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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 99<br />

nehmen ist. Im Zuge der Umsetzung des Artikels 13 des Amsterdamer Vertrages (Antidiskriminierungsklausel)<br />

und der "EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der<br />

Rasse oder ethnischen Herkunft", ist die Bundesregierung bis zum Juli 2003 zur Schaffung<br />

entsprechender nationaler Regelungen aufgefordert. Dabei sollen die Möglichkeiten der oder<br />

des Diskriminierten, sich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen, geregelt werden. Überdies<br />

ist in diesem Zusammenhang auch die Frage der Einrichtung von Anlaufstellen und<br />

Hilfsmaßnahmen zu klären.<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> wird im Zuge der Auswertung der Erkenntnisse aus dem Modellprojekt<br />

gegen Diskriminierung auch zur Frage der Einrichtung von Beschwerdestellen für Diskriminierungsopfer<br />

Stellung beziehen.<br />

2.7 Strafverschärfende Konsequenzen - Wie bewertet angesichts der historischen<br />

Entwicklung und der gesellschaftlichen Einstellung zum<br />

Rechtsextremismus die <strong>Landesregierung</strong> Forderungen nach Strafverschärfungen<br />

und Sondergesetzen gegen rechtsextremistische Gewalttäter?<br />

Wie bewertet angesichts der historischen Entwicklung und der gesellschaftlichen Einstellung<br />

zum Rechtsextremismus die <strong>Landesregierung</strong> Forderungen nach Strafverschärfungen und<br />

Sondergesetzen gegen rechtsextremistische Gewalttäter?<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> ist der Auffassung, dass rechtsextremistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch<br />

motivierte Straftaten, insbesondere Gewalttaten, möglichst zeitnah mit einer<br />

schuldangemessenen Sanktion geahndet werden müssen. Nur so kann Strafe auch präventive<br />

Wirkung entfalten.<br />

Für eine konsequente Strafverfolgung rechtsextremistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch<br />

motivierter Straftäter reicht das geltende Straf- und Strafverfahrensrecht grundsätzlich<br />

aus.<br />

Über die angemessene Strafe entscheiden die Gerichte aufgrund der Umstände des Einzelfalls<br />

in richterlicher Unabhängigkeit. Der <strong>Landesregierung</strong> liegen keine Anhaltspunkte dafür<br />

vor, dass die gegen rechtsextremistisch, fremdenfeindlich oder antisemitisch motivierte Straftäter<br />

gerichtlich verhängten Strafen zu milde sind, weil die zur Verfügung stehenden<br />

gesetzlichen Strafrahmen des Jugend- und Erwachsenenstrafrechts nicht ausreichend seien.<br />

Dies gilt sowohl für die Bestrafung von Erwachsenen als auch von Heranwachsenden und<br />

Jugendlichen.<br />

Das geltende Jugendgerichtsgesetz enthält mit seinem abgestuften Katalog von Erziehungsmaßnahmen,<br />

Zuchtmitteln und Jugendstrafe eine breite Palette möglicher<br />

Rechtsfolgen, die in der Praxis konsequent angewendet werden. Die Palette schließt auch<br />

die Möglichkeit harter Bestrafungen für schwere und intensive Tatbegehung ein. Vor diesem<br />

Hintergrund hat die <strong>Landesregierung</strong> die in jüngster Zeit im Bundesrat vorgelegten Initiativen<br />

eingehend geprüft, deren Gegenstand unter anderem die Einführung härterer Strafen und<br />

insbesondere Verschärfungen des Jugendstrafrechts sind. Gleiches gilt auch für Überlegungen,<br />

mit den Mitteln des zivilrechtlichen Schadensersatzes und des Zivilprozessrechts gegen<br />

Extremismus vorzugehen. Dabei haben sich bisher keine überzeugenden Gründe für eine<br />

Unterstützung der Forderungen nach Verschärfung gesetzlicher Vorschriften ergeben. Diese<br />

Forderungen wären im Übrigen mit zum Teil weitreichenden systemwidrigen Eingriffen in die<br />

bestehende Rechtslage verbunden. Das geltende Strafrecht reicht - jedenfalls grundsätzlich -<br />

aus, rechtsextremistischen Straftaten wirksam und effizient zu begegnen.<br />

Des ungeachtet wird die <strong>Landesregierung</strong> der rechtspolitischen Diskussion in diesem Bereich<br />

ihr besonderes Augenmerk widmen und sich auch künftig einer eingehenden Prüfung<br />

weiterer Vorschläge nicht verschließen. Sollten sich ergänzende Regelungen anbieten oder<br />

Strafbarkeitslücken zeigen, wird die <strong>Landesregierung</strong> auch selbst gesetzesinitiativ werden.<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> wird daneben weiterhin alle Möglichkeiten nutzen, die polizeilichen und<br />

staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in den Fällen rechtsextremistisch, fremdenfeindlich<br />

oder antisemitisch motivierter Straftaten noch effektiver zu gestalten, weiter zu intensivieren<br />

und zu beschleunigen. Dazu gehört vor allem die konsequente und offensive Nutzung des

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