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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 139<br />

9.2 Welche Möglichkeiten sieht die <strong>Landesregierung</strong>, den Opfern rechtsextremer<br />

Straf- und Gewalttaten eine professionelle Gerichtsbegleitung (Anwälte,<br />

psychologische Betreuung) zur Seite zu stellen und würde die <strong>Landesregierung</strong><br />

dies unterstützen?<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> ist der Auffassung, dass Zeuginnen und Zeugen, die Opfer von Gewalt<br />

geworden sind, so zu unterstützen sind, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe im Strafverfahren<br />

ohne eine erneute Traumatisierung und ohne unnötige zusätzliche Belastungen nachkommen<br />

können.<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat Handlungskonzepte zum Umgang mit den Opfern gewalttätiger<br />

Auseinandersetzungen und sonst schutzbedürftigen Opfern entwickelt. Insbesondere sollen<br />

die Belastungen für schutzbedürftige Zeugen durch eine unterstützende Begleitung im Strafprozess<br />

gemindert werden. In praktischer Umsetzung des Opferschutzgedankens sind<br />

bereits Anfang 1997 Zeugenbetreuungsmaßnahmen beim Amts- und Landgericht Düsseldorf<br />

als Pilotprojekte initiiert worden. Der Abschlussbericht des von Prof. Dr. Dr. Frank Schneider,<br />

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wissenschaftlich begleiteten Forschungsvorhabens<br />

kommt zu dem Ergebnis, dass Zeugenbetreuung für Opfer von Gewalt, aber auch für kindliche<br />

und jugendliche Zeugen wichtig und notwendig sei. Es ist deshalb im Justizministerium<br />

ein "Fachkonzept Zeugenbetreuung" entwickelt worden, um Zeugenbetreuung nach und<br />

nach flächendeckend zu gewährleisten. Das Konzept, welches an den vier großen Landgerichten<br />

Bielefeld, Essen, Düsseldorf und Köln bereits umgesetzt wird, beinhaltet das Angebot<br />

einer psycho-sozialen Zeugenbetreuung durch besonders geschulte Fachkräfte. Diese qualifizierte<br />

Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen können Opfer von Gewalttaten und solche<br />

Opfer, die aufgrund anderer Lebensumstände, z. B. wegen ihres Alters oder besonderer<br />

Gebrechen, schutzbedürftig sind. Neben der Zeugenbetreuung i. e. Sinn wird ein sog. Zeugenservice<br />

eingerichtet, der vor allem bei organisatorischen Fragen helfen und Informationen<br />

zum Verfahrensablauf bei Gericht bereithalten kann. Diese Angebote der Justiz stehen auch<br />

Opfern rechtsextremistischer Gewalt zur Verfügung.<br />

Die Opfer rechtsextremistischer Gewalt haben darüber hinaus im Rahmen der bundesgesetzlichen<br />

Vorschriften Ansprüche auf anwaltliche Begleitung und Vertretung vor Gericht.<br />

Nach bisherigen Erkenntnissen reichen die getroffenen Maßnahmen aus, einen wirksamen<br />

Opferschutz - auch für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten - sicherzustellen. Sollten<br />

gleichwohl künftig Defizite auftreten, würde die <strong>Landesregierung</strong> Abhilfemaßnahmen unterstützen.<br />

9.3 Wie viele Opfer rechtsextremer Gewalttaten wurden in der Vergangenheit in<br />

Zeugenschutzprogramme aufgenommen?<br />

Für den Schutz gefährdeter Zeugen gelten die bundeseinheitlich vereinbarten Zeugenschutzrichtlinien.<br />

Diese sind in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> mit dem Gemeinsamen Runderlass des<br />

Innenministeriums, des Justizministeriums und des Finanzministeriums vom 16.5.1997<br />

(SMBl. <strong>NRW</strong> 20531) umgesetzt. Entsprechend dieser Erlasslage wurden in <strong>NRW</strong> bisher keine<br />

der Frage entsprechenden Personen in das Programm aufgenommen.<br />

9.4 Welche Präventionsprogramme zum Schutz potenzieller Opfer rechtsextremistischer<br />

Gewalt (z. B. antisemitischer, fremdenfeindlicher, gegen<br />

gleichgeschlechtlich orientierte Personen gerichtete Gewalt) wurden und werden<br />

in <strong>NRW</strong> durchgeführt?<br />

Zum Schutz potentieller Opfer rechtsextremistischer Gewalt wurden und werden in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />

zahlreiche Programme durchgeführt. Siehe hierzu auch die Antwort zu 2.3.3.<br />

Beispielhaft werden nachstehend Aktivitäten der Kreispolizeibehörden (Polizeipräsidien/ -PPund<br />

der zu Kreispolizeibehörden bestimmten Landräte -LR-) aufgeführt:<br />

Bezirksregierung Arnsberg:<br />

PP Hagen<br />

• „Gemeinsam gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit“, themenbezogene Bil-

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