Inhaltsverzeichnis - MIK NRW - Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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Große Anfrage 1 der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen 166<br />
Flüchtlingsrates <strong>NRW</strong> und den Flüchtlingsräten ist es gelungen, mit Hilfe der Landesförderung<br />
ein weitgehend flächendeckendes Netz von Beratungs- und Betreuungsstellen auf<br />
einem hohen fachlichen Niveau zu schaffen. Dies hat sich als ein durchgreifendes Instrument<br />
humanitären Handelns erwiesen, mit dem vielerorts ein deutlich besseres soziales<br />
Klima für Flüchtlinge erzeugt werden konnte.<br />
10.13 Welche Defizite sieht die <strong>Landesregierung</strong> nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen<br />
der Härtefallkommission im Ausländerrecht?<br />
Die Erfahrungen der Härtefallkommission sind positiv. In 16,5 % der beratenen Fälle sprach<br />
diese eine positive Empfehlung im Sinne des Antragsbegehrens aus, in weiteren knapp 25 %<br />
wurde eine Empfehlung unterhalb des Antragsbegehren abgegeben. Unabhängig hiervon<br />
sollte jedoch geprüft werden, ob für Flüchtlinge, die sich aufgrund von Abschiebehindernissen<br />
auf lange Sicht in Deutschland aufhalten werden, zusätzliche Regelungen angezeigt<br />
sind, die ihnen den Zugang zu einem Bleiberecht erleichtern.<br />
10.14 Welche öffentliche Wirkung haben die Auswirkungen der geltenden<br />
Rechtslage im Flüchtlings- und Asylrecht, wenn sich die <strong>Landesregierung</strong> einerseits<br />
bemüht, Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen -andererseits aber<br />
langfristig hier lebende Flüchtlinge wie beispielsweise einer der Sprecher des<br />
Wanderkirchenasyls festgenommen und abgeschoben werden?<br />
Der Vollzug ausländer- und asylrechtlicher Maßnahmen im Einzelfall ist Aufgabe der jeweils<br />
zuständigen kommunalen Ausländerbehörden. Diese sind bei ihren Entscheidungen über<br />
aufenthaltsbeendende Maßnahmen an die Asylentscheidungen des Bundesamtes für die<br />
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge sowie der Gerichte gebunden. Auch Kirchenasyl<br />
kann rechtskräftige Ausreiseverpflichtungen nicht außer Kraft setzen. Zur Ausreise verpflichtete<br />
Ausländer, die ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen, sind ggf.<br />
abzuschieben.<br />
Die <strong>Landesregierung</strong> tritt nach wie vor für eine humane und liberale Ausländerpolitik ein. Das<br />
sollte aber auch das Verständnis fördern, dass rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen<br />
respektiert werden, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten ihrer Überprüfung ausgeschöpft<br />
sind. Die Akzeptanz des Vollzuges rechtsstaatlich getroffener Entscheidungen gehört zu den<br />
Grundlagen eines funktionierenden Rechtsstaates.<br />
10.15 Welche Erfahrungen gibt es nach Informationen der <strong>Landesregierung</strong> mit<br />
dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht seit seiner Einführung und wo sieht die<br />
<strong>Landesregierung</strong> Notwendigkeiten zu seiner Weiterentwicklung?<br />
Nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 hat sich die<br />
Zahl der Einbürgerungsanträge im Landesdurchschnitt deutlich erhöht. Nach derzeitigem Informationsstand<br />
kann davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der in 2000<br />
vollzogenen Einbürgerungen die im Vorjahr erreichte bisherige Höchstmarke von 47 472<br />
Einbürgerungen ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger nochmals erheblich übersteigt.<br />
Die Bilanz der Staatsangehörigkeitsrechtsreform wird daher von der <strong>Landesregierung</strong> insgesamt<br />
als positiv beurteilt. Allerdings hat nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der<br />
ausländischen Eltern von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, innerhalb der vorgesehenen<br />
Jahresfrist für ihre im Zeitraum 2. Januar 1990 bis 31. Dezember 1999 in Deutschland geborenen<br />
Kinder die Einbürgerung - unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit bis zum Erreichen der<br />
Volljährigkeit - zu beantragen. Die <strong>Landesregierung</strong> begrüßt deshalb den Vorschlag der<br />
Bundesregierung, durch eine Verlängerung der Antragsfrist den in Betracht kommenden Eltern<br />
einen längeren Überlegungszeitraum einzuräumen und ihnen eine Entscheidung<br />
zugunsten ihrer Kinder durch eine deutliche Senkung der verhältnismäßig hohen Einbürgerungsgebühr<br />
zu erleichtern; sie wird diese Gesetzesinitiative auch im Bundesrat<br />
nachdrücklich unterstützen. Eine Änderung der Grundstrukturen des neuen Staatsangehörigkeitsrechts<br />
dürfte vor dem Hintergrund seiner Entstehung und der heutigen politischen<br />
Rahmenbedingungen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sein.