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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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weniger die Kontrolle der Kommission als deren Unterstützung im Sinn hat, geht auch<br />

aus der Mitteilung hervor, daß zum Beispiel der Börsenverein die „Umfrage“ der<br />

Kommission bei den Verlagen organisiert hat, über die später berichtet wird<br />

(Börsenblatt vom 12.3.2002).<br />

Übrigens zeigen sprachliche und typographische Untersuchungen, besonders auch an<br />

der vorläufigen Fassung, daß Teil B großenteils aus der Schweiz stammt, d. h.<br />

hauptsächlich wohl von Peter Gallmann verfaßt ist.<br />

Geheimhaltung<br />

Weder der erste noch der zweite Bericht der Kommission sind veröffentlicht oder auch<br />

nur auf der Internetseite der Kommission (unter dem Dach des Mannheimer Instituts<br />

für deutsche Sprache) zu finden, und vermutlich wird es dem dritten Bericht nicht<br />

anders ergehen. Erst nachdem er von dritter Seite an die Öffentlichkeit gebracht<br />

worden war, traten die Reformer die Flucht nach vorn an und teilten fragenden<br />

Journalisten mit, die Veröffentlichung sei für den Sommer 2002 ohnehin vorgesehen<br />

gewesen. Die Geheimhaltung steht in scharfem Gegensatz zu früheren Erklärungen der<br />

Reformer:<br />

„Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen<br />

zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft<br />

schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht.“ (Klaus Heller 1997,<br />

brieflich)<br />

„Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein<br />

erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen<br />

Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen<br />

Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss<br />

die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und<br />

vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere<br />

sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.“ (Stellungnahme des IDS für das<br />

Bundesverfassungsgericht 10.11.1997)<br />

Welchen politischen Symbolwert die Rechtschreibreform mittlerweile gewonnen hat,<br />

geht aus einem Brief jenes Politikers hervor, der mir den dritten Bericht zugänglich<br />

machte:<br />

„Um Himmels willen! Sagen Sie bloß keinem, wo Sie den Bericht herhaben – ich<br />

werde von den eigenen Leuten gesteinigt!“<br />

„Pro und Kontra“<br />

Die eigenartige Darstellung in „Pro und Kontra“ erklärt sich aus den Erfahrungen der<br />

Kommission mit dem ersten Bericht und der Mannheimer Anhörung. Die Vorsichtsmaßnahme<br />

erwies sich als nützlich, nachdem der dritte Bericht zum Verdruß der<br />

Kommission an die Presse gelangt war. Die Kommission stellte am 15. 3. 2002 einen<br />

Text auf ihre Internetseite, in dem es u. a. heißt:<br />

„Im letzten turnusmäßigen Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission an die<br />

zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, in der Schweiz, in Österreich und<br />

in Liechtenstein wird nirgends eine Regel- oder Schreibänderung empfohlen.“<br />

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