Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 61<br />
1.10.3 Welche Maßnahmen haben <strong>Landesregierung</strong> und Vereine nach Bekanntwerden<br />
der Hintergründe des Geschehens in der Solinger Kampfsportschule und auf Grund<br />
der 1994 öffentlich gewordenen Zusammenhänge in der Kampfsportszene unternommen,<br />
um den Aktivitäten von Rechtsextremisten entgegenzuwirken?<br />
Die sog. Kampfsportszene ist vielfältig. Sie ist insbesondere dadurch geprägt, dass Aus- und<br />
Fortbildungsangebote in sehr unterschiedlichen Rechtsformen organisiert werden und dass<br />
mit diesem Begriff eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Sportarten, Techniken und 'Stilrichtungen'<br />
zusammengefasst werden. In Bezug auf mögliche Maßnahmen sind die rechtlichen<br />
und organisatorischen Unterschiede jedoch von grundlegender Bedeutung.<br />
Soweit es sich bei den Kampfsportschulen um kommerzielle Einrichtungen handelt, unterliegen<br />
sie den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften (z.B. Gewerberecht, Ordnungsrecht,<br />
Polizeirecht, Strafrecht), deren Einhaltung von den jeweils zuständigen Behörden überwacht<br />
wird. Der <strong>Landesregierung</strong> liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Voraussetzungen<br />
für ein Einschreiten staatlicher oder kommunaler Behörden gegen kommerzielle Kampfsportschulen<br />
auf den genannten Rechtsgebieten erfüllt waren und Maßnahmen zu ergreifen<br />
waren.<br />
Entsprechendes gilt für solche Organisationen, die Kampfsportarten auf nicht-kommerzieller<br />
Basis, aber außerhalb der Sportorganisationen (insbesondere des Judo-Verbandes <strong>NRW</strong><br />
und des Karate-Dachverbandes <strong>NRW</strong> und ihrer Mitgliedsvereine) anbieten. Die Sportorganisationen<br />
haben keine direkten Zugangs- oder Zugriffsmöglichkeiten auf die vielfältigen<br />
Anbieter außerhalb ihrer Verbandsstruktur, auch wenn es sich dabei z.T. um gemeinnützige<br />
Vereine handelt.<br />
Innerhalb des organisierten Sports sind den zuständigen Verbänden keinerlei rechtsextremistische/rassistische<br />
Strömungen bekannt. Auch die örtliche Organisation des gesamten<br />
Solinger Sports, der Stadtsportbund, hat dem Landessportbund mitgeteilt, dass ihr besondere<br />
Probleme und Aktivitäten der Kampfsportvereine bzw. -szene nicht bekannt sind und dass<br />
sie vor Ort eingebunden ist in das "Bündnis gegen Rechts", dessen entsprechende Aktivitäten<br />
sie unterstützt.<br />
An prophylaktischen Maßnahmen führt der Karate-Dachverband im Rahmen seiner finanziellen<br />
Möglichkeiten Fortbildungsseminare für Übungsleiter/innen und Trainer/innen zu den<br />
Themen durch wie "Sport und Gewalt", "Sport und Rassismus", "Meister-/Schülerverhältnis",<br />
"Macht/ Machtmissbrauch". Außerdem werden neue Vereine vor Aufnahme in den Verband<br />
mit ihren Satzungen und inhaltlichen Ausrichtungen aufmerksam geprüft; die Ideologien auch<br />
ausländischer Kampfsportvereine werden diesbezüglich ebenfalls intensiv geprüft. Alle neuen<br />
Vereine werden zu einem Lehrgang eingeladen, der insbesondere dem gegenseitigen<br />
Kennenlernen dient. Ferner hakt der Karate-Dachverband bei Bekanntwerden von "Ungereimtheiten"<br />
im Rahmen seiner personellen Ressourcen umgehend nach.<br />
Der Judo-Verband <strong>NRW</strong> führt selbst zurzeit keine präventiven Maßnahmen zu dieser Thematik<br />
durch. Entsprechende Aktivitäten seiner Mitgliedsvereine sind dem Verband nicht<br />
bekannt.<br />
Über die genannten allgemeinen Gesetze und ggf. das Vereinsrecht hinausgehende Eingriffe<br />
und Maßnahmen der <strong>Landesregierung</strong> in die Aktivitäten der Sportorganisationen sind wegen<br />
deren Autonomie nicht zulässig.<br />
1.11 Militanter Rechtsextremismus, Wehrsportgruppen<br />
1.11.1 Welche militanten Rechtsextremisten und Wehrsportgruppen gibt es in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>?<br />
Es wird davon ausgegangen, dass mit "militanten" Rechtsextremisten im Sinne der Fragestellung<br />
gewaltbereite Personen des rechtsextremistischen Spektrums gemeint sind. Aus<br />
den Ausführungen zu Frage 1.1.2 ergibt sich, dass es sich hierbei nach Einschätzung des<br />
Verfassungsschutzes um einen Kreis von ca. 720 Personen handelt. Der größte Teil dieses<br />
Personenkreises besteht aus rechtsextremistisch orientierten, gewaltbereiten Skinheads. An<br />
zweiter Stelle sind gewaltbereite Neonazis zu nennen. Daneben gibt es noch eine Anzahl als