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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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gehen mit keinem Wort darauf ein, sondern verlangen ungerührt die grammatisch<br />

falschen Neuschreibungen. 102<br />

Gegen die neue Getrenntschreibung muß aber vor allem der folgende Einwand erhoben<br />

werden: Wenn nur noch Getrenntschreibungen wie Aufsehen erregend, tief schürfend<br />

usw. zugelassen sein sollen, dann ergeben sich ungrammatische Steigerungsformen:<br />

am Aufsehen erregendsten, das bei weitem tief schürfendste Ereignis, das nichts<br />

Sagendste usw. Die gesamthafte Steigerbarkeit beweist also, daß es sich hier um echte<br />

Zusammensetzungen handelt, die keinesfalls durch Getrenntschreibung aufgelöst und<br />

damit vernichtet werden dürfen. Dies bedeutet für eine Unzahl neuer Schreibungen das<br />

Todesurteil.<br />

Mit diesen Folgen der Neuregelung konfrontiert, hat Schaeder (z. B. in Augst et al.<br />

[Hg.] 1997) Argumente nachgeschoben, die den Schaden gering halten sollen. Zum<br />

Beispiel soll im Zuge der Substantivierung (das nichts Sagende) automatisch<br />

Zusammenschreibung eintreten wie bei das Autofahren usw. Die Fälle sind nicht<br />

vergleichbar, da zwar das Partizip I, nicht aber der Infinitiv Ergänzungen und<br />

Adverbialien syntaktisch regieren kann. Es gibt daher auch keine Regel, die solche<br />

halsbrecherischen Operationen legitimierte. Zum Glück haben zwei Schweizer<br />

Mitglieder der Reformkommission schon im voraus das Selbstverständliche<br />

ausgesprochen:<br />

„Bei Adjektiv- und Partizipgruppen wird nur das Adjektiv selbst substantiviert,<br />

die Getrennt- und Zusammenschreibung entspricht also derjenigen beim attributiven<br />

Gebrauch (Stellung vor einem Substantiv). Es entsteht also keine<br />

substantivische Zusammensetzung.“ 103<br />

In der vorliegenden Schrift stellen A&S gleichsam nebenbei die Behauptung auf:<br />

„Schreibungen wie der Dienst tuende Beamte, der Dienst Habende, die Dienst tuende<br />

Ärztin, der Dienst Tuende, das nichts Sagendste, Vertrauen erweckenste“<br />

(sic) „usw. sind nach dem amtlichen Regelwerk unzulässig, weil der zweite Bestandteil<br />

(z. B. das Sagendste) in dieser Form nicht selbständig vorkommt.“<br />

Damit soll offenbar auf § 36 (2) angespielt werden, wo jedoch Verbindungen mit dem<br />

Partizip des Präsens aus gutem Grund nicht erwähnt sind. Aber auch aus anderen Gründen<br />

verschlägt das Argument dem Linguisten die Sprache. Zunächst einmal gibt es sehr<br />

wohl Partizipien, die auch in Steigerungsformen selbständig vorkommen: das<br />

erregendste Ereignis, das Erregendste – folglich müßte das Aufsehen Erregendste<br />

zulässig sein. Es ist aber nicht zulässig, nur weiß Schaeder den wahren Grund nicht:<br />

Das Partizip I ist einerseits Verbform und regiert Ergänzungen, kann aber nicht<br />

gesteigert werden. Andererseits ist es Adjektiv und kann – wenn der Sinn es zuläßt –<br />

gesteigert werden, aber keine Ergänzungen regieren. Neben der jederzeit<br />

konstruierbaren Verb-Objekt-Verbindung Aufsehen erregend muß daher auch das echte<br />

Kompositum aufsehenerregend zugelassen werden. Entsprechend bei Adverbialien:<br />

tief schürfend und tiefschürfend (wegen tiefschürfender, am tiefschürfendsten usw.).<br />

102 In seiner Einladung zur 34. Jahrestagung schreibt das Institut für deutsche Sprache, am<br />

15.10.1997: Öffentliches Interesse an Sprache und öffentliche Meinung über Sprache<br />

sind nahe liegend.<br />

103 Gallmann/Sitta: Handbuch Recht<strong>schreiben</strong>. Zürich 1996, S. 130; vgl.: Die Neuregelung<br />

der deutschen Rechtschreibung. Mannheim 1996, S. 102.<br />

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