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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 94<br />

25.11.1997 Kreuztal 25.12.1999 Borken<br />

17.02.1998 Dortmund 28.03.2000 Espelkamp<br />

19.03.1998 Burgholzhausen 01.09.2000 Frechen<br />

30.03.1998 Remscheid 06.10.2000 Moers<br />

28.05.1998 Essen 27.10.2000 Ahlen<br />

26.06.1998 Beckum 11.11.2000 Velbert<br />

22.08.1998 Iserlohn 14.11.2000 Bad Lippspringe<br />

2.4.2 Welche weiteren antisemitischen Straftaten wurden von Januar 1991 bis August<br />

2000 registriert?<br />

Für das Jahr 1991 ist keine Angabe möglich, da vor 1992 Fallzahlen antisemitischer Delikte<br />

nicht gesondert erhoben wurden. Eine Auflistung ist aber ab 1994 für Gewaltdelikte, ab 1997<br />

zusätzlich für häufig vorkommende Straftaten möglich. Dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt<br />

liegen insoweit folgende Erkenntnisse vor:<br />

1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000<br />

Gewaltdelikte *) . . 5 3 6 2 1 2 3<br />

davon Körperverletzungen . . 1 1 3 2 1 2 3<br />

Verstöße gegen §§ 86, . . . . . 40 55 53 53<br />

86a StGB **)<br />

Volksverhetzung § 130<br />

StGB<br />

. . . . . 96 83 55 94<br />

Bedrohung . . . . . 7 7 4 2<br />

Sachbeschädigung . . . . . 5 12 9 8<br />

Sonstige Delikte . . . . . 11 6 2 7<br />

Gesamtzahl der Straftaten 130 176 215 211 117 163 165 127 170<br />

*) zu den Gewaltdelikten zählen: Tötungsdelikte (auch Versuche), Brand-<br />

/Sprengstoffdelikte, Landfriedensbruch, Körperverletzung<br />

**) Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Organisationen, Verwenden<br />

von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen<br />

2.4.3 Wie viele Ermittlungsverfahren wurden mit welchen Ergebnissen durchgeführt?<br />

Über die in der Antwort zu Frage 2.2.1 (Anlage) enthaltenen Angaben hinaus werden in der<br />

nordrhein-westfälischen Justiz keine statistischen Erhebungen insbesondere zu den Ergebnissen<br />

eingeleiteter Ermittlungsverfahren wegen antisemitischer Delikte geführt. Angaben<br />

dazu sind daher nur in eingeschränktem Umfang möglich. Sie beruhen allein auf den Mitteilungen<br />

der befragten Staatsanwaltschaften des Landes, die schon aufgrund des Umstandes,<br />

dass dort keine entsprechenden Verzeichnisse geführt werden, keinen Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erheben können. Dies vorausgeschickt können folgende Feststellungen mitgeteilt<br />

werden:<br />

Seit 1991 haben die Staatsanwaltschaften des Landes insgesamt 1124 Ermittlungsverfahren<br />

wegen antisemitischer Bestrebungen eingeleitet (vgl. insoweit die erste Tabelle zu den Fragen<br />

2.2.1). Davon wurden – soweit noch feststellbar – 349 Verfahren gemäß § 170 Abs. 2<br />

StPO und 56 Verfahren gemäß §§ 45, 47 JGG bzw. §§ 153 ff. StPO eingestellt. In 125 Fällen<br />

ist Anklage erhoben oder ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden. In zumindest<br />

76 Fällen wurden die Täter rechtskräftig verurteilt; teilweise sind noch Verfahren<br />

gerichtlich anhängig. 225 Verfahren wurden auf sonstige Weise, d. h. u. a. durch Abgabe an

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