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REGELUNGSGEWALT - vernünftig schreiben

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und welche Änderungen sinnvoll sind, kann rechtzeitig vor Ende der<br />

Übergangszeit (im Jahr 2005) entschieden werden.<br />

b) Die zweite von der Kommission vorgeschlagene Änderung betrifft die Regel,<br />

nach einem Doppelpunkt das erste Wort eines Ganzsatzes großzu<strong>schreiben</strong> (§<br />

54). Die vorgeschlagene Änderung hat jedoch so marginale Bedeutung, dass<br />

sie keine förmliche Änderung des Regelwerks rechtfertigt. Das Problem ist im<br />

übrigen bereits an anderer Stelle des Regelwerks hinreichend deutlich gelöst (§<br />

81).<br />

c) Die Kommission schlägt drittens vor, bei einigen Wörtern Schreibvarianten<br />

zuzulassen (z. B. Quäntchen / Quentchen, Tollpatsch / Tolpatsch, belämmert /<br />

belämmert, einbläuen / einbleuen, Pleite gehen / pleite gehen). Dieser<br />

Vorschlag betrifft nur einige wenige selten geschriebene Wörter. Eine förmliche<br />

Änderung des Regelwerks in diesem Punkt ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt<br />

schon deswegen entbehrlich, weil die meisten dieser Variantenschreibungen<br />

bis zum Ende der Übergangszeit ohnehin möglich sind.<br />

3. Sofortige Änderungen des Regelwerks sind aus den dargestellten Gründen nicht<br />

erforderlich. Von daher steht dem allgemeinen Inkrafttreten des beschlossenen<br />

Regelwerks am 1. August 1998 in Schule und Verwaltung nichts entgegen; einer<br />

erneuten Beschlussfassung bedarf es nicht. Dies ist auch die nachdrücklich<br />

vorgetragene Auffassung der Vertreter Österreichs, des Fürstentum Liechtensteins<br />

und der Schweiz.<br />

Die gründliche Auseinandersetzung mit der Kritik an der Neuregelung hat deutlich<br />

gemacht, dass das beschlossene Regelwerk besser durchdacht und solider<br />

gearbeitet ist, als das in der öffentlichen Diskussion oft dargestellt wird. Tausende<br />

von Schulbüchern, aber auch Presseorgane, die die neue Schreibung anwenden<br />

und ohne die geringsten Probleme gelesen werden, sind der Beweis dafür, dass<br />

die Neuregelung praktikabel ist.<br />

4. Die Kommission wird gebeten, die Klärung von Zweifelsfällen fortzuführen und die<br />

Umsetzung der Neuregelung weiterhin zu beobachten.<br />

Sie wird ermuntert, die Ergebnisse ihrer Beratungen in einem Kommentar zusammenzufassen<br />

und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />

5. Die Vertreter der deutschsprachigen Länder sind der Auffassung, dass die Arbeit<br />

der Kommission in Zukunft durch einen Beirat begleitet werden sollte, in dem z. B.<br />

Schriftsteller, Journalisten, Publizisten u. ä. vertreten sein könnten.<br />

Das Sekretariat der KMK wird gebeten, mit den Partnern der Wiener<br />

Absichtserklärung vom 01.07.1996 in dieser Frage Kontakt aufzunehmen und der<br />

Kultusministerkonferenz zu gegebener Zeit einen Entscheidungsvorschlag<br />

vorzulegen. 125<br />

125 Heinz-Peter Meidinger, der in Mannheim den Deutschen Philologenverband vertrat,<br />

behauptete später: „Der Kompromissvorschlag scheiterte an der juristischen Drohung der<br />

Totalgegner, die durch eine vorzeitige Änderung die sachliche Grundlage der Wiener<br />

Absichtserklärung in Frage gestellt sahen, – und der daraus folgenden Abwehrreaktion<br />

der Kultusminister.“ (Das Gymnasium in Bayern 8/9/2000, S. 44) – Das ist völlig aus der<br />

Luft gegriffen, es dient nur dazu, den Kritikern die Schuld in die Schuhe zu schieben. In<br />

Wirklichkeit hatten sie keinerlei Einfluß auf die Entscheidungsprozesse.<br />

150

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