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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 132<br />

7.9 Liegen der <strong>Landesregierung</strong> Erkenntnisse darüber vor, wie sich Schulen<br />

mit der Geschichte ehemaliger jüdischer Gemeinden vor Ort beschäftigen?<br />

Eine Befassung mit diesem Thema erfolgte vor allem in Projekten, im Rahmen des normalen<br />

Unterrichts und in Arbeitsgemeinschaften. Dabei hat sich gezeigt, dass das Aufsuchen von<br />

Spuren (ehemaliger) jüdischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am Wohnort ('Spurensuchen')<br />

sowie die direkte Begegnung mit Zeitzeugen deutliche Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten<br />

bieten. In den Besuchsprogrammen, die inzwischen von vielen Städten und Gemeinden für<br />

im Ausland lebende Überlebende des Holocaust organisiert werden, gehört der Besuch in<br />

Schulen und das Gespräch mit Schülerinnen und Schülern oft zum festen Bestandteil. Auch<br />

im Zusammenhang mit dem Projekt '50 Jahre Israel' sind derartige Spurensuchen durchgeführt<br />

worden; die Erfahrungsberichte wurden in einer Dokumentation publiziert. Darüber<br />

hinaus ist eine Wanderausstellung erstellt worden, die inzwischen in <strong>NRW</strong> vielfach gezeigt<br />

worden ist. Derzeit wird eine Präsentation in Israel vorbereitet.<br />

7.10 Wie viele Schulklassen oder Schülergruppen haben in den Jahren 1997,<br />

1998 und 1999 KZ-Gedenkstätten außerhalb von <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> besucht?<br />

Die einschlägigen Schulbücher der Fächer Geschichte und Politik bieten gutes Material, um<br />

den Schülerinnen und Schülern die Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit und Rassismus<br />

sowie mit der NS-Geschichte zu ermöglichen. Darüber hinaus sind auch Lehrbücher<br />

anderer Fächer nutzbar (vgl. Vorbemerkung).<br />

Audio-visuelle Medien zum Thema werden von den Medienzentren und Bildstellen vorgehalten.<br />

Print-Materialien der Lehrerfortbildung zum Thema werden vom Landesinstitut für Schule<br />

und Weiterbildung in Soest bereitgehalten. Daneben gibt es über den Bildungsserver<br />

learn:line zahlreiche Hinweise auf weiterführendes Material, das allen Schulen zur Verfügung<br />

steht (http://www.learn-line.nrw.de/angebote/friedensfaehigkeit/rechts/r1100.htm).<br />

Aktuelle Materialien zur unterrichtlichen Behandlung von Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit<br />

sind im Internet abrufbar unter http://www.schule-fuer-toleranz.de.<br />

Die Landeszentrale für politische Bildung sowie die Bundeszentrale für politische Bildung<br />

halten umfangreiches Material für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit bereit.<br />

Darüber hinaus hat die Informations- und Dokumentationsstelle gegen Gewalt, Rechtsextremismus<br />

und Ausländerfeindlichkeit kürzlich eine Broschüre mit dem Titel „Vielfalt statt Einfalt<br />

– Antirassistische und interkulturelle Projekte in Schule und Jugendarbeit in <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong>“ im Auftrag des Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit erstellt.<br />

Zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema sind die Verfassungsschutzberichte des<br />

Landes <strong>NRW</strong> aus dem Internet abrufbar. Eine große Zahl von Veröffentlichungen privater<br />

Verlage sind in der letzten Zeit erschienen und für Lehrkräfte erreichbar.<br />

7.11 Welche Möglichkeiten haben Lehrerinnen und Lehrer, um außerhalb des<br />

Unterrichts auf individuelle Probleme von Schülerinnen und Schülern, die gefährdet<br />

sind, in die rechtsextreme Szene abzudriften, einzugehen?<br />

Die Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern ist in der Schule grundsätzlich ebenso<br />

wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer. Sie bezieht<br />

sich insbesondere auf die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie von Erziehungsberechtigten<br />

über Bildungsangebote, Schullaufbahnen und berufliche Bildungswege<br />

einschließlich der Berufswahlorientierung. Darüber hinaus bezieht sie sich auf die Beratung<br />

von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten bei Lernschwierigkeiten und<br />

Verhaltensauffälligkeiten.<br />

In Schulen, in denen die Schulkonferenz besonderen Beratungsbedarf feststellt, kann die<br />

Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrerkonferenz Beratungslehrerinnen<br />

oder –lehrer beauftragen. Pro angefangenen 200 Schülerinnen und Schüler kann für die<br />

Beratungslehrerinnen und –lehrer eine Anrechnungsstunde gewährt werden. Für Schulen mit

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