Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 95<br />
eine andere Staatsanwaltschaft oder Verbindung mit anderen Verfahren, erledigt. Der Ausgang<br />
der restlichen Verfahren konnte nicht mehr aufgeklärt werden.<br />
2.4.4 Wie hoch ist die Aufklärungsquote derartiger Delikte? Welchen Altersgruppen<br />
gehören die Täter an?<br />
Für den Zeitraum vor 1998 ist eine Aussage zur Altersstruktur der Tatverdächtigen antisemitischer<br />
Straftaten nicht möglich. Für den Zeitraum vom 01.01.1998 bis 31.12.2000 konnten<br />
278 Tatverdächtige (TV) antisemitischer Straftaten ermittelt werden. Diese verteilen sich wie<br />
folgt:<br />
Tatverdächtige bis 13 J. 14-17 J. 18-20 J. 21-24 J. 25-29 J. 30 J. und älter<br />
Männl. 3 62 68 39 29 52<br />
Weibl. 3 8 2 2 3 7<br />
Gesamt 6 70 70 41 32 59<br />
2.4.5 Welche Maßnahmen unternimmt die <strong>Landesregierung</strong> zum Schutz jüdischer<br />
Friedhöfe und Einrichtungen?<br />
Bei jüdischen Einrichtungen, aber auch bei sonstigen durch rechtsextremistische oder fremdenfeindliche<br />
Straftäter gefährdeten Objekten werden durch die Polizei des Landes seit<br />
langem Schutzmaßnahmen auf hohem Niveau durchgeführt.<br />
Unmittelbar nach dem Ereignis in Düsseldorf am 27.07.2000 wurden die Polizeibehörden<br />
des Landes mit Erlass gebeten, die angeordneten Schutzmaßnahmen an israelischen/jüdischen<br />
Einrichtungen sowie sonstigen durch rechtsextremistisch oder<br />
fremdenfeindlich motivierte Täter gefährdete Personen oder Objekte zu überprüfen und –<br />
soweit erforderlich – zu verstärken.<br />
Die Bezirksregierungen wurden angewiesen zu veranlassen, dass an jüdischen Einrichtungen,<br />
die der Religionsausübung dienen, insbesondere Synagogen, sowie Einrichtungen der<br />
Landesverbände der jüdischen Gemeinden während der dunklen Tagesstunden und bei<br />
Veranstaltungen Objektschutz durch Posten und Streifen, während der hellen Tagesstunden<br />
Objektschutz durch zweimalige Bestreifung des Objekts innerhalb einer Stunde gewährleistet<br />
wird.<br />
An den anderen jüdischen Einrichtungen erfolgen lageangepasste Schutzmaßnahmen durch<br />
die jeweiligen Kreispolizeibehörden aufgrund aktueller Lagebewertungen.<br />
Die Gefährdungslage wird ständig fortgeschrieben.<br />
2.5 Datennutzung der Polizeibehörden<br />
2.5.1 In welchen Dateien speichern Polizei oder Verfassungsschutz verdächtige straffällige<br />
Rechtsextremisten und Gewalttäter?<br />
Dateien, auf die von Verfassungsschutz und Polizei gemeinsam zugegriffen werden kann,<br />
gibt es nicht. In jedem Bereich werden auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften<br />
eigene Dateien geführt.<br />
Bei der Polizei werden Daten über rechtsextremistische Straftäter im bundesweiten Informationssystem<br />
der Polizei (INPOL) sowie dem dazugehörenden (Recherche)Verbundsystem<br />
APIS gespeichert. Darunter befinden sich auch solche Personen, bei denen die zugrundeliegende<br />
Gewalttat aus rechtsextremistisch orientierter Motivation begangen wurde.<br />
Die Verfassungsschutzbehörde <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> speichert personenbezogene Daten im<br />
Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gem. § 3 i.V.m. § 8 Verfassungsschutzgesetz <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong><br />
(VSG NW). Nach diesen Vorschriften darf die Verfassungsschutzbehörde<br />
personenbezogene Daten auch in Dateien verarbeiten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für<br />
den Verdacht von Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 VSG NW vorliegen, dies für<br />
die Erforschung und Bewertung von Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 VSG NW