Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 132<br />
7.9 Liegen der <strong>Landesregierung</strong> Erkenntnisse darüber vor, wie sich Schulen<br />
mit der Geschichte ehemaliger jüdischer Gemeinden vor Ort beschäftigen?<br />
Eine Befassung mit diesem Thema erfolgte vor allem in Projekten, im Rahmen des normalen<br />
Unterrichts und in Arbeitsgemeinschaften. Dabei hat sich gezeigt, dass das Aufsuchen von<br />
Spuren (ehemaliger) jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am Wohnort ('Spurensuchen')<br />
sowie die direkte Begegnung mit Zeitzeugen deutliche Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten<br />
bieten. In den Besuchsprogrammen, die inzwischen von vielen Städten und Gemeinden für<br />
im Ausland lebende Überlebende des Holocaust organisiert werden, gehört der Besuch in<br />
Schulen und das Gespräch mit Schülerinnen und Schülern oft zum festen Bestandteil. Auch<br />
im Zusammenhang mit dem Projekt '50 Jahre Israel' sind derartige Spurensuchen durchgeführt<br />
worden; die Erfahrungsberichte wurden in einer Dokumentation publiziert. Darüber<br />
hinaus ist eine Wanderausstellung erstellt worden, die inzwischen in <strong>NRW</strong> vielfach gezeigt<br />
worden ist. Derzeit wird eine Präsentation in Israel vorbereitet.<br />
7.10 Wie viele Schulklassen oder Schülergruppen haben in den Jahren 1997,<br />
1998 und 1999 KZ-Gedenkstätten außerhalb von <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> besucht?<br />
Die einschlägigen Schulbücher der Fächer Geschichte und Politik bieten gutes Material, um<br />
den Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit und Rassismus<br />
sowie mit der NS-Geschichte zu ermöglichen. Darüber hinaus sind auch Lehrbücher<br />
anderer Fächer nutzbar (vgl. Vorbemerkung).<br />
Audio-visuelle Medien zum Thema werden von den Medienzentren und Bildstellen vorgehalten.<br />
Print-Materialien der Lehrerfortbildung zum Thema werden vom Landesinstitut für Schule<br />
und Weiterbildung in Soest bereitgehalten. Daneben gibt es über den Bildungsserver<br />
learn:line zahlreiche Hinweise auf weiterführendes Material, das allen Schulen zur Verfügung<br />
steht (http://www.learn-line.nrw.de/angebote/friedensfaehigkeit/rechts/r1100.htm).<br />
Aktuelle Materialien zur unterrichtlichen Behandlung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit<br />
sind im Internet abrufbar unter http://www.schule-fuer-toleranz.de.<br />
Die Landeszentrale für politische Bildung sowie die Bundeszentrale für politische Bildung<br />
halten umfangreiches Material für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit bereit.<br />
Darüber hinaus hat die Informations- und Dokumentationsstelle gegen Gewalt, Rechtsextremismus<br />
und Ausländerfeindlichkeit kürzlich eine Broschüre mit dem Titel „Vielfalt statt Einfalt<br />
– Antirassistische und interkulturelle Projekte in Schule und Jugendarbeit in <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong>“ im Auftrag des Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit erstellt.<br />
Zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema sind die Verfassungsschutzberichte des<br />
Landes <strong>NRW</strong> aus dem Internet abrufbar. Eine große Zahl von Veröffentlichungen privater<br />
Verlage sind in der letzten Zeit erschienen und für Lehrkräfte erreichbar.<br />
7.11 Welche Möglichkeiten haben Lehrerinnen und Lehrer, um außerhalb des<br />
Unterrichts auf individuelle Probleme von Schülerinnen und Schülern, die gefährdet<br />
sind, in die rechtsextreme Szene abzudriften, einzugehen?<br />
Die Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern ist in der Schule grundsätzlich ebenso<br />
wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht<br />
sich insbesondere auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten<br />
über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege<br />
einschließlich der Berufswahlorientierung. Darüber hinaus bezieht sie sich auf die Beratung<br />
von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und<br />
Verhaltensauffälligkeiten.<br />
In Schulen, in denen die Schulkonferenz besonderen Beratungsbedarf feststellt, kann die<br />
Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen<br />
oder –lehrer beauftragen. Pro angefangenen 200 Schülerinnen und Schüler kann für die<br />
Beratungslehrerinnen und –lehrer eine Anrechnungsstunde gewährt werden. Für Schulen mit