Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 139<br />
9.2 Welche Möglichkeiten sieht die <strong>Landesregierung</strong>, den Opfern rechtsextremer<br />
Straf- und Gewalttaten eine professionelle Gerichtsbegleitung (Anwälte,<br />
psychologische Betreuung) zur Seite zu stellen und würde die <strong>Landesregierung</strong><br />
dies unterstützen?<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> ist der Auffassung, dass Zeuginnen und Zeugen, die Opfer von Gewalt<br />
geworden sind, so zu unterstützen sind, dass sie ihrer wichtigen Aufgabe im Strafverfahren<br />
ohne eine erneute Traumatisierung und ohne unnötige zusätzliche Belastungen nachkommen<br />
können.<br />
<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat Handlungskonzepte zum Umgang mit den Opfern gewalttätiger<br />
Auseinandersetzungen und sonst schutzbedürftigen Opfern entwickelt. Insbesondere sollen<br />
die Belastungen für schutzbedürftige Zeugen durch eine unterstützende Begleitung im Strafprozess<br />
gemindert werden. In praktischer Umsetzung des Opferschutzgedankens sind<br />
bereits Anfang 1997 Zeugenbetreuungsmaßnahmen beim Amts- und Landgericht Düsseldorf<br />
als Pilotprojekte initiiert worden. Der Abschlussbericht des von Prof. Dr. Dr. Frank Schneider,<br />
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wissenschaftlich begleiteten Forschungsvorhabens<br />
kommt zu dem Ergebnis, dass Zeugenbetreuung für Opfer von Gewalt, aber auch für kindliche<br />
und jugendliche Zeugen wichtig und notwendig sei. Es ist deshalb im Justizministerium<br />
ein "Fachkonzept Zeugenbetreuung" entwickelt worden, um Zeugenbetreuung nach und<br />
nach flächendeckend zu gewährleisten. Das Konzept, welches an den vier großen Landgerichten<br />
Bielefeld, Essen, Düsseldorf und Köln bereits umgesetzt wird, beinhaltet das Angebot<br />
einer psycho-sozialen Zeugenbetreuung durch besonders geschulte Fachkräfte. Diese qualifizierte<br />
Zeugenbetreuung in Anspruch nehmen können Opfer von Gewalttaten und solche<br />
Opfer, die aufgrund anderer Lebensumstände, z. B. wegen ihres Alters oder besonderer<br />
Gebrechen, schutzbedürftig sind. Neben der Zeugenbetreuung i. e. Sinn wird ein sog. Zeugenservice<br />
eingerichtet, der vor allem bei organisatorischen Fragen helfen und Informationen<br />
zum Verfahrensablauf bei Gericht bereithalten kann. Diese Angebote der Justiz stehen auch<br />
Opfern rechtsextremistischer Gewalt zur Verfügung.<br />
Die Opfer rechtsextremistischer Gewalt haben darüber hinaus im Rahmen der bundesgesetzlichen<br />
Vorschriften Ansprüche auf anwaltliche Begleitung und Vertretung vor Gericht.<br />
Nach bisherigen Erkenntnissen reichen die getroffenen Maßnahmen aus, einen wirksamen<br />
Opferschutz - auch für Opfer rechtsextremer Straf- und Gewalttaten - sicherzustellen. Sollten<br />
gleichwohl künftig Defizite auftreten, würde die <strong>Landesregierung</strong> Abhilfemaßnahmen unterstützen.<br />
9.3 Wie viele Opfer rechtsextremer Gewalttaten wurden in der Vergangenheit in<br />
Zeugenschutzprogramme aufgenommen?<br />
Für den Schutz gefährdeter Zeugen gelten die bundeseinheitlich vereinbarten Zeugenschutzrichtlinien.<br />
Diese sind in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> mit dem Gemeinsamen Runderlass des<br />
Innenministeriums, des Justizministeriums und des Finanzministeriums vom 16.5.1997<br />
(SMBl. <strong>NRW</strong> 20531) umgesetzt. Entsprechend dieser Erlasslage wurden in <strong>NRW</strong> bisher keine<br />
der Frage entsprechenden Personen in das Programm aufgenommen.<br />
9.4 Welche Präventionsprogramme zum Schutz potenzieller Opfer rechtsextremistischer<br />
Gewalt (z. B. antisemitischer, fremdenfeindlicher, gegen<br />
gleichgeschlechtlich orientierte Personen gerichtete Gewalt) wurden und werden<br />
in <strong>NRW</strong> durchgeführt?<br />
Zum Schutz potentieller Opfer rechtsextremistischer Gewalt wurden und werden in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
zahlreiche Programme durchgeführt. Siehe hierzu auch die Antwort zu 2.3.3.<br />
Beispielhaft werden nachstehend Aktivitäten der Kreispolizeibehörden (Polizeipräsidien/ -PPund<br />
der zu Kreispolizeibehörden bestimmten Landräte -LR-) aufgeführt:<br />
Bezirksregierung Arnsberg:<br />
PP Hagen<br />
• „Gemeinsam gegen Extremismus und Fremdenfeindlichkeit“, themenbezogene Bil-