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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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Am 12. Mai 1998 verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde<br />

eines Lübecker Elternpaares gegen den Beschluß des schleswig-holsteinischen<br />

Oberverwaltungsgerichts vom 13.8.1997 und den Beschluß des schleswigholsteinischen<br />

Verwaltungsgerichts vom 12.3.1997. Das BVerfG hatte zu dieser<br />

Anhörung im Vorjahr schriftliche Stellungnahmen verschiedener Institutionen erbeten<br />

und schließlich dreizehn Verbände und Institutionen eingeladen. Zehn davon waren als<br />

Reformbetreiber und -befürworter bekannt:<br />

• Kultusministerkonferenz (KMK)<br />

• Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)<br />

• Institut für deutsche Sprache (IDS)<br />

• Dudenredaktion<br />

• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)<br />

• Verband der Schulbuchverlage<br />

• Deutscher Philologenverband (DPhV)<br />

• Deutscher Beamtenbund (DBB)<br />

• Bundeselternrat (BER)<br />

• Börsenverein des deutschen Buchhandels<br />

Als Reformkritiker waren eingeladen:<br />

• Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung<br />

• Verein für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege (VRS)<br />

Außerdem war der<br />

• Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)<br />

eingeladen, der jedoch nur einen kurzen Brief schickte, worin er darlegte, daß ihm an<br />

der Durchsetzung der Reform nicht gelegen sei, die Kosten sich jedoch in Grenzen<br />

halten würden und eine Teilnahme an der Verhandlung nicht sinnvoll erscheine. 127<br />

Den beiden Kritikern (es waren Christian Meier für die Akademie und ich für den<br />

VRS) saßen bei der Verhandlung etwa 50 Personen von der Reformerseite gegenüber,<br />

darunter die Kultusministerinnen Böhrk und Brunn. Die Presse schien dieses<br />

Mißverhältnis nicht erwähnenswert zu finden.<br />

Schon einige Zeit vor der Verhandlung gab es Hinweise, daß das Urteil im Sinne der<br />

Kultusminister ausfallen werde. Dies hat sich mit überraschender Eindeutigkeit bestätigt.<br />

Nach dem Eindruck mancher Beobachter (vgl. Bayerische Staatszeitung vom<br />

18.7.1998) könnte das Urteil geradewegs von der KMK verfaßt sein.<br />

Zur Erklärung der argumentativen Lage während der Verhandlung könnte zunächst der<br />

127 Am Ende waren es aber gerade die Zeitungsverleger, die der gesamten Presse die<br />

Neuschreibung aufzwangen und damit mehr als jeder andere zur Zerstörung der<br />

deutschen Einheitsorthographie beitrugen. Dazu Näheres im Kapitel VI.<br />

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