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Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen

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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 166<br />

Flüchtlingsrates <strong>NRW</strong> und den Flüchtlingsräten ist es gelungen, mit Hilfe der Landesförderung<br />

ein weitgehend flächendeckendes Netz von Beratungs- und Betreuungsstellen auf<br />

einem hohen fachlichen Niveau zu schaffen. Dies hat sich als ein durchgreifendes Instrument<br />

humanitären Handelns erwiesen, mit dem vielerorts ein deutlich besseres soziales<br />

Klima für Flüchtlinge erzeugt werden konnte.<br />

10.13 Welche Defizite sieht die <strong>Landesregierung</strong> nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen<br />

der Härtefallkommission im Ausländerrecht?<br />

Die Erfahrungen der Härtefallkommission sind positiv. In 16,5 % der beratenen Fälle sprach<br />

diese eine positive Empfehlung im Sinne des Antragsbegehrens aus, in weiteren knapp 25 %<br />

wurde eine Empfehlung unterhalb des Antragsbegehren abgegeben. Unabhängig hiervon<br />

sollte jedoch geprüft werden, ob für Flüchtlinge, die sich aufgrund von Abschiebehindernissen<br />

auf lange Sicht in Deutschland aufhalten werden, zusätzliche Regelungen angezeigt<br />

sind, die ihnen den Zugang zu einem Bleiberecht erleichtern.<br />

10.14 Welche öffentliche Wirkung haben die Auswirkungen der geltenden<br />

Rechtslage im Flüchtlings- und Asylrecht, wenn sich die <strong>Landesregierung</strong> einerseits<br />

bemüht, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen -andererseits aber<br />

langfristig hier lebende Flüchtlinge wie beispielsweise einer der Sprecher des<br />

Wanderkirchenasyls festgenommen und abgeschoben werden?<br />

Der Vollzug ausländer- und asylrechtlicher Maßnahmen im Einzelfall ist Aufgabe der jeweils<br />

zuständigen kommunalen Ausländerbehörden. Diese sind bei ihren Entscheidungen über<br />

aufenthaltsbeendende Maßnahmen an die Asylentscheidungen des Bundesamtes für die<br />

Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie der Gerichte gebunden. Auch Kirchenasyl<br />

kann rechtskräftige Ausreiseverpflichtungen nicht außer Kraft setzen. Zur Ausreise verpflichtete<br />

Ausländer, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen, sind ggf.<br />

abzuschieben.<br />

Die <strong>Landesregierung</strong> tritt nach wie vor für eine humane und liberale Ausländerpolitik ein. Das<br />

sollte aber auch das Verständnis fördern, dass rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen<br />

respektiert werden, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ihrer Überprüfung ausgeschöpft<br />

sind. Die Akzeptanz des Vollzuges rechtsstaatlich getroffener Entscheidungen gehört zu den<br />

Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaates.<br />

10.15 Welche Erfahrungen gibt es nach Informationen der <strong>Landesregierung</strong> mit<br />

dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht seit seiner Einführung und wo sieht die<br />

<strong>Landesregierung</strong> Notwendigkeiten zu seiner Weiterentwicklung?<br />

Nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 hat sich die<br />

Zahl der Einbürgerungsanträge im Landesdurchschnitt deutlich erhöht. Nach derzeitigem Informationsstand<br />

kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der in 2000<br />

vollzogenen Einbürgerungen die im Vorjahr erreichte bisherige Höchstmarke von 47 472<br />

Einbürgerungen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger nochmals erheblich übersteigt.<br />

Die Bilanz der Staatsangehörigkeitsrechtsreform wird daher von der <strong>Landesregierung</strong> insgesamt<br />

als positiv beurteilt. Allerdings hat nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der<br />

ausländischen Eltern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, innerhalb der vorgesehenen<br />

Jahresfrist für ihre im Zeitraum 2. Januar 1990 bis 31. Dezember 1999 in Deutschland geborenen<br />

Kinder die Einbürgerung - unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit bis zum Erreichen der<br />

Volljährigkeit - zu beantragen. Die <strong>Landesregierung</strong> begrüßt deshalb den Vorschlag der<br />

Bundesregierung, durch eine Verlängerung der Antragsfrist den in Betracht kommenden Eltern<br />

einen längeren Überlegungszeitraum einzuräumen und ihnen eine Entscheidung<br />

zugunsten ihrer Kinder durch eine deutliche Senkung der verhältnismäßig hohen Einbürgerungsgebühr<br />

zu erleichtern; sie wird diese Gesetzesinitiative auch im Bundesrat<br />

nachdrücklich unterstützen. Eine Änderung der Grundstrukturen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts<br />

dürfte vor dem Hintergrund seiner Entstehung und der heutigen politischen<br />

Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.

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