Zunahme des Rechtsextremismus entgegenzutreten.<br />
Wichtiger ist die präventive Tätigkeit durch Aufklärung und gesellschaftliche<br />
Ausgrenzung der extremistischen Positionen. Hier sind nicht nur die Politiker aller demokratischen<br />
Parteien und alle gesellschaftlichen Institutionen gefordert, sondern auch jeder<br />
Einzelne in seinem familiären, beruflichen und sozialen Umfeld ist dazu aufgerufen, für die<br />
im Grundgesetz verankerten Grundprinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats<br />
und für die Grundrechte einzutreten. Menschenverachtende Vorurteile, Rassismus, Fremdenhass,<br />
Antisemitismus und Gewalt gegen Andersdenkende dürfen in dieser Gesellschaft<br />
keine Chance haben.<br />
Bekämpfung des Rechtsextremismus bedeutet nicht nur Polizei und Justiz. Bekämpfung des<br />
Rechtsextremismus heißt auch Aufklärung der Öffentlichkeit über Ziele und Methoden der<br />
Rechtsextremisten durch den Verfassungsschutz und alle anderen Behörden.<br />
Aufgeklärte und gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind der beste Schutz gegen rechtsextremistische<br />
Strömungen in der Gesellschaft. Die <strong>Landesregierung</strong> will mit der<br />
Beantwortung der Großen Anfrage einen weiteren Baustein zur Information und Aufklärung<br />
der Bürgerinnen und Bürger über den Rechtsextremismus leisten.