REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben
REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben
REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
und welche Änderungen sinnvoll sind, kann rechtzeitig vor Ende der<br />
Übergangszeit (im Jahr 2005) entschieden werden.<br />
b) Die zweite von der Kommission vorgeschlagene Änderung betrifft die Regel,<br />
nach einem Doppelpunkt das erste Wort eines Ganzsatzes großzu<strong>schreiben</strong> (§<br />
54). Die vorgeschlagene Änderung hat jedoch so marginale Bedeutung, dass<br />
sie keine förmliche Änderung des Regelwerks rechtfertigt. Das Problem ist im<br />
übrigen bereits an anderer Stelle des Regelwerks hinreichend deutlich gelöst (§<br />
81).<br />
c) Die Kommission schlägt drittens vor, bei einigen Wörtern Schreibvarianten<br />
zuzulassen (z. B. Quäntchen / Quentchen, Tollpatsch / Tolpatsch, belämmert /<br />
belämmert, einbläuen / einbleuen, Pleite gehen / pleite gehen). Dieser<br />
Vorschlag betrifft nur einige wenige selten geschriebene Wörter. Eine förmliche<br />
Änderung des Regelwerks in diesem Punkt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />
schon deswegen entbehrlich, weil die meisten dieser Variantenschreibungen<br />
bis zum Ende der Übergangszeit ohnehin möglich sind.<br />
3. Sofortige Änderungen des Regelwerks sind aus den dargestellten Gründen nicht<br />
erforderlich. Von daher steht dem allgemeinen Inkrafttreten des beschlossenen<br />
Regelwerks am 1. August 1998 in Schule und Verwaltung nichts entgegen; einer<br />
erneuten Beschlussfassung bedarf es nicht. Dies ist auch die nachdrücklich<br />
vorgetragene Auffassung der Vertreter Österreichs, des Fürstentum Liechtensteins<br />
und der Schweiz.<br />
Die gründliche Auseinandersetzung mit der Kritik an der Neuregelung hat deutlich<br />
gemacht, dass das beschlossene Regelwerk besser durchdacht und solider<br />
gearbeitet ist, als das in der öffentlichen Diskussion oft dargestellt wird. Tausende<br />
von Schulbüchern, aber auch Presseorgane, die die neue Schreibung anwenden<br />
und ohne die geringsten Probleme gelesen werden, sind der Beweis dafür, dass<br />
die Neuregelung praktikabel ist.<br />
4. Die Kommission wird gebeten, die Klärung von Zweifelsfällen fortzuführen und die<br />
Umsetzung der Neuregelung weiterhin zu beobachten.<br />
Sie wird ermuntert, die Ergebnisse ihrer Beratungen in einem Kommentar zusammenzufassen<br />
und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />
5. Die Vertreter der deutschsprachigen Länder sind der Auffassung, dass die Arbeit<br />
der Kommission in Zukunft durch einen Beirat begleitet werden sollte, in dem z. B.<br />
Schriftsteller, Journalisten, Publizisten u. ä. vertreten sein könnten.<br />
Das Sekretariat der KMK wird gebeten, mit den Partnern der Wiener<br />
Absichtserklärung vom 01.07.1996 in dieser Frage Kontakt aufzunehmen und der<br />
Kultusministerkonferenz zu gegebener Zeit einen Entscheidungsvorschlag<br />
vorzulegen. 125<br />
125 Heinz-Peter Meidinger, der in Mannheim den Deutschen Philologenverband vertrat,<br />
behauptete später: „Der Kompromissvorschlag scheiterte an der juristischen Drohung der<br />
Totalgegner, die durch eine vorzeitige Änderung die sachliche Grundlage der Wiener<br />
Absichtserklärung in Frage gestellt sahen, – und der daraus folgenden Abwehrreaktion<br />
der Kultusminister.“ (Das Gymnasium in Bayern 8/9/2000, S. 44) – Das ist völlig aus der<br />
Luft gegriffen, es dient nur dazu, den Kritikern die Schuld in die Schuhe zu schieben. In<br />
Wirklichkeit hatten sie keinerlei Einfluß auf die Entscheidungsprozesse.<br />
150